18. März 2010

Schadensersatz für Flashs entspricht dem für Lichtbilder

Urteil des LG Köln vom 04.11.2009, Az.: 28 O 876/08

Äußerst umfänglich, individuell und zeitaufwendig gestaltete Flash-Präsentationen erreichen die Schöpfungshöhe und sind daher als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt. Wer solche Flash-Animationen ohne die erforderlichen Nutzungsrechte verwendet, macht sich schadensersatzpflichtig. Für die Berechnung der Höhe des Schadenersatzes sind die Honorare für Lichtbilder (MFM-Tabelle) als Anhaltspunkt heranzuziehen.
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18. März 2010 Top-Urteil

40 €-Klausel nur in der Widerrufsbelehrung ist unwirksam

Aufgeschlagenes BGB mit Ausschnitt des § 312d BGB auf dem ein Kugelschreiber liegt.
Urteil des OLG Hamm vom 02.03.2010, Az.: 4 U 180/09

Grundsätzlich können dem Käufer die Kosten der Warenrücksendung auferlegt werden, wenn die zurückzusendende Sache einen Betrag von 40,-€ nicht übersteigt. Dies muss jedoch ausdrücklich vereinbart werden und darf nicht nur in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers angeführt werden. Denn ein Verbraucher vermutet Vertragsregeln, die eine Verpflichtung zur Kostentragung beinhalten, nicht innerhalb der Widerrufsbelehrung.

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18. März 2010

Identifizierbarkeit „schwarzer Schafe“ über Schlagwörter unlauter

Urteil des OLG Hamm vom 28.01.2010, Az.: 4 U 157/09

Mitbewerber in einem Internet-Ratgeber als "schwarze Schafe" zu bezeichnen ist auch ohne ausdrückliche Namensnennung unlauter, wenn aus den Umständen ein Rückschluss auf den Mitbewerber möglich ist. Das Verhalten ist geeignet, die Geschäftsverhältnisse des Betroffenen herabsetzend darzustellen und führt damit zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Betroffenen.
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18. März 2010

Ausbildungsentschädigung für Fußballvereine

Urteil des EuGH vom 16.03.2010, Az.: C-325/08

Mit der Freizügigkeit eines Fußballspielers ist eine Regelung vereinbar, die zum Zweck der Förderung der Anwerbung und Ausbildung von Nachwuchsspielern eine Entschädigung des ausbildenden Vereins gewährleistet, wenn der Nachwuchsspieler nach Abschluss seiner Ausbildung einen Vertrag als Berufsspieler mit einem Verein eines anderen Mitgliedstaats abschließt. Die Regelung muss geeignet sein, die Verwirklichung dieses Zwecks zu gewährleisten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, der von der Höhe der tatsächlichen Ausbildungskosten unabhängig ist, ist zur Verwirklichung dieses Zwecks nicht erforderlich.
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17. März 2010

Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen von Dritten

Beschluss des LG Hamburg vom 10.12.2009, Az.: 308 O 667/09 Ein Webhoster-Betreiber, über dessen Internetseite u. a. Filme öffentlich zugänglich gemacht werden, haftet auch für Urheberrechtsverletzungen von Dritten als Mitstörer. Um weitere Rechtsverletzungen zu vermeiden, muss der Webhoster genau darlegen, welche Sicherheitsmaßnahmen hierfür künftig ergriffen werden sollen. Das bloße Anführen eines Films auf einer sog. Blacklist genügt hierfür jedoch nicht.

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17. März 2010

Kündigungsausschluss und Beweislastumkehr zu Lasten eines Verbrauchers in AGB unzulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 17.02.2010, Az.: 12 O 578/08 Ein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Partnervermittlung geregelter Kündigungsausschluss ist unwirksam, sofern lediglich ein entsprechender Hinweis auf das Gesetz erfolgt. Da Verbraucher aber den Inhalt der gesetzlichen Norm regelmäßig nicht kennen, bedarf es somit weiterer Ausführungen, um den Gehalt der Vorschrift erfassen zu können. Zudem ist eine formularmäßige Erklärung eines Verbrauchers zur Beweislastumkehr über das Bestehen eines Widerrufrechts unzulässig.
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16. März 2010

Risikofreies Fotografieren – vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Schlösser und Gärten

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 18.02.2010, Az.: 5 U 12/09

Dem Eigentümer von weltweit bekannten Schlössern und Gartenanlagen steht gegen den Betreiber einer Internetplattform, auf welcher Fotografen die Möglichkeit haben, Fotos von diesen Schlössern und Gärten auf dessen Server ins Internet zu stellen, kein Unterlassungsanspruch zu. Aus dem Eigentum lässt sich gerade kein Abwehrrecht gegen das Fotografieren oder gegen die gewerbliche Verwertung von Fotos herleiten, da sich das Eigentumsrecht lediglich auf die Sachsubstand beschränkt, nicht aber auch auf das Vermögensinteresse des Eigentümers. Ein dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vergleichbares Recht lässt sich aus dem Eigentum gerade nicht ableiten.
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16. März 2010

Namensnennung hat zu unterbleiben

Urteil des LG Hamburg vom 15.01.2010, Az.: 325 O 200/09

Die Veröffentlichung von Schriftstücken im Internet aus einem Verfahren über die Rundfunkgebührenpflicht durch den Beklagten darf nicht unter Nennung des Namens des Klägers geschehen. Insbesondere hat dies zu unterbleiben, wenn sich der Kläger dadurch persönlicher Angriffe Dritter ausgesetzt sieht; das Informationsinteresse überwiegt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in einem solchen Fall nicht.
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16. März 2010

Von der Abmahnung als „Wohltat“…

Urteil des LG Hamburg vom 07.07.2009, Az.: 312 O 142/09

Abmahnungen können nicht nur auf dem Postweg sondern auch via E-Mail erfolgen. Das Risiko des Zugang einer solchen Abmahnungs-Mail trägt hierbei der Abgemahnte selbst. Nach Auffassung des Gerichts trägt der Abgemahnte das Risiko, dass eine Abmahnung auf dem Postweg verloren ging, da es sich bei der Abmahnung "letztlich um eine Wohltat für den Schuldner handelt, der auf diese Weise Gelegenheit erhält, die Angelegenheit kostengünstig beizulegen". Auch wenn eine Abmahnungs-Mail von der Firewall des Abgemahnten abgefangen wurde, gilt sie als ihm zugegangen.
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16. März 2010

Eine Stadt wie aus dem Bilderbuch…

Urteil des LG Köln vom 13.01.2010, Az.: 28 O 578/09

Der Betreiber eines Internetangebots, mit welchem durch redaktionell bearbeitete Einzelfotos von Häusern, Straßen und Plätzen einer Stadt ein virtueller Stadtplan bereit gehalten wird, darf Fotos einzelner Häuser unter Nennung der dazugehörigen Adresse dann speichern und auch verbreiten, wenn auf diesen Fotos nur das wiedergegeben wird, was auch für einen vor Ort anwesenden Betrachter ersichtlich ist. Ein Verstoß ist dann weder gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht noch gegen das Datenschutzrecht ersichtlich.
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