24. Juni 2020

Keine Spürbarkeit bei Normauslegung entgegen der Marktüblichkeit

Eierlikörflasche neben vollen Gläsern und Eierschalen
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 22.01.2020, Az. 6 W 3/20

Ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel ist nur dann nach § 3a UWG unlauter, wenn er geeignet ist, Interessen spürbar zu beeinträchtigen. Die Spürbarkeitsklausel soll die Verfolgung von Zuwiderhandlungen verhindern, die keine oder kaum Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer haben. Wenn ein Verstoß nach einer EuGH-Entscheidung abgemahnt wird, die die Norm entgegen der üblichen Praxis auslegt und die Norm als Reaktion darauf unmittelbar vom Gesetzgeber geändert wird, liegt keine Spürbarkeit vor. Hinzu kommt vorliegend, dass der Verkehr – jahrzehntelang an den Verkauf von Eierlikörprodukten mit Sahne gewöhnt – nach einer Gerichtsentscheidung nicht davon ausgehen wird, dass jegliche Eierlikörprodukte nun ohne Milchprodukte hergestellt werden.

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24. Juni 2020

BGH: Facebooks erweiterte Datensammlung stellt kartellrechtlich relevante Ausbeutung der Nutzer dar

Nutzungsbedingungen hinter zerissenem Papier
Beschluss des BGH vom 23.06.2020, Az.: KVR 69/19

Der Bundesgerichtshof hat vorerst eine Maßnahme des Bundeskartellamts bestätigt, die Facebook Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorwirft. Konkreter Streitpunkt sind die Nutzungsbedingungen: Jeder Facebook-Nutzer muss in eine äußerst umfangreiche Datenerhebung und -verarbeitung durch Facebook einwilligen. Dabei entstammen die Daten auch anderen von Facebook betriebenen Diensten, wie Instagram oder WhatsApp und sogar der Internetnutzung unabhängig eines Facebook-Logins. Die Richter aus Karlsruhe fordern, dass die Nutzer verschiedene Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich des Umfangs der Datenerhebung bekämen. Dies sei durch die marktbeherrschende Stellung Facebooks zu rechtfertigen. Der Wettbewerb im Bereich Social-Media-Plattformen sei durch dessen überwältigende Marktmacht außer Kraft gesetzt, sodass keine weniger datenintensiven Konkurrenz-Plattformen ernsthafte Optionen darstellen könnten.

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22. Juni 2020

Verdeckte Zahlungsmittelgebühr: Verstoß wegen spezieller Kreditkarte

Laptop und Weltkarte
Urteil des OLG Dresden vom 11.02.2020, Az.: 14 U 1885/19

Das Touristikunternehmen Travel24.com AG ermöglichte bei der Online-Buchung von Flügen die kostenfreie Bezahlmethode lediglich mit ihrer „Travel24.com Mastercard Gold“ an. Für jede weitere Zahlungsmöglichkeit setzte sie ein zusätzliches Entgelt fest. Das OLG Dresden entschied, dass die Service Gebühr der Travel24.com AG als verdeckte Zahlungsmittelgebühr einzustufen ist und sie dies zu unterlassen hat. Darüber hinaus unterlies sie es bei der Online-Buchung den Verbraucher vor Vertragsabschluss über die Gepäckkosten zu informieren. Um einen effektiven Preisvergleich zu gewährleisten, sind solche Zusatzkosten bereits am Anfang des Buchungsvorgangs mitzuteilen.

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19. Juni 2020 Top-Urteil

Schadensersatzklage gegen VW infolge des sogenannten „Dieselskandals“ überwiegend erfolgreich

AdobeStock_229544387; Manipulation Abgaswerte 9864 km
Urteil des BGH vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19

a) Es steht wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer gleich, wenn ein Fahrzeughersteller im Rahmen einer von ihm bei der Motorenentwicklung getroffenen strategischen Entscheidung, die Typgenehmigungen der Fahrzeuge durch arglistige Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts zu erschleichen und die derart bemakelten Fahrzeuge alsdann in Verkehr zu bringen, die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer gezielt ausnutzt.

b) Bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Kenntnis zumindest eines vormaligen Mitglieds des Vorstands von der getroffenen strategischen Entscheidung, trägt der beklagte Hersteller die sekundäre Darlegungslast für die Behauptung, eine solche Kenntnis habe nicht vorgelegen. Darauf, ob die vormaligen Mitglieder des Vorstands von dem Kläger als Zeugen benannt werden könnten, kommt es nicht an.

c) Wird jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht, den er sonst nicht geschlossen hätte, kann er auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögensschaden erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist. Die Bejahung eines Vermögensschadens unter diesem Aspekt setzt allerdings voraus, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiv willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht.

d) Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung gelten auch für einen Anspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB.

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17. Juni 2020

Getränkewerbung mit Preisen exklusive Flaschenpfand ist zulässig

Getränkekisten blau
Urteil des OLG Köln vom 06.03.2020, Az.: 6 U 90/19

Getränkeverkäufer müssen keine Gesamtpreise angeben: Entgegen der Ansicht des klagenden Wettbewerbsverbandes entschied das Gericht, die Auszeichnung von Preisen exklusive Pfand sorge für Transparenz, vermeide Rechenfehler und wahre so die Interessen der Verbraucher. Außerdem seien letztere es seit vielen Jahren gewohnt, dass neben dem Getränkepreis noch der Pfandbetrag angegeben wird. Hinzu kommt, dass das Flaschenpfand keinen Preisbestandteil darstellt, da man hierfür keine Gegenleistung erhält. Gestützt werden kann dies zudem auf § 1 Abs. 4 Preisangabengesetz (PAngV), worin explizit gefordert wird, keinen Gesamtbetrag zu bilden.

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15. Juni 2020

Anforderungen an eine Online-Löschpflicht

MIt einem Besen werden codierte Daten entfernt/gelöscht
Urteil des LG Dortmund vom 06.02.2020, Az.: 18 O 58/19

Der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs hat dafür Sorge zu tragen, dass Online-Beiträge aufgrund von irreführender Werbung auch tatsächlich gelöscht werden, selbst wenn diese nicht von ihm selbst stammen. Erforderlich ist lediglich die Kenntnis von einer bestehenden Löschpflicht. Es ist demnach nicht ausreichend, dass der Schuldner dem Betreiber einer Internetseite lediglich eine E-Mail übersendet, mit der Bitte, den Eintrag zu löschen. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Schuldner sicherstellt und auch bestätigt, dass der Online-Eintrag auch gelöscht wurde.

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15. Juni 2020 Kommentar

Wenn’s schnell gehen muss: 3M ist im URS-Verfahren erfolgreich

Nahaufnahme einer Hand,die eine Stoppuhr drückt.
Kommentar zum URS-Verfahren vor dem NAF am 18.05.2020, Claim-No. FA 2005001894595

Das weltbekannte Unternehmen 3M, unter anderem Inhaber der Marke „Post-It“, ging gegen den Domaininhaber der Domain "3m.sale" vor und erreichte eine Suspendierung. Auch die Corona-Pandemie spielte eine Rolle. Bemerkenswert: Da der Weg des Uniform Rapid Suspension System (URS) beschritten wurde, vergingen von Antragstellung bis zur Entscheidung nur gute zwei Wochen.

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08. Juni 2020

Werbung von Zahnärzten für eigenen Notdienst irreführend?

Zahnarzt mit Notfallkoffer
Urteil des OLG Köln vom 06.03.2020, Az.: 16 U 140/19

Grundsätzlich dürfen Zahnärzte einen eigenen Notdienst betreiben und für diesen auf ihrer Webseite werben. Irreführend sei diese Werbung erst dann, wenn sie beim angesprochenen Verkehrskreis den Eindruck erwecken könne, dass der Notdienst der Zahnärztekammer oder der Kassenzahnärzlichen Vereinigung gemeint sei. Das OLG Köln bejahte diese Irreführung in einem Fall, in dem lediglich am Ende der Seite vermerkt wurde, dass es sich bei dem beworbenen Notdienst um den eigenen und nicht um einen öffentlich-rechtlich organisierten Notdienst handelt.

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02. Juni 2020 Top-Urteil

Dürfen Verbraucherschutzverbände wegen Datenschutzverletzungen klagen?

Schloss mit weißer Tastatur
Pressemitteilung Nr. 066/2020 des BGH zum Beschluss vom 28.05.2020, Az.: I ZR 186/17

Der BGH hat in einem Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Facebook das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Hierbei geht es um die Frage, ob die einschlägigen Normen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die nach nationalem Recht berechtigten Verbände, Einrichtungen und Kammern dazu berechtigen, wegen Verstößen gegen die DSGVO unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person gegen den Verletzer vorzugehen. Konkret bedeutet dies, ob Verbraucherschutzverbände überhaupt dazu befugt sind, wegen Datenschutzverletzungen durch ein Unternehmen gegen dieses zu klagen, auch wenn sie dazu keinen Auftrag von einer betroffenen Person erhalten haben.

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29. Mai 2020 Top-Urteil

BGH: Aktive Einwilligung zur Verwendung von Cookies zu Werbezwecken notwendig

Cookie liegt auf der Tastatur eines Laptops
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 28.05.2020, Az.: I ZR 7/16

Wie zuvor schon der EuGH hat auch der BGH entschieden, dass das Setzen von Cookies eine aktive Einwilligung des Nutzers erfordere, ansonsten wäre das vorformulierte Einverständnis in die Nutzung von Cookies zu Werbezwecken unwirksam. Die entsprechende Regelung im Telemediengesetz (TMG) müsse europarechtskonform ausgelegt werden, sodass nun eine echte Einwilligung im Sinne eines „opt-in“-Verfahrens gelte. Damit ist gemeint, dass der Nutzer aktiv seine Einwilligung erklären muss.

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