04. Januar 2010

Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2010 auf 0,12 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 29.12.2009

Der Basiszinssatz liegt ab dem 01.01.2010 bis zum 30.06.2010 erneut bei nur 0,12 Prozent. Somit ist der Basiszinssatz gegenüber dem bis Ende Dezember letzten Jahres gültigen Satz unverändert geblieben. Als Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit nun weiterhin 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.
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04. Januar 2010

Aufbrauchsmöglichkeit für Bücher

Urteil des OLG Köln vom 21.10.2009, Az.: 28 O 635/09

Betrifft eine unzulässige Darstellung, die gegen das Persönlichkeitsrecht eines Dritten verstößt, einen nur kleinen Teil der Druckschrift -im vorliegenden Fall nur einen einzigen Satz- so wäre ein sofortiger Verbreitungsstopp unverhältnismäßig. Statt dessen ist eine Aufbrauchsfrist für die bereits gedruckten Exemplare vorzusehen. Auch eine Schwärzung ist bei einem nur kleinen Verstoß dem Verleger des Werkes nicht zumutbar.
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04. Januar 2010

Keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 02.12.2009, Az.: 11 S 32.09 Ein Webhosting-Unternehmen, das für Unternehmen und Privatpersonen Speicherplatz auf Webservern zur Verfügung stellt, ist nicht dazu verpflichtet, für eine Vorratsdatenspeicherung zu sorgen. Das Gericht kam zu dieser Entscheidung, da die Antragstellerin im vorliegenden Fall ihren Kunden die Einrichtung und Verwaltung eines Email-Postfachs lediglich erleichterte und nicht selbst als Anbieterin von Telekommunikationsdiensten nach § 113 a TKG anzusehen ist, sie also auch nicht die Pflicht der Vorratsdatenspeicherung trifft.
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30. Dezember 2009

„Für 53 Jahre noch ein knackiges Popöchen“

Urteil des LG Hamburg vom 29.05.2009, Az.: 324 O 951/08 Die Hamburger Richter sprachen dem bekannten deutschen Sänger und Musikproduzenten D. B., der während seines Urlaubs auf M. nackt abgelichtet wurde, einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 40.000 Euro zu, da die veröffentlichten Fotos sein Persönlichkeitsrecht verletzten. Insbesondere die Ausführungen des Beklagten zu den Fotos "für seine 53 Jahre hat D. B. noch ein ziemlich knackiges Popöchen" ließen das Augenmerk auf das Gesäß des Musikproduzenten ziehen. Das Gericht sah jedoch bereits die Hälfte der ursprünglich geforderten 80.000 Euro als ausreichend an, da der Kläger D. B. regelmäßig Urlaubsfotos von sich veröffentlichen lasse, die ihn nur leicht bekleidet zeigen würden und da er auch sonst sein Privatleben inklusive intimer Details in die Öffentlichkeit trage. 
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30. Dezember 2009

Pfusch bei Richtlinienumsetzung: TKG europarechtswidrig

Urteil des EuGH vom 03.12.2009, Az.: C-424/07

Die Bundesrepublik Deutschland hat bei Erlass des TKG, welches unter anderem der Umsetzung der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen diente, gegen europarechtliche Bestimmungen aus dieser Richtlinie verstoßen. So ist die Regelung des § 9 a TKG über Neue Märkte nicht mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar. Dies stellte der EuGH im von der Kommission angestrengeten Vertragsverletzungsverfahren fest.  
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30. Dezember 2009

Vorsicht bei Mobilfunk-AGBs: Häufig unwirksame Klauseln

Urteil des LG Kiel vom 25.03.2009, Az.: 5 O 206/08

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Mobilfunkverträgen, die von Resellern mit Verbrauchern abgeschlossen werden, erfüllen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen. So sind beispielsweise Klauseln, die das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen durch den Kunden vor Ablauf der Widerspruchsfrist zum Gegenstand haben, unwirksam.
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30. Dezember 2009

Urheberrechtsverletzungen durch Foto-Upload bei Pixum

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10.12.2008, Az.: 5 U 224/06

Erscheinen Bilder, die erkennbar von einem Dritten hochgeladen wurden, als Angebotsbestandteil - etwa mit einer Bestellmöglichkeit versehen - im Internet, so hat sich der Angebotsbetreiber diese Bilder zu eigen gemacht und haftet für Urheberrechtsverletzungen als Täter. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rechtezusicherung reicht in einem solchen Fall nicht aus um die Haftung auf eine bloße Störerhaftung zu beschränken. Der Anbieter muss sich selbst des Vorliegens der erforderlichen Rechte vergewissern.
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30. Dezember 2009

Haftungsfall „Tokio Hotel“ – oder: die Störer-Verantwortlichkeit des Usenet-Betreibers

Urteil des HansOLG Hamburg vom 14.01.2009, Az.: 5 U 113/07

Das OLG entschied über die Störerhaftung von Betreibern eines Usenet im Rahmen von Newsgroups, die den Austausch von rechtswidrigen Dateien, im vorliegenden Fall des Musikstücks "Spring nicht" von Tokio Hotel, ermöglichen. Ein Betreiber, der sowohl einen Zugang zu Newsgroups ermöglicht sowie Informationen, die von anderen Servern des Usenet bezogen wurden, vorhält, haftet differenziert. Beim Vorhalten der von Dritten eingestellten Daten über einen Abgleich mit fremden Servern, kommt dem Betreiber nur eine passive Rolle zu, die keine Störerhaftung unmittelbar auslöst. Bei der Ermöglichung des Einstellen von Daten durch eigene Kunden ist der Betreiber gleich einem Host-Provider zu behandeln und haftet auch so.
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29. Dezember 2009

Die „Regellieferzeit“: Ein bisschen genauer, bitte!

Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 08.09.2009, Az.: 2 W 55/09 Erneut wurde entschieden, dass eine AGB-Klausel mit der Angabe, die Lieferzeit für Waren dauere "in der Regel 1-2 Tage bei DHL-Versand", zu ungenau ist. Eine solche Klausel gibt nicht mit hinreichender Bestimmtheit an, mit welcher Lieferzeit der Verbraucher nun zu rechnen hat. Denn "in der Regel" heißt nur, dass der Versand im Normalfall in dieser Zeit erfolgt und nur im Normalfall mit DHL erfolgt. Diese Angaben sind jedoch für den Verbraucher zu ungenau und verstoßen daher gegen die Regelung des § 308 Nr. 1 BGB.
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29. Dezember 2009

EuGH: Auslegung der konkludenten Einwilligung des Markeninhabers

Urteil des EuGH vom 15.10.2009, Az.: C-324/08

Die Zustimmung zum Inverkehrbringen von Marken nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 89/104/EWG ist auch konkludent möglich. Der Gerichtshof hat mit dieser Entscheidung seine Rechtsprechung aus dem Urteil Zino Davidoff und Levi Strauss(C-414 bis 416/99) dahingehend ausgeweitet, dass nunmehr auch dann eine konkludente Einwilligung anzunehmen ist, wenn mit der Marke versehene Waren unmittelbar im EWR durch einen Dritten in Verkehr gebracht werden. Erforderlich sind dafür Anhaltspunkte, die einen Verzicht des Inhabers auf sein Recht bei oder nach dem Inverkehrbringen erkennen lassen.
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