19. März 2013

Anforderungen an Lesbarkeit einer Preisangabe im Fußnotentext

Urteil des OLG Köln vom 30.11.2012, Az.: 6 U 114/12

Preisangaben können in einer Fußnote mitgeteilt werden, sofern diese Informationen am Blickfang teilhaben und deutlich lesbar sind. Ein Werbeplakat, das auf dem Gehweg positioniert ist und am unteren Rand die Fußnote enthält und sich damit wenige Zentimeter über der Bodenfläche befindet, ist nicht im preisangabenrechtlichen Sinne leicht erkennbar und deutlich lesbar. Die Plakatwerbung ist damit wettbewerbswidrig, da die Fußnote für den Betrachter nicht aus dem Stand lesbar und zudem in sehr kleiner Schrift angebracht ist.
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19. März 2013

Vereinbarkeit der Übermittlung von Verkehrsdaten vom Diensteanbieter an den Zessionar einer Entgeltforderung

Urteil des BGH vom 07.02.2013, Az.: III ZR 200/11

a) Die Befugnis des Anbieters von Telekommunikationsdiensten zur Datenübermittlung an Dritte erstreckt sich nicht nur auf Verträge, die lediglich eine Einzugsermächtigung oder eine fiduziarische Inkassozession zum Gegenstand haben, sondern auch auf sonstige Abtretungsverträge, insbesondere auf solche, die einen Forderungskauf beinhalten und nach denen der zedierte Anspruch rechtlich und wirtschaftlich endgültig dem Zessionar zustehen soll.

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19. März 2013

Taxibestellung

Urteil des BGH vom 18.10.2012, Az.: I ZR 191/11 a) Die Bestimmungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 und 2 PBefG sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. b) Es verstößt gegen § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG, wenn ein Taxiunternehmer für Fahraufträge, die unter der Telefonnummer eines seiner Betriebssitze eingegangen sind, ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden Taxen einsetzt, die er an einem weiteren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde bereithält.
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19. März 2013

Zuständigkeit für Urheberrechtstreitigkeiten erfasst auch die Folgeverfahren und Ansprüche

Urteil des OLG Rostock vom 15.01.2013, Az.: 2 UH 1/12 Der Kläger hat Ansprüche aus einem außergerichtlichen Vergleich geltend gemacht, dem ein nach dem Urheberrecht zu begründender Sachverhalt zugrunde liegt. Nun stritten das AG Rostock und das AG Ludwigslust um die Zuständigkeit für dieses Verfahren, denn das AG Rostock ist für allgemeine Urheberrechtsstreitigkeiten zuständig. Allerdings ist der Begriff der Urheberrechtsstreitsache weit auszulegen  und umfasst somit alle Ansprüche aus dem Urheberrecht sowie alle daraus hergeleiteten Ansprüche und Folgeverfahren.
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18. März 2013

Gewinnspiele und der „Gefällt mir“-Button

Urteil des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 327 O 438/11 Die Verknüpfung der Teilnahme an einem Gewinnspiel mit der Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons auf einer Online-Plattform stellt keine irreführende Werbung dar. Den Nutzern dieser Online-Plattform ist bekannt, dass die Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons lediglich eine unverbindliche und motivfreie Gefallensäußerung darstellt, und verbinden damit keine weiteren Erwartungen oder gar Gütevorstellungen hinsichtlich des beworbenen Unternehmens.
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18. März 2013

Beschaffenheitsvereinbarung beim Oldtimer-Kauf

Pressemitteilung Nr. 40/2013 des BGH zum Urteil vom 13.03.2013, Az.: VIII ZR 172/12 Die in einem Kaufvertrag enthaltene Klausel „positive Begutachtung nach § 21c StVZO (Oldtimer) im Original“ stellt eine Beschaffensheitsvereinbarung dar, mit der der Verkäufer die Gewähr übernimmt, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der die Erteilung einer entsprechenden TÜV-Bescheinigung rechtfertigt. Da die TÜV-Prüfung vorliegend nicht zu einer Erteilung der Bescheinigung hätte führen dürfen, wies der Oldtimer nicht die vereinbarte Beschaffenheit und damit einen Sachmangel auf.
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13. März 2013

Keine sofortige Veröffentlichung von Hygienemängeln von Amtswegen im Internet

Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 13.02.2013, Az.: 6 B 10035/13 Gemäß § 40 Abs. 1 a  Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) kann eine Behörde die Öffentlichkeit über  einen Hygieneverstoß in Gaststätten informieren, sofern berechtigte Tatsachen vorliegen. Bei einer Bekanntmachung von Hygienedefiziten ist jedoch der wirtschaftliche Erfolg der Gaststätte erheblich gefährdet. In dem zu entscheidenden Fall diente die Veröffentlichung jedoch nicht mehr dazu, die Verbraucher vor einer andauernden Gesundheitsgefahr zu warnen, da in der Veröffentlichung selbst schon aufgeführt war, dass bei einer Nachkontrolle der Betrieb „weitestgehend wieder sauber“ war. Außerdem lagen zum Entscheidungszeitpunkt auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass trotz zwischenzeitlicher Mängelbeseitigung in naher Zukunft erneut mit erheblichen Hygienemängeln zu rechnen sei.
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13. März 2013

Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und Einbau einer Küche

Pressemitteilung Nr. 37/2013 des BGH zum Urteil vom 07.03.2013, Az.: VII ZR 162/12 Eine in den AGB eines Vertrages über Lieferung und Einbau einer Küche enthaltene Klausel, wonach der Besteller den vollen Kaufpreis noch vor dem vollständigen Einbau der Küche zu leisten hat, ist mit wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht vereinbar und benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, da dieser jegliches Druckmittel für den Fall eines mangelhaften Einbaus verliert. Daran ändert auch die - in diesem Fall erfolgte - nachträgliche Einräumung eines Zurückbehaltungsrechts in Höhe vom 10% des Kaufpreises nichts, da dem Besteller auch diesbezüglich keine Gestaltungsfreiheit eingeräumt wurde.
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12. März 2013

„Deutschlands schönste Seiten“ nicht unterscheidungskräftig

Beschluss des BGH vom 13.09.2012, Az.: I ZB 68/11 Ist eine Wortfolge (hier: Deutschlands schönste Seiten) für die Ware "Druckschriften" inhaltsbeschreibend und nicht unterscheidungskräftig, wird dies im Regelfall auch für die Dienstleistungen gelten, die sich auf die Veröffentlichung und Herausgabe von Druckschriften beziehen. Eine Ausnahme kommt allerdings für die fraglichen Dienstleistungen in Betracht, wenn die Wortfolge sich nur zur Beschreibung eines eng begrenzten Themas eignet.
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11. März 2013

Ehemann haftet bei Filesharing nicht für Ehefrau und Kinder

Urteil des LG Köln vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11 Der Anscheinsbeweis einer Täterschaft ist dann erschüttert, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines anderweitigen Geschehensablaufs besteht. Dies ist der Fall, wenn auch die Ehefrau und die Kinder Zugriff auf den Internetanschluss hatten und ebenfalls als Täter in Betracht kommen. Eine Störerhaftung scheitert bezüglich des Ehepartners daran, dass gegenüber diesem keine anlasslose Prüf- und Kontrollpflicht besteht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11). In Bezug auf die Kinder scheitert eine Störerhaftung am fehlenden Kausalitätsnachweis, da nicht festgestellt werden kann, dass eine etwaige Verletzung von Prüfpflichten gegenüber den Kindern für die Urheberrechtsverletzungen kausal geworden wäre.
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