04. März 2014

Irreführende blickfangmäßige Werbung für Sonnenbrille

Urteil des LG Bielefeld vom 25.09.2013, Az.: 16 O 57/13

Die Werbung eines Optikers für eine Sonnenbrille, in der diese blickfangmäßig mit einem Preis von 1 Euro statt 69 Euro beworben wird, ist irreführend, wenn sich erst aus der widersprüchlichen Erläuterung der Werbung ergibt, dass dies nur beim zusätzlichen Erwerb von Sonnenschutzgläsern zum Preis von mindestens 69 Euro gilt.

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04. März 2014

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

Pressemitteilung Nr. 12/2013 des BGH vom 24.01.2013, Az.: I ZR 171/10

Der Bundesgerichthof hat nun in einem Verfahren der staatlichen Lottogesellschaft von NRW gegen einen Internetanbieter für Glücksspiele und Sportwetten dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts durch den GlüStV 2012 und der unionsrechtlichen Dienstleistungfreiheit vorgelegt.

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04. März 2014

Preisangabe ohne Einbeziehung eines Serviceentgelts im Endpreis unzulässig

Beschluss des KG Berlin vom 12.02.2013, Az.: 5 W 11/13

Die Werbung mit „555,- p. P. zzgl. Service Entgelt*“ für eine Kreuzfahrt entspricht nicht den Bestimmungen der Preisangabenverordnung und ist damit unzulässig, wenn das Serviceentgelt nicht direkt in den Endpreis eingerechnet wird. Daran ändert auch ein Sternchenhinweis nichts, wonach die Erhebung des Serviceentgelts zur Voraussetzung hat, dass eine Nacht beanstandungsfrei verbracht wurde, da dies vielmehr eine selbstverständliche Pflicht des Reiseveranstalters ist.

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04. März 2014

Teiladressierte Werbeschreiben ohne Empfängernamen nach Werbewiderspruch unzulässig

Urteil des OLG München vom 05.12.2013, Az.: 29 U 2881/13

Auch das wiederholte Zusenden nur teiladressierter Postwerbung („An die Bewohner des Hauses […]“ adressiert) an Verbraucher ist unzulässig, wenn diese dem Unternehmen mitgeteilt haben, dass sie keinerlei Werbung mehr von ihm erhalten möchten. Ein entsprechender Hinweis am Briefkasten des Verbrauchers ist hierfür nicht erforderlich, da aufgrund des Werbewiderspruchs für das Unternehmen erkennbar ist, dass der Verbraucher keine Werbeschreiben von diesem wünscht.

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04. März 2014

Preisangaben müssen die Versand- und Verpackungskosten nicht enthalten

Urteil des LG Oldenburg vom 12.9.2013, Az.: 15 O 235/13

Eine Preisangabe muss zunächst nicht die anfallenden Versand- und Verpackungskosten beinhalten, da es Verbrauchern allgemein bekannt ist und diese damit rechnen, dass bei einem Versandhandel üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen. Einer Bezeichnung dieser Kosten als „Bearbeitungsgebühr“ stehen dabei keine grundsätzliche Bedenken entgegen. Es ist zudem ausreichend, dass die Höhe der Kosten erst am Ende der Bestellung berechnet wird, da diese je nach Größe und Umfang des bestellten Produkts variieren.

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03. März 2014

Handy als Navigationshilfe während einer Autofahrt verboten

Beschluss des OLG Hamm vom 18.02.2013, Az.: III-5 RBs 11/13

Die Nutzung eines Handys als Navigationsgerät stellt eine verbotene Nutzung jedenfalls dann dar, wenn der Fahrzeugführer das Mobiltelefon zum einen in Händen hält, zum anderen wenn er das Gerät bestimmungsgemäß bedient i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO, was jedenfalls beim Abruf von Navigationsdaten der Fall ist. Die Norm will gerade gewährleisten, dass der Fahrzeugführer trotz Benutzung des Mobiltelefons seine Fahraufgaben voll bewältigen kann.

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03. März 2014

Unwirksamkeit einer Klausel der allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Möbelhandels

Pressemitteilung Nr. 184/2013 des BGH zum Urteil vom 06.11.2013, Az.: VIII ZR 353/12

Eine Klausel, in der die Verantwortung für die vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen ausgeschlossen wird, ist unwirksam, da dies eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt. Ohne sachlichen Grund weicht die Klausel zum einen von der gesetzlichen Regelung über den Leistungsort ab und verändert den Gefahrübergang zum Nachteil des Kunden. Zum anderen wird die Haftung entgegen § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB für ein Verschulden des Transportunternehmens als Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

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03. März 2014

Unrechtmäßige Nutzung von kostenloser Software kann Schadensersatzanspruch begründen

Teilurteil des LG Bochum vom 20.01.2011, Az.: I-8 O 293/09

Die Nutzung einer kostenlosen Software, welcher unter der Lesser General Public Lincense (LGPL) lizensiert ist, kann bei Verstoß hiergegen einen Anspruch auf Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie auslösen. Durch einen Verstoß gegen die Lizenz ist man gerade kein berechtigter Nutzer. Lehnte man einen Schadensersatzanspruch für den Urheber der an sich kostenlosen Software ab, würde dieser rechtlos gestellt und könnte sich gerade nicht gegen den unredlichen Nutzer seiner Software zur Wehr setzen.

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03. März 2014

Unwahre Angaben über die Verfügbarkeit von Waren

Urteil des LG Düsseldorf vom 10.07.2012, Az.: 14c O 106/12

Die unwahre Äußerung, ein Konkurrenzunternehmen werde nicht (mehr) mit Originalteilen beliefert, stellt eine irreführende und damit wettbewerbswidrige geschäftliche Handlung dar. Die Täuschung über die Verfügbarkeit von Waren der Konkurrenz ist geeignet, die Kaufentscheidung von Kunden zu beeinflussen und begründe daher einen Unterlassungsanspruch.

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