17. November 2010

Stromnetznutzer kann zu viel gezahltes Geld vom Netzbetreiber zurückfordern

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.10.2010, Az.: 11 U 31/09 (Kart) Die Netzbetreiber dürfen das Entgelt, das die Netznutzer zu viel bezahlt haben und das die Entgeltmaßstäbe übersteigt, nicht behalten. Vielmehr muss eine Abrechnung periodenübergreifend stattfinden. Die genaue Höhe des Nutzungsentgelts muss im Rahmen einer Billigkeitskontrolle von den Regulierungsbehörden geschätzt werden, wobei jedoch auch der monatstypische Stromverbrauch berücksichtigt werden muss (z.B höherer Stromverbrauch in den Wintermonaten). Nach Festlegung des Nutzungsentgelts müssen zu viel gezahlte Entgelte an den Netznutzer zurückerstattet werden. Eine freiwillige Rückzahlung zuviel gezahlter Entgelte der Netzbetreiber an den Netznutzer ist grundsätzlich aber nicht zulässig, da der Netznutzer hier doppelt profitieren könnte, wenn er zum einen das zu viel entrichtete Entgelt zurückerstattet bekommt, und zum anderen in den Genuss zukünftig geringerer Netzentgelte kommt.
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17. November 2010

Autohändler darf Vorführwagen ohne Energieverbrauchskennzeichnung anbieten

Urteil des OLG Koblenz vom 13.10.2010, Az.: 9 U 518/10

Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Vertragshändler eines Autohaus in der Verkaufsanzeige bezüglich eines  Vorführwagens nicht die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Werte über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und der CO²-Emissionen des Fahrzeugs angibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der angebotene Pkw bereits 500km im Straßenverkehr gefahren worden ist und somit kein "neuer Pkw" im Sinne der Pkw-EnVKV war.
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17. November 2010

Deutsche Telekom AG hält andere Telefonanbieter durch ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturanbieter klein

Urteil des EuGH vom 14.10.2010, Az.: C-280/08 P Es ist wettbewerbswidrig die Zwischenabnehmerentgelte, die die konkurrierenden Anbieter zu entrichten haben, höher anzusetzen, als die Endkundenentgelte, die die Telekom AG von ihren eigenen Kunden bezieht. Die Telekom AG kann sich hierbei nicht darauf berufen, dass ihre Preispolitik durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post genehmigt wurde. Im vorliegenden Fall hatte die Deutsche Telekom AG eine Geldbuße zu entrichten, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturbereitstellerin ausnutzte. So waren die anderen, durchaus konkurrenzfähigen, Anbieter gezwungen ihren Kunden höhere Preise zu berechnen, wollten sie keine Verluste machen.

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16. November 2010

Markenverletzung bei Kombinationsangeboten

Beschluss des LG Stuttgart vom 22.06.2010, Az.: 17 O 41/10

Der Weitervertrieb von bereits in den Verkehr gebrachten Markenprodukten ist dann nicht erlaubt, wenn der Vertrieb der Produkte in Form von "Kombinationsangeboten" mit anderen Konkurrenzprodukten erfolgt. In einem solchen Fall liegt eine Rufausnutzung vor, so dass eine Berufung auf den Erschöpfungsgrundsatz ausgeschlossen ist.
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15. November 2010

Reiseveranstalter haftet für rechtswidrige Werbeemails seines zugehörigen Reisevermittlers

Urteil des OLG Köln vom 08.10.2010, Az.: 6 U 69/10 Ein Reiseunternehmen, das sich eines in seinen Geschäftsbetrieb eingegliederten Reisevermittlers bedient, haftet für durch Letzteren rechtswidrig verschickte Werbemails. Dies gilt u.a. deshalb, da es grundsätzlich entsprechenden Einfluss auf die Tätigkeit des Reisevermittlers hat, bzw. sich einen solchen sichern kann und muss.
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15. November 2010

Beschränkung der Übertragbarkeit des Rechts zum Besuch von Fußballspielen durch AGB

Urteil des LG Hamburg vom 05.03.2010, Az.: 406 O 159/09

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu Fußballspielen kann wirksam vom erstmaligen Verkäufer durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eingeschränkt bzw. gänzlich ausgeschlossen werden. Insoweit kann dieser verlangen, dass der Weiterverkauf von Eintrittskarten über nicht autorisierte Plattformen im Internet verboten wird. Daher darf auch der nicht autorisierte Betreiber einer solchen Internetplattform nicht weiter behaupten, dass dieses Geschäft doch legal sei.
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15. November 2010

Unbegrenzter Zugewinn an Punkten als Gewinn unzulässig

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 21.10.2010, Az.: OVG 1 N 51.10

Das Betreiben eines Spielgeräts ohne Einsatzrückgewähr, welches dem Spieler lediglich ermöglicht seine erzielten Gewinne bis zur Erschöpfung des Punktekontos einzusetzen, ist unzulässig. Der Gewinn stellt sich so als eine an sich unbegrenzte und damit  verbotene Berechtigung zum Weiterspielen dar.
Erfolgt weiter bei einem mit einer Auswurfmöglichkeit für Geld oder Token versehenem Gerät eine spielerbezogene Speicherung von Punktegewinnen auf einem Hinterlegungsspeicher, so ist das Gerät nicht als reines Unterhaltungsspielgerät zu klassifizieren.
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15. November 2010

Die Formulierung „gehört zu den Testsiegern“ beschreibt keine absolute Spitzenstellung

Urteil des OLG Köln vom 28.05.2008, Az.: 6 U 19/08 Im vorliegenden Fall erhielt die Kreditberatung der Beklagten im Zuge einer Untersuchung das Qualitätsurteil "gut (2,4)" das zweitbeste Urteil hinter einem mit "gut (1,6)" bewerteten Kreditinstitut. Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die von der Beklagten gewählte Werbeformulierung "Als eine von drei Instituten erhielt sie für die Kreditberatung das Urteil GUT- und gehört damit zu den Testsiegern" den Verbraucher nicht dahingehend in die Irre führt, dass er eine absolute Spitzenstellung des Kreditinstituts annimmt, da die Verwendung der Pluralform "Testsiegern" ausreichend darauf hinweist, dass die Kreditberatung lediglich zu den Besten gehört.
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11. November 2010

Session-ID: Umgehung von für Dritte als solche erkennbarer Schutzmaßnahmen

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 39/08

Bedient sich ein Berechtigter einer technischen Schutzmaßnahme, um den öffentlichen Zugang zu einem geschützten Werk nur auf dem Weg über die Startseite seiner Website zu eröffnen, greift das Setzen eines Hyperlink, der unter Umgehung dieser Schutzmaßnahme einen unmittelbaren Zugriff auf das geschützte Werk ermöglicht, in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes aus § 19a UrhG ein. Bei der technischen Schutzmaßnahme muss es sich nicht um eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a UrhG handeln. Es reicht aus, dass die Schutzmaßnahme den Willen des Berechtigten erkennbar macht, den öffentlichen Zugang zu dem geschützten Werk nur auf dem vorgesehenen Weg zu ermöglichen. ...
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11. November 2010

Zur Zulässigkeit von Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 99/08

Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung Preise für die von ihm beworbenen Gebrauchtfahrzeuge nennt, muss den Endpreis i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV angeben. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er mit privaten Letztverbrauchern keine Verträge schließt und deshalb die Vorschriften der Preisangabenverordnung nicht zur Anwendung kommen. Die Relevanz einer irreführenden Werbung über den Endpreis braucht sich nicht in einem Umsatzgeschäft mit dem getäuschten Verbraucher niederzuschlagen.
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