07. April 2011

„Trademarker“ als Marke nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 01.02.2011, Az.: 24 W (pat) 33/10 Es fehlt der angemeldeten Marke an der notwendigen Unterscheidungskraft. Das Zeichenwort „Trademarker“ leitet sich von dem englischsprachigen Begriff „trademark“, der die Bedeutung „Warenzeichen, (Handels-)Marke“ hat, ab. Insoweit dient das Hinzufügen der Wortendung „er“ allein der Personifizierung des Wortes „Trademark“. Die Bezeichnung „Trademarker“ ist daher so zu verstehen, dass sie lediglich beschreibend einen „Spezialisten für Markenrecht und Markenbewertung“  kennzeichnet. Bezüglich der bei Anmeldung beanspruchten Dienstleistungen eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers liegt es nahe, dass diese Berufe sich (schwerpunktmäßig) mit Marken (= trademarks) befassen.
Auch was die im vorliegenden Fall angemeldeten Waren  „Druckereierzeugnisse, Druckschriften, Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Broschüren, Magazine“ anbetrifft, so können diese entweder für einen „Trademarker“ (= Spezialisten für Markenrecht und Markenbewertung) bestimmt sein, oder aber als gedrucktes Medium Informationen vermitteln, welche die Beratung durch den „Trademarker“ ersetzen sollen.

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04. April 2011 Top-Urteil

Einfügen einer Marke in die Artikelbeschreibung bei Amazon

Einkaufswagen auf einer roten Taste "Shopping" innerhalb einer Tastatur.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 09.02.2011, Az.: 3-08 O 120/10

Die Internethandelsplattform Amazon funktioniert wie ein Warenkatalog, d.h. es gibt zu jedem Artikel nur eine Artikelbeschreibung und andere Verkäufer können sich bestehenden Angeboten anschließen. Allerdings kann jeder Anbieter des Artikels auch die Artikelbeschreibung ändern. Das LG Frankfurt entschied nun, dass in dem nachträglichen Einfügen einer Marke in ein Angebot, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, eine Behinderung der Mitbewerber liegt, da diese so Unterlassungsansprüchen ausgesetzt werden.

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01. April 2011

Auskunftsanspruch bei einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

Beschluss des OLG Köln vom 27.10.2010, Az.: 6 W 155/10

Für einen Auskunftsanspruch ist ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Rechte des Urhebers notwendig und diese Rechtsverletzung muss ein gewerbliches Ausmaß erreichen.
Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß ist in einem  breiten öffentlichen Zugänglichmachen der urheberrechtlich geschützten Werke zu sehen  oder unter  besonderen Umständen im Angebot ein einzelnes urheberrechtliche geschütztes Werk herunterzuladen.
Das gewerbliche Ausmaß ist anhand des Wertes des angebotenen Werkes bzw. anhand der  Veröffentlichung innerhalb der Verwertungsphase  zu bewerten.
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01. April 2011

Koppelung von Preisausschreiben und Warenbezug kann zulässig sein

Urteil des BGH vom 05.10.2010, Az.: I ZR 4/06 a) Im Hinblick auf die erhebliche Anlockwirkung, welche bei der Kopplung von Warenverkauf und einem Preisausschreiben/Gewinnspiel anzunehmen ist, ist unzulässig, wenn sie nach § 3 I UWG die Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern und sonst. Marktteilnehmern beeinträchtigen.
Nach §§ 3, 4 Nr. 6 UWG handelt es sich um ein generelles Verbot der Kopplung solcher Preisausschreiben an ein Umsatzgeschäft, die den Richtlinien (2005/29/EG) über unlautere Geschäftspraktiken entgegensteht.
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01. April 2011

Unterlassungsanspruch bei Werbeanruf nicht auf bestimmte Werbung beschränkt

Urteil des BGH vom 05.10.2010; Az.: I ZR 46/09 a) Ein Verbotsantrag kann hinreichend bestimmt sein, auch wenn er im Wesentlichen am Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG 2004 ausgerichtet und nur hinsichtlich des Begriffs der Einwilligung modifiziert ist. b) Bei einem unverlangten Werbeanruf ist der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch nicht auf den Gegenstand des Werbeanrufs beschränkt, wenn bei dem Unternehmen, von dem der Werbeanruf ausgeht (etwa einem Callcenter), der Gegenstand der Werbung beliebig austauschbar ist.
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31. März 2011

„Vorsicht bei sog. „unabhängigen“ Finanzdienstleistern“

Urteil des OLG Frankfurt vom 02.12.2010, Az.: 6 U 238/09

Die Werbung mit der "Unabhängigkeit" eines Finanzdienstleistungen vermittelnden Unternehmens ist irreführend, wenn 97 % der Aktien dieses Finanzvermittlers von einem Unternehmen gehalten werden, dessen Finanzprodukte vermittelt werden. Die gerichtliche Geltendmachung inhaltlich gleichlautender Unterlassungsansprüche durch zwei Unternehmen, welche durch den selben Anwalt vertreten werden, ist für sich genommen noch nicht rechtsmissbräuchlich. Ein Rechtsmissbrauch liegt erst dann vor, wenn die getrennte gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche auf einem abgestimmten oder zentral koordinierten Verhalten der Unterlassungsgläubiger beruht und hierfür kein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Ein gegen eine konkrete Verletzungsform gerichteter Unterlassungsantrag kann alternativ auf mehrere Irreführungsvorwürfe gestützt werden. Eine entsprechende Klage ist damit nur dann abzuweisen, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass die Gefahr einer Irreführung weder unter dem einen noch unter dem anderen Gesichtspunkt in Frage kommt.
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30. März 2011

Ein Teilnehmerkonto pro Haushaltsgemeinschaft genügt

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 17.12.2010, Az.: OVG 11 M 69.08

Da Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder einer Wohngemeinschaft gemeinsam Rundfunkempfangsgeräte bereithalten können, genügt hinsichtlich der gemeinsam genutzten Geräte eine Anmeldung durch einen der Partner oder ein Mitglied. Dabei wird angenommen, dass derjenige, der als Teil der Generalunkosten des Haushalts die Rundfunkgebühren für die in der Haushaltsgemeinschaft bereit gehaltenen Empfangsgeräte trägt, der Haushaltsvorstand ist. Lediglich dieses Teilnehmerkonto ist weiterzuführen. Weitere bestehende Konten müssen selbständig abgemedelt werden.
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28. März 2011

Keine auf § 9 GlüStV gestützte Untersagung privater Sportwettenvermittlung

Urteil des VG Stuttgart vom 14.02.2011, Az.: 4 K 4482/10 Eine Verfügung, die eine Untersagung der Vermittlung von Sportwetten aus Deutschland in einen anderen EU-Staat durch Private beinhaltet, kann aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts nicht auf § 9 GlüStV gestützt werden. Denn die dort getroffene Regelung verstößt gegen Art. 49 bzw. 56 AEUV. Weiterhin ist eine Untersagung allein gegenüber Drittstaatenangehörigen deshalb ermessensfehlerhaft, weil sie zur Bekämpfung der Spielsucht ungeeignet ist.
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28. März 2011

Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Titelblatt?

Urteil des OLG Köln vom 22.01.2011, Az.: 15 U 133/10 Die Verwendung eines bereits erschienen Titelbildes für eine Zeitschriftenwerbung begründet nicht in jedem Fall eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des auf dem Titel Abgebildeten. Wird der Eindruck vermittelt, dass die dargestellte Person  dem Produkt positiv gegenübersteht, liegt eine unzulässige Verwendung vor. Kommt lediglich zum Ausdruck, dass die Person regelmäßig Gegenstand der Berichterstattung in der beworbenen Zeitschrift ist, handelt es sich nur um eine von der Pressefreiheit geschützte Information über die beworbene Zeitschrift.
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28. März 2011

„Gute Laune“ keine Marke

Beschluss des BPatG vom 24.11.2010, Az.: 25 W (pat) 527/10

Das BPatG hat die Wortfolge "Gute Laune" als Wortmarke für Getränke abgelehnt. Dieser Wortkombination entnehme die Allgemeinheit, dass die Getränke bei Verzehr gute Laune herbeiführen. Es fehle dem Wortpaar daher an der erforderlichen Unterscheidungskraft.
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