26. Oktober 2012

Kfz Flatrate

Beschluss des BPatG vom 18.09.2012, Az.: 33 W (pat) 141/08 Der Begriff "Flatrate" kann nicht für Waren oder Dienstleistungen im Bereich Kraftfahrzeuge und deren Teile oder Finanzierung von Kraftfahrzeugen angemeldet werden, da es diesem Begriff an, die für eine Marke notwendige Unterscheidungskraft fehlt.  Der Begriff "Flatrate", der zwar früher umgangssprachlich nur in Bezug auf Telekommunikationsmittel verwendet wurde, wird mittlerweile auch auf andere Bereiche ausgeweitet. Bei dem Kauf von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen wird der Ausdruck "Flatrate" dahingehend verstanden, dass mit der Ware noch diverse Nebenleistungen angeboten werden, insgesamt aber nur eine einheitliche Rate gezahlt werden muss, wobei deren Höhe unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme der Nebenleistungen ist. Auch bezüglich der Finanzierung von Kraftfahrzeugen versteht der Verkehr den Begriff „Flatrate“ dahingehend, dass mit der Finanzierung auch Nebenleistungen abgegolten sind, die beliebig in Anspruch genommen werden können.

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26. Oktober 2012

Ausschluss eines Nutzers aus Mailingliste rechtfertigt Verzögerungsschaden

Urteil des AG Hamburg-Mitte vom 11.09.2012, Az.: 18b C 389/11 Wird auf einer Webseite eine Mailingliste beworben, begründet dies eine Leistungspflicht des Betreibers, allen Nutzern den Zugang zu und die Teilnahme an dieser Mailingliste zu gewähren. Mit der Registrierung des Nutzers kommt es zum Vertragsschluss zwischen ihm und dem Betreiber. Die Kündigung eines registrierten und freigeschalteten Mitglieds ist nur aus wichtigem Grund möglich. Hierfür müsste der User gegen bestimmte Regeln, wie die Angabe wahrheitsgemäßer Daten, verstoßen haben. Beschwert sich ein Nutzer über den Ausschluss und wird ihm dabei mitgeteilt, dass dieser endgültig und eine weitere Diskussion nicht gewünscht ist, stellt dies eine Leistungsverweigerung dar, welche dem Nutzer einen Anspruch auf Ersatz seines Verzögerungsschadens gewährt.
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26. Oktober 2012

Verletzung des Wettbewerbsverbots durch Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses

Pressemitteilung des BAG vom 17.10.2012, Az.: 10 AZR 809/11 Wird ein Arbeitnehmer unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt und beginnt er während dieser Zeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Mitbewerber, kann dies einen Anspruch des alten Arbeitgebers auf Herausgabe des Lohns begründen, welcher während der Freistellung beim neuen Arbeitgeber erwirtschaftet wurde. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Geltendmachung der Vergütungsansprüche gegenüber dem früheren Arbeitgeber gegen Treu und Glauben verstößt.
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26. Oktober 2012

75.000 Euro Strafe für Pädophilieverdacht im Internet

Urteil des OLG Dresden vom 03.05.2012, Az.: 4 U 1883/11 Der Artikel "ein Krimi aus dem Leipziger Sumpf" auf der Internetplattform www.stern.de, in dem ein Pädophilieverdacht geäußert wird, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffen dar. Aufgrund der Schwere des Eingriffs kann dieser nur durch eine Geldentschädigung ausgeglichen werden. Die Grenzen der Verdachtsberichterstattung werden nämlich dann überschritten, wenn die Behauptungen als sichere Tatsachen dargestellt werden. Den Lesern muss vielmehr eindeutig mitgeteilt werden, dass es sich um einen bloßen Verdacht handelt und vor Veröffentlichung muss dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Höhe der Geldentschädigung bei Internetveröffentlichungen ist dabei jedoch nicht höher anzusetzen als bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einer gedruckten Tageszeitung. Auch sind für die Höhe der Geldentschädigung weder die Anzahl der Seitenaufrufe noch die Platzierung des Artikels im Internetportal von Bedeutung.
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24. Oktober 2012

Kostenminderungsklausel von Versicherungen oft rechtswidrig

Beschluss des BGH vom 26.09.2012, Az.: IV ZR 108/12

Der BGH bestärkte jüngst in einem Beschluss die Einschätzung des OLG Frankfurt a.M., wonach die in vielen Versicherungsverträgen gängige Kostenminderungsklausel rechtswidrig sei. Ferner stellte er klar, dass bei unbeschränkter Zulassung der Revision sich eine Beschränkung auf nur eine Partei auch aus den Entscheidungsgründen ergeben könne. Vorliegend ließ das OLG in seinen Entscheidungsgründen nur in Bezug auf die beklagte Versicherung die Revision zu, da die umstrittene Minderungsklausel eine Vielzahl von Versicherungsverträgen beträfe und daher von grundsätzlicher Bedeutung sei.
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24. Oktober 2012

Clinique happy

Urteil des BGH vom 25.04.2012, Az.: I ZR 235/10

a) Die ungebrochene Durchfuhr von Waren, die im Ausland mit einer im Inland geschützten Marke gekennzeichnet worden sind, durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellt keine Verletzung der Marke dar. Dies gilt unabhängig davon, ob die durch Deutschland durchgeführten Waren für einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Drittstaat bestimmt sind und ob im Bestimmungsland Markenschutz besteht oder nicht (im Anschluss an BGH, GRUR 2007, 875 - Durchfuhr von Originalware und BGH, GRUR 2007, 876 - DIESEL II).

b) Ist die Marke, mit der die durch Deutschland durchgeführte Ware gekennzeichnet ist, im Bestimmungsland geschützt, kann in der Durchfuhr kein im Inland begangener Teilakt einer das ausländische Schutzrecht beeinträchtigenden unerlaubten Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB gesehen werden. Dem steht der völkerrechtlich und unionsrechtlich anerkannte Grundsatz der Territorialität entgegen, wonach nationale Immaterialgüterrechte nur einen auf das staatliche Territorium begrenzten Schutz genießen (Aufgabe von BGH, GRUR 1957, 352, 353 - Taeschner/Pertussin II; GRUR 1958, 189, 197 Zeiß).

c) Besteht im Bestimmungsland Markenschutz, kommen gegen den mit der Durchfuhr durch Deutschland und der Einfuhr in das Bestimmungsland beauftragten Spediteur gerichtete Ansprüche auf Unterlassung der Einfuhr und des Inverkehrbringens von markenverletzend gekennzeichneten Waren in Betracht, die unmittelbar auf das Markenrecht des Bestimmungslandes gestützt sind. Dies setzt voraus, dass nach dem Recht des Bestimmungslandes gegen den Spediteur ein vorbeugender Unterlassungsanspruch auf Untersagung der Einfuhr und des Inverkehrbringens besteht.

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24. Oktober 2012

Orion

Urteil des BGH vom 25.04.2012, Az.: I ZR 156/10 a) Unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls kann auch ein einziger Liefervertrag mit einem einzelnen Kunden für eine ernsthafte Benutzung der Marke ausreichen, wenn der Vertrag einen nach den Verhältnissen des Markeninhabers erheblichen Umfang hat. b) Wird mit der Marke gekennzeichnete und für einen deutschen Empfänger bestimmte ausländische Ware auf dessen Weisung in einem deutschen Lager ausgeliefert, steht es einer rechtserhaltenden Benutzung der Marke in Deutschland nicht entgegen, dass der Empfänger die Ware nicht in Deutschland in den Handel bringt, sondern entsprechend einer schon ursprünglichen Absicht in andere Staaten ausführt, damit sie ausschließlich dort an Endverbraucher verkauft werden.
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23. Oktober 2012

Haller Tagblatt

Beschluss des BGH vom 19.06.2012, Az.: KVR 15/11 a) Für die Annahme, dass eine marktbeherrschende Stellung verstärkt wird, reicht es aus, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass infolge des Zusammenschlusses mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Umstände zu erwarten ist, die dem marktbeherrschenden Unternehmen eine günstigere Wettbewerbssituation verschaffen. Lediglich eine Veränderung von - insbesondere rechtlichen - Rahmenbedingungen des Wettbewerbs darf bei der Prognose nur berücksichtigt werden, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (Klarstellung zu BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978 - KVR 4/77, BGHZ 71, 102, 117 f. - Kfz-Kupplungen; Fortführung von BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 276 - Stromversorgung Aggertal). b) Der für die Fusionskontrolle maßgebliche Prognosezeitraum beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre.
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23. Oktober 2012

Zum Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Nachbesserung

Pressemitteilung Nr. 52/12 des AG München vom 22.10.2012, Az.: 222 C 7196/11 Wird eine mit einem Mangel behaftete Sache veräußert, hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer das Recht auf Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag mit dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich, bevor dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde.
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23. Oktober 2012

Kein Gewinn ohne Investition

Urteil des EuGH vom 18.10.2012, Az.: C-428/11

Es ist als unlautere und somit unzulässige Geschäftspraktik anzuerkennen, wenn ein Verbraucher über einen Preis oder Gewinn informiert wird, er aber eine Mehrwert-Rufnummer wählen, einen Mehrwert-SMS-Dienst bedienen oder sich auf postalischem Wege erkundigen muss, was genau er gewonnen hat. Hierbei ist es unerheblich, wenn die dem Verbraucher auferlegten Kosten im Vergleich zum Gewinn nur geringfügig sind oder hierdurch dem Gewerbetreibenden kein Vorteil entsteht.
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