26. April 2011

Hartplatzhelden triumphieren vor BGH

Urteil des BGH vom 28.10.2010, Az.: I ZR 60/09

a) Die unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses eines Dritten ist keine Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG.
b) Ein Fußballverband, der in seinem Verbandsgebiet zusammen mit den ihm angehörenden Vereinen Amateurfußballspiele (hier: Verbandsligaspiele) durchführt, wird nicht dadurch in unlauterer Weise in einem etwa unmittelbar aus § 3 UWG abzuleitenden ausschließlichen Verwertungsrecht verletzt, dass Filmausschnitte, die einzelne Szenen des Spielgeschehens wiedergeben, auf einem Internetportal veröffentlicht werden.
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21. April 2011 Top-Urteil

Werbung einer unabhängigen Kfz-Reparaturwerkstatt mit VW-Bildmarke ist unzulässig

Herstellung von Autos auf einem Fließband in einer Fabrik
Pressemitteilung des BGH vom 19.04.2011, Az.: I ZR 33/10

Wirbt eine unabhängige Kfz-Reparaturwerkstatt für Inspektionsarbeiten an VW-Fahrzeugen mit der Bildmarke eines bekannten Automobil-Herstellers („VW“), liegt hierin ein Markenverstoß. Die Beklagte kann sich auch nicht auf markenrechtliche Schutzrechtsschranken berufen, weil die Beklagte zur Beschreibung des Gegenstands der von ihr angebotenen Dienstleistungen ohne weiteres auf die Wortzeichen "VW" oder "Volkswagen" zurückgreifen kann und nicht auf das Bildzeichen angewiesen ist.  Das Urteil ist von entscheidender Bedeutung für die Praxis.

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20. April 2011

Wortmarke „Cajun“ ist hinreichend unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 10.03.2011, Az.: 33 W (pat) 503/11

Zwischen dem für Waren aus dem Automobilbereich angemeldeten Markenwort "Cajun" und der gleichlautenden Bezeichnung für französisch-stämmige Einwanderer bzw. deren Nachfahren in der Region Cajun Country (USA), besteht kein Zusammenhang, sodass der Verkehr zwischen beiden keine gedankliche Verknüpfung vornehmen wird. Daher ist die Wortmarke "Cajun" hinsichtlich der angemeldeten Waren hinreichend unterscheidungskräftig. Ein Freihaltungsbedürfnis besteht nicht.
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20. April 2011

Die Abbildung einer Fotomontage begründet keinen Gegendarstellungsanspruch

Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.03.2011, Az.: 14 U 186/10

Wird auf der Titelseite einer Illustrierten eine Fotomontage abgebildet, besteht kein Anspruch auf eine Gegendarstellung dahin, dass es sich um eine Fotomontage handelt, die ohne Einverständnis des Abgebildeten erstellt wurde. Die Fotomontage stellt keine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung dar.

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19. April 2011

Auslegung des § 52b UrhG im Hinblick auf elektronische Leseplätze in Universitätsbibliotheken

Beschluss des LG Frankfurt/Main vom 16.03.2011, Az.: 2-06 O 378/10

Die Schrankenregelung des § 52 b UrhG enthält auch das Recht, ein digitales Vervielfältigungsstück herzustellen. Sonst würde die Bestimmung weitgehend leerlaufen. Die privilegierten Einrichtungen müssen in der Regel ein digitales Vervielfältigungsstück herstellen, um so die Zugänglichmachung überhaupt zu ermöglichen. Jedoch ist im Rahmen des § 52b UrhG eine öffentliche Zugänglichmachung nur dergestalt erlaubt, dass weitere Nutzungen wie Ausdrucken oder Speichern auf USB-Stick nicht möglich sind. Ein geschlossener Vertrag steht der Anwendung des § 52b UrhG entgegen.
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19. April 2011

Keinen Anspruch auf Speicherung von Verkehrsdaten „auf Zuruf“

Beschluss des OLG Hamm vom 02.11.2010, Az.: I-4 W 119/10

Ein Antrag auf Sicherung von Verkehrsdaten, der darauf gerichtet ist, dass Verkehrsdaten bereits im Voraus mit Blick auf erst zukünftige, erwartete Rechtsverletzungen an Tonaufnahmen gesichert werden sollen, um so Löschungen prophylaktisch zu verhindern, ist unbegründet. Eine solche Art von Vorratsspeicherung ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Verkehrsdaten als Grundlage für ein späteres Gestattungsverfahren nach § 101 UrhG dienen sollen.
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14. April 2011

Zur Unterscheidungskraft der Bezeichnung „Flugplatz Speyer“

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 03.02.2011, Az.: 6 U 21/10

Ein Firmenschlagwort kann kennzeichenrechtlichen Schutz genießen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma handelt, welcher sowohl der Art nach, wie auch im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen als geeignet erscheint, um sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen. Dem Begriff "Flugplatz Speyer" kommt daher von Haus aus keine Unterscheidungskraft zugute. Insbesondere da dieser in erster Linie die Örtlichkeit oder die Einrichtung des Flugplatzes Speyer bezeichnet, anstatt als Hinweis auf die hinter der Einrichtung stehende Betriebsgesellschaft verstanden zu werden.
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14. April 2011

Gefahr der Marktabschottung durch tatsächliches Verhalten

Urteil des OLG Stuttgart vom 04.03.2010, Az.: 2 U 86/09

Der Markeninhaber, der sich auf die Verletzung seiner Markenrechte beruft, hat darzulegen und zu beweisen, dass es sich bei der von dem angeblichen Verletzer vertriebenen Markenwaren um Fälschungen handelt. Dem Markeninhaber trifft auch zunächst die volle Beweislast, wenn er behauptet, dass die Ware ohne seine Zustimmung  erstmalig im Inland oder sonst in einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn er nicht nur durch vertragliche Absprachen mit seinen Vertriebspartnern  sondern auch durch tatsächliche Maßnahmen ein geschlossenes Vertriebssystem betreibt und hierdurch die Gefahr der Marktabschottung nationaler Märkte ensteht. Der Inanspruchgenommene und vermeintliche Markenverletzer muss daher in einem solchen Fall  der Marktabschottung zunächst nicht die Herkunft der Ware nachweisen.
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14. April 2011

Urheberrecht beim Vertrieb eines Filmwerks

Urteil des OLG Hamburg vom 11.08.2010, Az.: 5 U 18/08

Die Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen genießt als neues, eigenständiges Filmwerk Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Ein solches Filmwerk liegt vor, wenn die Zusammenstellung der Konzertschnitte duch Schnitt, thematische Gruppierung und gestalterische Elemente eine eigene erzählerische Struktur gewinnt und dadurch ein Gesamtfilm mit eigener Dramaturgie entsteht. Kein Urheberrechtsschutz würde bestehen, wenn die bereits bestehenden Konzertaufnahmen allein schlicht aneinander gereiht werden.
Der Hersteller eines solchen neuen Filmwerks kann damit die ohne seine Einwilligung vorgenommene Vervielfältigung und Verbreitung  von identischen Inhalten seines Filmwerks verbieten.
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