08. April 2010

Veröffentlichung von Schuldtiteln auf Internetplattformen erlaubt

Urteil des LG Köln vom 17.03.2010, Az.: 28 O 612/09


Titulierte und rechtskräftige Forderungen dürfen im Internet auf entsprechenden Plattformen gehandelt werden. Dabei ist auch die Nennung des Vor- und Nachnamens sowie die Angabe der ersten drei Ziffern der Postleitzahl des Wohnortes des Schuldners zulässig. Das Interesse des Gläubigers an der Verwertung seiner Forderung überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und etwaige datenschutzrechtliche Bedenken des Schuldners.
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07. April 2010

„Fabergé-Museum“ ist keine Markenverletzung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 14.01.2010, Az.: 6 U 114/09 Das "Fabergé-Museum" darf die an sich fremde Marke "Fabergé" als Bezeichnung seines Museums verwenden. Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Verwendung der Marke zwar eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markengesetzes liege. Jedoch sei die Verwendung in diesem Fall nicht unlauter, denn die Angabe über Merkmale der auch so bezeichneten Leistung sei in diesem Einzelfall markenrechtlich zulässig.
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07. April 2010

Weizenbierglas urheberrechtsfähig?

Urteil des OLG Köln vom 14.10.2009, Az.: 6 U 115/09 Ein Weizenbierglas mit einem Fuß in der Form eines Fußballes, ist nicht schon dann als Werk der angewandten Kunst anzusehen, wenn es das Erste in dieser Art ist. Vielmehr muss bei der Verwirklichung dieser Idee ein Gesamtbild entstehen, welches bei dem Betrachter eine ästhetische Wirkung hervorruft. Des Weiteren liegt eine unfreie Bearbeitung nur dann vor, wenn das später erschaffene Objekt die künstlerischen Besonderheiten des ursprünglichen Objekts nachahmt. Denn erst diese verleihen dem Objekt eine schutzfähige Prägung.
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07. April 2010

Deutsches Recht gilt auch für die New York Times

Urteil des BGH vom 02.03.2010, Az.: VI ZR 23/09 Verletzt ein im Internet auf einer ausländischen Webseite veröffentlichter Artikel das Persönlichkeitsrecht eines Einzelnen und weist dieser Artikel zugleich einen deutlichen Bezug zum Inland auf, so ist der Rechtsweg zu deutschen Gerichten eröffnet. Ein in Deutschland wohnhafter Kläger ging im vorliegenden Fall gegen die Verlegerin der Tageszeitung "The New York Times" sowie gegen den in New York ansässigen Autor wegen eines veröffentlichten Artikels vor, der den Kläger in seinem Recht verletzte.
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07. April 2010

Keine Verwechslungsgefahr für Schuhe mit unterschiedlichen Streifen

Urteil des OLG Hamm vom 11.02.2010, Az.: 4 U 75/09

Werden Schuhe aus dem Lifestyle-Bereich mit einem Streifenkennzeichen bzw. einem eingetragenen Formstrip versehen, so ist der Ähnlichkeitsgrad als überaus gering zu bewerten, wenn die konkrete Gestaltung gänzlich unterschiedlich ist. Der Formstrip ist geprägt durch einen einheitlich und ununterbrochen geschwungenen, stark reduzierten Bogen. Das Streifenkennzeichen dagegen durch mehrfach richtungswechselnde Linien. Die Unterschiede sind auch bei nur flüchtiger Erinnerung an das jeweilige Kennzeichen offensichtlich, so dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden kann.
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06. April 2010

Über das öffentliche Zugänglichmachen von Karten im Internet

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 08.02.2010; Az.: 5 W 5/10 Urheberrechtlich geschützte Kartenausschnitte werden schon dann öffentlich zugänglich gemacht, wenn sie von jedem Nutzer durch Eingabe der Webadresse aufgerufen werden können. Das Verlinken von Kartografien oder die Auffindbarkeit durch eine Suchmaschine sind dazu nicht erforderlich. Auch auf die Wahrscheinlichkeit, ob ein tatsächlicher Zugriff realistisch erscheint, kommt es ebenfalls nicht an. Allein die faktische Möglichkeit des Kartenaufrufs ist ausreichend, um den Tatbestand des § 19a UrhG zu erfüllen. 
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06. April 2010

Unlautere Weiterveräußerung von Fußball-Tickets

Urteil des LG Dortmund vom 11.02.2010, Az.: 13 O 46/08 Kart.

Ein Ausrichter von Sportveranstaltungen kann seine Tickets ausschließlich selbst vermarkten, ein mit dem Ticketkauf verbundenes Weiterveräußerungsverbot ist kartellrechtlich zulässig. Täuscht ein Käufer beim Kauf über seine Wiederverkaufsabsicht und bietet diese Tickets anschließend in gewerblichen Umfang auf einer Internetplattform zum Verkauf an, so stellt dies eine Behinderung des Ausrichters im Wettbewerb dar. Auch der Plattformanbieter, der den Verkäufern zudem die Abwicklung aller Versand- und Zahlvorgänge entgeltlich anbietet, handelt unlauter. Er beteiligt sich mit Gewinnerzielungsabsicht am wettbewerbswidrigen Verhalten Dritter.
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06. April 2010

Erforderliche Kennzeichnung von Elektrogeräten

Urteil des LG Bochum vom 02.02.2010, Az.: I-17 O 159/09

Elektro- und Elektronikgeräte sind dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist. Diese Herstellerkennzeichnungspflicht dient dazu, Altgeräte zuordnen zu können und die spätere Rücknahme und Entsorgung des Geräts wirtschaftlich zu sichern. Wird diese Pflicht verletzt, handelt auch der als Wiederverkäufer auftretende Wettbewerber unlauter. Der Umstand, dass der Hersteller der Rechnung zu entnehmen ist, erfüllt die Kennzeichnungspflicht nicht.
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01. April 2010

Freie Fahrt für Domain-Parking-Inhaber

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.02.2010, Az.: 6 U 70/09

Der Inhaber eines Internetangebots, welches Kunden so genanntes "Domain-Parking" ermöglicht, haftet nicht für Markenverletzungen seiner Kunden. Er ist im Regelfall weder als Beauftragter, noch als Mittäter, Teilnehmer und schließlich mangels Bestehens einer originären Prüfpflicht auch nicht als Störer in Anspruch zu nehmen.
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01. April 2010

Internet-System-Verträge sind Werkverträge – Zulässigkeit der Vorleistungspflicht

Urteil des BGH vom 04.03.2010, Az.: III ZR 79/09

Internet-System-Verträge gehören zum Kreis der Internet-Provider-Verträge und stellen dort einen eigenen Vertragstypus dar. Wenn in der Leistungsbeschreibung Elemente des Werkvertrags überwiegen, handelt es sich insgesamt um einen Werkvertrag. Eine Vorleistungsklausel für den Besteller in den AGB widerspricht somit gerade den gesetzlichen Bestimmungen, kann aber dennoch einer Wirksamkeitskontrolle standhalten. Dann müssen sachlich rechtfertigende Gründe, wie etwa die Erbringung des überwiegenden Teils des Gesamtaufwands durch den Anbieter bei Vertragsbeginn vorliegen.

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