1 Million Euro Schadensersatz für den Vertrieb von Hardware zur Umgehung des Kopierschutzes
Urteil des LG München I vom 20.06.2012, Az.: 21 O 22196/08
BereitsEnde 2009 stellte das Landgericht München I fest, dass der Import und Vertrieb von sogenannten Slot-1-Karten zur Umgehung des Kopierschutzes der Spielekonsole Nintendo DS die Urheberrechte von Nintendo verletzt. Nun wurde der beklagte Online-Shop, nachdem er Auskunft erteilte, zu einem Schadensersatz in Höhe von 1 Million EUR verurteilt.Unterschrift auf Schreibtablet genügt nicht Schriftformerfordernis
Pressemitteilung Nr. 06/12 des OLG München zum Urteil vom 04.06.2012, Az.: 19 U 771/12
Die Unterzeichnung eines Vertrages auf einem elektronischen Tablet genügt nicht den Anforderungen an die sogenannte Schriftform gemäß § 126 BGB. Erforderlich ist die dauerhafte Verkörperung von Schriftzeichen auf einem Schreibmaterial, gleich welcher Art. Daran fehlt es allgemein bei einem elektronischen Dokument und auch bei der handgeschriebenen elektronischen Unterschrift auf einem Unterschriftenpad, wobei das Dokument zwar elektronisch gespeichert wurde, aber zu keinem Zeitpunkt körperlich vorhanden war.Räumungsverkauf von Büchern
Urteil des OLG Hamm vom 05.06.2012, Az.: I-4 U 18/12
Gemäß des Gesetzes über die Preisbindung für Bücher ist es grundsätzlich unzulässig verlagsneue Bücher zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Preisen zu veräußern. Auch im Rahmen eines "Räumungsverkaufes" darf hiervon nicht abgewichen werden, wenn es sich lediglich um die Schließung einer unselbstständigen Verkaufsstelle und nicht um die Schließung eines eigenständigen Buchhandelsunternehmens handelt.Unwirksame AGB in Rechtsschutzversicherungsverträgen
Urteil des OLG München vom 22.09.2011, Az.: 29 U 1360/11
Die von einer Versicherungsgesellschaft in Rechtsschutzversicherungsverträgen mit Verbrauchern verwendete AGB „Der Versicherungsnehmer hat, sowie seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder Erschwerung der Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ weist den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnismöglichkeiten es ankommt, nicht mit der gebotenen Klarheit darauf hin, welche konkreten Verhaltensweisen ihm durch diese Klausel auferlegt werden. Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt, benachteiligt den Vertragspartner entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen. Demnach ist die verwendete Klausel wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot und Benachteiligungsverbot gem. § 307 BGB unwirksam.Abtretung von Entgeltforderungen für Internet-by-Call-Verbindungen
Abtretung von Ansprüchen aus Telekommunikationsdienstleistungen
Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Irreführende Werbung für iPhone 4
„Goldankauf im Bäckereicafè“
Pressemitteilung Nr. 9/2012 des OLG Schleswig-Holstein vom 03.05.2012, Az.: 6 U 6/11
Der gewerbsmäßige An- und Verkauf von Ware außerhalb der gewöhnlichen Niederlassung ohne vorherige Bestellung eines Kunden ist rechtlich als Reisegewerbe zu bewerten. Einem Reisegewerbe ist es jedoch untersagt, mit Edelmetallen zu handeln. Der Ankauf von Gold im Rahmen regelmäßiger Aktionen in einer Bäckerei ist somit wettbewerbswidrig und unzulässig.
