21. März 2011

Anforderungen an Glücksspielwerbung

Urteil des BGH vom 16.12.2010, Az.: I ZR 149/08 Nach § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV ist es staatlichen Lottogesellschaften nicht allgemein verboten, mögliche Höchstgewinne von über 10 Millionen € (hier: Jackpotausspielung) anzukündigen, sofern die Ankündigung in ihrer konkreten Gestaltung eine sachliche Information darstellt. Ein Kundenmagazin einer Lottogesellschaft, dessen Titel imperativ zur Spielteilnahme auffordert (hier: Spiel mit), stellt eine nach § 5 Abs. 1 GlüStV unzulässige Werbung dar.

siehe auch:

Vorlagebeschluss des BGH an den EuGH zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie,

veröffentlicht am 18.03.2009
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21. März 2011

Architektenurheberrecht im Akquisitionsverfahren

Urteil des OLG Celle vom 02.03.2011, Az.: 14 U 140/10 In der Regel ist bei der Erbringung honorarfreier Leistungen eines Architekten der konkludente Abschluss eines Architektenvertrages nicht anzunehmen. Dies gilt selbst dann nicht, wenn der Kunde die ihm überlassenen Pläne zur Erstellung eines Gebäudes durch einen Dritten benutzt. Der Architekt kann aber Schadensersatz wegen Verletzung seines Urheberrechtes an den Plänen verlangen, wenn diese die erforderliche Gestaltungshöhe erreichen.
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17. März 2011

Hinweise auf Vertragsdauer und anfallende Kosten beim Angebot von Software-Downloads erforderlich

Urteil des LG Hamburg vom 10.12.2010, Az.: 406 O 50/10 Wer Software zum Download anbietet, welche nur durch eine entgeltlich
Registrierungsgebühr erlangt werden kann, muss dies so kenntlich machen,
dass ein durchschnittlich informierter Verbraucher den Hinweis ohne weiteres erkennen kann. Ferner muss deutlich auf die Mindestvertragsdauer hinsichtlich der kostenpflichtigen Registrierung hingewiesen werden. Desweiteren dürfen solche Downloads nur angeboten werden, wenn eine Zustimmung des Softwareherstellers vorliegt.
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16. März 2011

„Wiener Griessler“ wird gelöscht

Beschluss des BPatG vom 17.02.2011, Az.: 25 W (pat) 216/09 Die Bitte um Verlängerung der Frist zur Stellungnahme auf einen Markenlöschungsantrag kann nicht als Widerspruch ausgelegt werden. Ein Widerspruch muss nicht als solcher bezeichnet werden, es muss aber zum Ausdruck kommen, dass der Markeninhaber sich gegen die Markenlöschung wehren wird. Dies ist bei der Bitte um Fristverlängerung regelmäßig nicht der Fall. Die Stellungnahmefrist ist überdies eine Ausschlussfrist und kann daher nicht verlängert werden.
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15. März 2011

Verwendung einer Marke als AdWord begründet Markenrechtsverletzung, wenn deren Herkunft nicht erkennbar ist

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 09.12.2010, Az.: 6 U 171/10 Wenn sich für den Nutzer nach Eingabe der Marke als Suchwort nicht unzweifelhaft ergibt, dass mit der angezeigten Werbeanzeige keine Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, die vom Inhaber der Marke stammen, so liegt darin eine herkunftsfunktionsbeeinträchtigende markenmäßige Benutzung der als Schlüsselwort verwendeten Marke. Unklarheiten über den Charakter der Werbeanzeige gehen zu Lasten des Werbenden. Solche werden auch durch einen Hinweis "Ersparnis bis zu 94% garantiert" nicht beseitigt, da dieser nicht erkennen lässt, worauf sich dieser beziehen soll.
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14. März 2011

Kein Auskunftsanspruch gegenüber Betreiber eines Internetforums

Pressemitteilung Nr. 11/11 des AG München zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: 161 C 24062/10

Stellt eine Privatperson oder ein Unternehmen fest, dass in Internetforen über sie diffamierend oder geschäftsschädigend berichtet wird, können sie einen Anspruch auf Entfernung der betreffenden Beiträge haben. Einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Betreiber des Forums, um die Kontaktdaten des Verfassers festzustellen, haben diese aber nicht, da es insoweit an einer gesetzlichen Regelung fehlt. Lediglich im Rahmen eines strafrechtlichten Ermittlungsverfahrens könnten die gewünschten Auskünfte erlangt werden.
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14. März 2011

Gewährleistungsausschluss bei „Bastlerfahrzeug“

Pressemitteilung Nr. 07/11 des AG München zum Urteil vom 17.11.2009, Az.: 155 C 22290/08

Stellt sich nach dem Kauf eines als "Allradfahrzeug" bezeichneten Autos heraus, dass der Allradantrieb bereits bei Kauf nicht funktionierte, kann sich ein gewerblicher Händler nicht auf einen möglichen Verschleiß oder die Aussage, dass er die Funktionsfähigkeit des Antriebs niemals überprüft habe, berufen. Der Verkäufer hat dann zumindest stillschweigend eine nicht vorliegende Eigenschaft zugesichert.
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11. März 2011

Bezeichnung „Autopack“ hinreichend unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 10.02.2011, Az.: 25 W (pat) 47/10 Die Bezeichnung "Autopack" weist weder einen beschreibenden Begriffsgehalt noch einen engen beschreibenden Bezug zu den angemeldeten Waren im Bereich der Süßwaren auf. Zwar liegt der Gedanke an die Begriffe „Auto“ und „Verpackung“  nahe. Allerdings ist die Kombination „Autopack“ mehrdeutig, so dass sich daraus nicht die Eigenschaft der beanspruchten Waren ableiten lässt, dass diese speziell für den Verzehr im Kfz verpackt sind. Es liegt damit das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft im Hinblick auf die Marke vor.
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