25. Oktober 2010

Betreiber eines Presseportals haftet für Google-Suchergebnisse

Urteil des KG Berlin vom 27.11.2009, Az.: 9 U 27/09 Der Betreiber eines Online-Presseportals haftet für anhaltende Persönlichkeitsverletzungen, die dadurch begründet sind, dass er zwar persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte von seiner Webseite löscht, diese Inhalte aber weiterhin in der Trefferliste einer in die eigene Webseite eingebundenen Suchmaschine, hier Google, angezeigt wird. Der Portalbetreiber muss in einem solchen Fall weitere Vorkehrungen zur effektiven Löschung besagter Inhalte treffen.
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25. Oktober 2010

Widerspruchseinlegung mittels e-Mail nicht möglich

Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 28.09.2010, Az.: L 18 AL 76/10

Ein per einfacher e-Mail eingelegter Widerspruch gegen einen mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid genügt den zur Widerspruchseinlegung erforderlichen Formerfordernissen nicht. Gesetzlich erforderlich wäre in jedem Fall die Schriftform. Zwar kann ein Widerspruch elektronisch übermittelt werden, zur Einhaltung der Schriftform wäre aber hier die Zusendung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur notwendig gewesen. Sofern man auf das Schriftformerfordernis hingewiesen wird und die Möglichkeit bekommt, die mangelnde Schriftform innerhalb einer angemessenen Frist zu heilen, diesbezüglich aber nicht weiter tätig wird, scheidet eine Widereinsetzung in die Widerspruchsfrist aus.
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25. Oktober 2010

49%-iger Milch- und 36%-iger Sahneanteil ergeben zusammen keinen Milchanteil von 85 %

Urteil des LG Augsburg vom 29.07.2010, Az.: 1 HK O 1146/10

Wird auf der Internetseite damit geworben, dass ein Produkt 85% Milch enthalte, ist dies irreführend, wenn dieses Produkt an sich lediglich einen Milchanteil von 49 % und einen Sahneanteil von 36 % beinhaltet. Hieran ändert sich auch nichts, wenn die tatsächliche Zusammensetzung des Produkts an anderer Stelle nochmals deutlich angegeben wird.
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21. Oktober 2010

OLG Frankfurt zur Festsetzung von Erlösobergrenzen nach der ARegV

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 10.08.2010, Az.: 11 W 4/09 (Kart) Bei einem Bescheid, der die Erlösobergrenzen nach der ARegV festlegt, ist eine Anpassung der kalkulatorischen Gewerbesteuer nicht vorgesehen. Es erfolgt zwar eine Neufestsetzung der Eigenkapitalverzinsung, die eine wesentliche Grundlage für die Berechnugn der kalkulatorischen Gewerbesteuer bildet, jedoch soll dies nach dem Willen des Verordnungsgebers nicht auch zu einer Neuberechnung der Gewerbesteuer führen.
Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor ist durch § 21a Abs. 6 S. 1 iVm. Abs. 5 S. 1 EnWG ausreichend berücksichtigt.
Ein pauschalierter Investitionszuschlag ist in die Bildung der Erlösobergrenzen im vereinfachten Verfahren gemäß § 24 Abs. 3 ARegV nicht einzubeziehen.
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21. Oktober 2010 Top-Urteil

Artikelbeschreibung und Blitzversand

Schwarze Einkaufstasche mit gelben Lastwagen und der Aufschrift "Blitzversand".
Beschluss des LG Frankfurt/Main vom 08.10.2010, Az.: 3-08 O 120/10

Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte in einer für unseren Mandanten erwirkten Entscheidung einem Mitbewerber, von Dritten auf Amazon gemeinsam verwendete Artikelbeschreibungen durch Einfügen einer geschützten Marke dahingehend zu verändern, dass die bisher unter der Artikelbeschreibung angebotenen Waren mit der geänderten Artikelbeschreibung nicht mehr übereinstimmen. Zudem untersagte das Gericht mit dem Begriff "Blitzversand" zu werben, wenn die Ware nicht tatsächlich am Tage des Zahlungseingangs versandt wird.

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21. Oktober 2010 Top-Urteil

BGH – keine Textform bei Widerrufsbelehrung auf Webseite

Schwarz-weiß Bild zeigt einen Mann in Anzug, der ein Schriftstück unterschreibt.
Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 66/08

Die dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen müssen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. Dementsprechend reicht die Speicherung dieser Informationen auf der Website des Unternehmers ebenso wenig für das Anlaufen der Widerrufsfrist von zwei Wochen gemäß § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB aus, wie die Möglichkeit, diese Informationen nach Vertragsschluss bei eBay abzurufen.

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21. Oktober 2010

Ausfüllen eines Mietvertragsformulars keine Rechtsberatung

Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.10.2010, Az.: 6 U 64/10 Ein Immobilienmakler, der Kunden beim Ausfüllen eines standardisierten Mietvertrages behilflich ist, leistet keine Rechtsberatung. Auch die Beantwortung von hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar, da hierzu keine umfassende Prüfung des Einzelfalles notwendig ist. Die Ausfüllhilfe ist lediglich Nebenleistung zur sonstigen gewerblichen Tätigkeit des Maklers.
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21. Oktober 2010

Croissants müssen gewogen werden

Urteil des OVG Koblenz vom 25.08.2010, Az.: 6 A 10624/10.OVG Ein Anbieter von feinen Backwaren, die in Fertigverpackungen zu mehreren Stück abgegeben werden, muss das Gewicht und nicht nur die Stückzahl auf der Packung angeben. Weder werden die angebotenen Gebäckstücke nach der Verkehrsauffassung nach Stückzahl gehandelt, noch dient die Pflicht zur Angabe des Gewichtes lediglich zur Verhinderung von Verbrauchertäuschung, so dass die Stückzahlangabe zu diesem Zweck genügen würde. Auch verletzt die Pflicht zur Gewichtsangabe den Betroffenen weder in seiner Berufsausübungsfreiheit noch in seinem Gleichheitsrecht. 
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21. Oktober 2010

Indirekter Bezug zu Werbeeinnahmen genügt für urheberrechtlichen Schadensersatzanspruch

Urteil des BGH vom 25.03.2010, Az.: I ZR 122/08

UrhG § 94 Abs. 1 Satz 1, §§ 95, 97 Abs. 1 v. 9.9.1995; BGB § 242 D
Wird das ausschließliche Recht des Herstellers von Laufbildern, die Bildfolge öffentlich zugänglich zu machen, dadurch schuldhaft verletzt, dass ein Nachrichtensender die Bildfolge ausstrahlt, kann der Verletzte nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns einen Bruchteil der Werbeeinnahmen beanspruchen, die der Betreiber des Nachrichtensenders dadurch erzielt, dass er Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert.
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14. Oktober 2010

„Wiener Werkstätte“ keine eintragungsfähige Gemeinschaftsmarke

Urteil des EuG vom 12.10.2010, Az.: T-230/08, T-231/08 Das Wortzeichen "Wiener Werkstätte" ist für Gebrauchs- und Dekorationsgegenstände sowie Schmuckwaren nicht eintragungsfähig, da es beschreibenden Charakter hat. Mit der "Wiener Werkstätte" als Künstlergruppe wird von den angesprochenen Verkehrskreisen ein bestimmter Stil in Verbindung gebracht, in dem auch die angebotenen Waren gefertigt sein können, insbesondere weil auch in der historischen "Wiener Werkstätte" Gebrauchsgegenstände hergestellt wurden. Dass die heute angebotenen Waren nicht in Wien produziert werden, ist unerheblich, da es insoweit auf die Stilrichtung und nicht den Herstellungsort ankommt.
In ihrer Entscheidung über die Ablehnung der Eintragung muss die zuständige Behörde nicht auf alle Argumente des Antragsstellers eingehen, so lange deutlich wird, auf welche Erwägungen sich die Ablehnung der Eintragung stützt.
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