Behörde kann Rückerstattung von Spieleinsätzen nicht anordnen
Beschluss des OVG NRW vom 29.04.2010, Az.: 13 B 512/10
Zwischen einem Glücksspielveranstalter und deren Spielern geschlossene Verträge sind nichtig, wenn sie gegen das Verbot verstoßen, unerlaubtes Glücksspiel im Internet zu veranstalten. Wird jedoch von der zuständigen Ordnungsbehörde daraufhin die Rückerstattung der geleisteten Spielbeiträge an die Spieler angeordnet, so fehlt ihr dafür die Regelungsbefugnis. Eine Rückerstattung vollzieht sich allein auf Grundlage des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags; die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der nichtigen Verträge fällt nicht in den Aufgabenbereich der Behörde.Abschlussschreiben als Teil der angedrohten Hauptklagesache
Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Kommt es nicht zum Hauptsacheprozess, weil der Antragsgegner die geforderten Erklärungen abgibt, steht dem Antragsteller grundsätzlich ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu.
„Fickshui“ ist nicht anstößig, sondern ein Markenname
Beschluss des BPatG vom 01.04.2010, Az.: 27 W (pat) 41/10
„Obszön und grob geschmacklos.“ So nannte das deutsche Patent- und Markenamt die Bezeichnung „Fickshui“ und wies sie als Markennamen ab. Weiter würden die Anhänger von Feng Shui beleidigt. Anderer Ansicht war das Bundespatentgericht. Der Name wertet weder Feng Shui ab, das ohnehin kommerzialisiert wurde, noch sei das in heutigen Zeiten bereits abgenutzte Wort „Fick“, welches bereits Einzug in den Duden und gar das moderne Theater fand, als anrüchig oder provozierend zu erfassen. Eine Ablehnung kommt jedoch nur bei einem eklatanten Verstoß gegen die guten Sitten in Frage. Folglich verwehrte die Markenstelle die Eintragung zu Unrecht.Abofallenbetreiber macht sich strafbar
Urteil des AG Marburg vom 08.02.2010, Az.: 91 C 981/09
Der Anbieter einer Webseite, auf der scheinbar kostenlose Downloads angeboten werden, der Kunde jedoch über die wirklichen Kosten getäuscht und in ein unerwartetes kostenpflichtiges Abonnement gelockt werden soll, macht sich gemäß § 263 StGB eines Betruges strafbar. Ein Rechtsanwalt, der für den Anbieter nicht zahlende Kunden anmahnt und die Forderungen schließlich sogar auf gerichtlichem Wege versucht geltend zu machen, macht sich der Beihilfe zum Betrug strafbar.„Matthias-Reim-Foto“ – Das Bild im Bild
Urteil des KG Berlin vom 15.06.2010, Az.: 5 U 35/08
Vervielfältigungen von bereits veröffentlichten Lichtbildern im Rahmen eines Zitats sind jedenfalls dann zulässig, wenn das Lichtbild nicht nur einem rein dekorativen und illustrierendem Zweck dient. In der Abbildung eines unveränderten kleinen Bildes in einem großem Bild ist ein "urheberrechtlich relevanter Eingriff" gemäß §§ 72, 15, 16 UrhG zu sehen.Wettbewerbsrechtlich unzulässige Traditionswerbung
Urteil des OLG Oldenburg vom 22.04.2010, Az.: 1 W 16/10
Ein Unternehmen darf grundsätzlich mit einer langjährigen Familientradition werben. Da eine sogenannte Alterswerbung jedoch versteckte Qualitätsmerkmale enthält, die den Verbraucher in seiner Kaufentscheidung beeinflussen können, darf sie nur in einem bestimmten Umfang erfolgen. Eine Bewerbung mit einer Unternehmenskontinuität muss auch während des hervorgehobenen Zeitraums angedauert haben. Eine Werbung mit einer 110jährigen Familientradition, obwohl das Unternehmen erst vor 18 Jahren neu gegründet wurde, ist unzulässig und wettbewerbswidrig.Zur Rundfunkgebührenpflicht bei nicht ausschließlich privat genutzten Computern
Urteil des OVG Koblenz vom 17.06.2010, Az.: 7 A 10416/10.OVG
Computer mit Internetzugang gelten als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und sind somit gebührenpflichtig. Es sind jedoch keine weiteren Rundfunkgebühren zu entrichten, wenn für ein und das selben Grundstück oder zusammenhängende Grundstücke bereits ein Rundfunkempfangsgerät bei der GEZ angemeldet ist. Dies gilt auch dann, wenn dort Geräte im gewerblichen und zugleich privatem Bereich genutzt werden.Keine sofortige Löschungspflicht von IP-Adressen durch Internetprovider
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.06.2010, Az.: 13 U 105/07
IP-Adressen sind den sogenannten "Verkehrsdaten" zuzuordnen. Solche Verkehrsdaten dürfen unter anderem lediglich zu Abrechnungszwecken und zur Ermittlung des Entgeltes genutzt werden. Daten die nicht zur Abrechnung erforderlich sind, müssen unverzüglich gelöscht werden. Ein Internetprovider, der IP-Adressen zur Abrechnung des jeweiligen Tarifes gegenüber seinem Kunden nutzt und die Adressen erst innerhalb von sieben Tagen löscht, handelt ohne schuldhaftes Zögern. [...]Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2010 auf 0,12 %
Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 29.06.2010
Der Basiszinssatz liegt ab dem 01.07.2010 bis zum 31.12.2010 weiterhin bei nur 0,12 Prozent. Somit ist der Basiszinssatz gegenüber dem bis Ende Juni diesen Jahres gültigen Satz erneut unverändert geblieben. Als Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit unverändert 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.
