„Button-Lösung“ tritt ab 01. August in Kraft. Sind Sie vorbereitet?

27. Juli 2012
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Die "Button-Lösung" bringt für jeden grundlegende Änderungen mit sich, der im Internet geschäftlich tätig ist. Falls die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, drohen nicht nur Abmahnungen, sondern darüber hinaus kommt kein gültiger Vertrag zu Stande. Sind Sie vorbereitet?

Im März dieses Jahres verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur u.a. sog. "Button-Lösung".

Dieses Gesetz tritt nun am 01.08.2012 in Kraft.

Zum einen wird durch das Gesetz (in Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU vom 25.10.2011) die sog. „Button-Lösung“ in nationales Recht umgesetzt. Im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmer und Verbrauchern muss die Bestellung mit einer Schaltfläche abgeschlossen werden, die unmissverständlich klarstellt, dass die Bestellung zahlungspflichtig ist.

Zum anderen werden die gesetzlichen Informationspflichten des Unternehmers bei Online-Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern konkretisiert und erweitert.

Falls die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, drohen nicht nur Abmahnungen. Gemäß dem neu gefassten § 312g Abs. 4 BGB, kommt ein rechtswirksamer Online-Fernabsatzvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher nur noch zustande, wenn sich der Unternehmer an diese gesetzliche Gestaltungsvorgabe ("Button-Lösung") auch gehalten hat.

Der Betreiber eines Online-Shops muss sich nun die Frage stellen, an welcher Stelle im Bestellablauf und in welcher Darstellungsweise der Verbraucher über die vorbenannten gesetzlichen Angaben zu informieren ist, ohne die Konversionsrate zu schmählern.

Hierzu ist jeder Online-Shop individuell zu betrachten. Eine Lösung für die „Button-Lösung“ kann nicht „von der Stange“ kommen. Daher stehen wir Ihnen als spezialisierte Kanzlei mit jahrelanger Erfahrung im ecommerce zur Verfügung.

Zu einem Pauschalpreis bieten wir eine spezialisierte Rechtsberatung für die rechtssichere Gestaltung Ihres Webshops an. Unter Berücksichtigung aller einschlägigen Rechtsnormen und einschlägiger Rechtsprechung prüfen wir Ihren Webshop und stellen Ihnen alle erforderlichen Rechtstexte zur Verfügung. Bleiben Sie auch für die Zukunft mit unserer AGB-Flatrate up to date.

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