05. September 2011

500 Millionen US-Dollar Strafe für Google

Google hat sich gegenüber dem US-Justizministerium wegen Begünstigung verbotener Werbung verpflichtet, eine Strafzahlung in Höhe von 500 Millionen US-Dollar zu tätigen. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, in den USA im Rahmen seiner AdWords-Werbung bereits seit 2003 verbotene Werbung für kanadische Arzneimittelversender bewusst zugelassen zu haben. Hintergrund dieser Auseinandersetzung ist der "United States Code: Title 21, § 331(a)", welcher es unter anderem verbietet, Medikamente in die Vereinigten Staaten einzuführen oder eine Einfuhr z.B. durch Werbung zu begünstigten, die keine US-behördliche Zulassung haben.
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05. September 2011

Grafische Benutzeroberfläche im TV

Urteil des EuGH vom 22.12.2010, Az.: C- 393/09 Eine grafische Benutzeroberfläche stellt keine Ausdrucksform eines Computerprogramms im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen dar, und sie kann nicht den urheberrechtlichen Schutz für Computerprogramme nach dieser Richtlinie genießen. Eine solche Schnittstelle kann jedoch nach der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft urheberrechtlich als Werk geschützt sein, wenn sie eine eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers darstellt.
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05. September 2011

„MAXsecure“ nicht sicher

Beschluss des BPatG vom 04.08.2011, Az.: 25 W (pat) 505/11 Dem Wortzeichen "MAXsecure" mangelt es hinsichtlich sämtlicher Waren und Dienstleistungen an Unterscheidungskraft. Der inländischen Verkehr entnimmt der Wortkombination lediglich einen Hinweis auf die Bestimmung bzw. den Zweck der "höchstmöglichen Sicherheit" der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen.
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05. September 2011

Internationaler Handel begründet Freihaltebedürfnis

Beschluss des BPatG vom 10.05.2011, Az.: 28 W (pat) 502/11 Da es sich bei dem Zeichen "BOA" um die portugiesische Bezeichnung für "gut" handelt, könnte diese als unmittelbar produktbeschreibender Hinweis auf deren Qualität dienen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Portugal als EU-Mitglied für die BRD ein wichtiger Handelspartner ist, ist von einem schutzwürdigem Interesse der am Im- und Export beteiligten Fachkreise auszugehen, sodass in Bezug auf die angemeldeten Waren ein Freihaltebedürfnis besteht. Allerdings besteht kein Freihaltebedürfnis für die angemeldeten Dienstleistungen, da  Portugiesisch in den einschlägigen Dienstleistungsbereichen nicht als Fachsprache etabliert ist.
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05. September 2011

„Deutsches Institut für Menschenrechte“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 22.07.2011, Az.: 24 W (pat) 43/10 Das Zeichen „Deutsches Institut für Menschenrechte“ ist für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen beschreibend. Der relevante Verkehrskreist geht (fälschlich) davon aus, dass es sich um eines von mehreren deutschen Instituten handelt, welches sich die Überwachung der Einhaltung und die Verbreitung der Menschenrechte zur Aufgabe gestellt hat. An dieser Auffassung ändern auch die einfachen grafischen Gestaltungselemte nichts, sodass das Gesamtzeichen keine Unterscheidungskraft aufweist und eine Eintragung als Marke nicht gestattet ist.
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05. September 2011

Für „LAKEPARTY“ hat es sich ausgefeiert

Beschluss des BPatG vom 29.06.2011, Az.: 26 W (pat) 539/10 Dem Markenwort "LAKEPARTY" fehlt das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Es ist glatt beschreibend. Bei entsprechend bedruckten Bekleidungsstücken wird der Verkehr das Markenwort nicht als Herkunftshinweis auffassen, sondern darin vielmehr einen Hinweis auf das beworbene Ereignis sehen.
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02. September 2011

Kündigungsrecht bei Internetsystemvertrag

Urteil des BGH vom 24.03.2011, Az.: VII ZR 135/10

Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.
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02. September 2011

„EMPIRE“ vs. „ROMAN EMPIRE“

Beschluss des BPatG vom 10.08.2011, Az.: 26 W (pat) 576/10 Aufgrund der unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Zeichen für die angemeldeten bzw. eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen ist lediglich ein mittlerer Markenabstand notwendig.  Aufgrund des zusätzlichen Wortbestandteils "ROMAN" unterscheiden sich die Zeichen klanglich sowie schriftbildlich hinreichend voneinander. Diese Abweichungen reichen aus, um auch die Gefahr von Verwechslungen unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens auszuschließen.
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02. September 2011

EU fordert Löschung der Marke „EURO LEERGUT“

Beschluss des BPatG vom 11.08.2011, Az.: 26 W (pat) 62/10 Die Darstellung der Wort-/Bildmarke der Firma „EURO LEERGUT“ als ein Kranz von zwölf Sternen auf blauem Hintergrund stellt eine heraldische Nachahmung der Flagge des Europarates dar. § 8 Abs. 2 Nr. 8, Abs. 4 S.1 MarkenG steht der Eintragung solch eines Zeichens entgegen. Der relevante Verkehrskreis – hier ein Fachpublikum – wird das Zeichen mit den europäischen Institutionen in Verbindung bringen.
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