30. November 2009

Zucker- und Konditorwaren für „Small Kids“

Beschluss des BPatG vom 22.10.2009, Az.: 25 W (pat) 25/09

Der Name "Small Kids" wurde 2006 für Waren wie Zuckerwaren, Back- und Konditorenwaren und nicht medizinische Kaugummis ordnungsmäß eingetragen. Hiergegen wurde Beschwerde eingelegt: Es wurden Bedenken geäußert, die deutsche Übersetzung des Namens "kleine Kinder" könnte den Eindruck erwecken, dass Zucker- und Konditorwaren für kleine Kinder eher ungesund seien und deshalb dieser Markenname vielmehr ungeeignet sei. Das Markenamt teilte diese Bedenken jedoch nicht und wies die Beschwerde zurück.
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27. November 2009

Wer berät, muss offenlegen

Beschluss des BGH vom 20.01.2009, Az.: XI ZR 510/07 Im Rahmen eines Beratungsvertrages muss der Berater dem Kunden offenlegen, inwiefern der Berater Vermittlungsgebühren und Provision bekommt. Dies gilt allerdings uneingeschränkt, auch wenn dieser Betrag weniger als die 15% beträgt, die bei einem Anlagevermittlungs- und Auskunftsvertrag die Offenlegungspflicht begründen.
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27. November 2009

Schätzgebühren müssen ausdrücklich vereinbart werden

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2009, Az.: I-6 U 17/09

Die Einholung eines Sachverständigengutachten zur Wertermittlung von Darlehenssicherheiten ist allein im Interesse der Bank. Die Übernahme der "Schätzgebühr" durch den Verbraucher wird somit nicht als Teil der AGB Vertragsbestandteil, da diese auf Kosten im Interesse des Verbrauchers beschränkt sind. Eine Übernahme der "Schätzgebühr" durch den Verbraucher ist jedoch als allgemeiner Vertragsbestandteil zulässig.
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27. November 2009

„Toast & Snack“ fehlt eigene Identifikationswirkung

Beschluss des BPatG vom 12.11.2009, Az.: 25 W (pat) 79/09 Da die Wortbestandteile der Marke "Toast & Snack" trotz Abwesenheit in deutschsprachigen Lexika inzwischen als eingebürgerte Teile der englischen Sprache allgemein verständlich sind und ihnen eine alltägliche Bedeutung im Verkehr zukommt, ist die Marke ohne eigene Unterscheidungskraft. Auch die Zusammensetzung der Wörter sowie die Verbindung durch das "&"-Zeichen helfen hier nicht, der Marke eine eigene Bedeutungswirkung zu verleihen.
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27. November 2009

Keine Geldentschädigung für „Esra“

Pressemitteilung Nr. 240/2009 des BGH zum Urteil vom 24.11.2009, Az.: VI ZR 219/08 Die Kunstfreiheit genießt eine besondere Bedeutung und daher ist bei der Zuerkennung einer Geldentschädigung aus Verletzung des Persönlichkeitsrechts besondere Zurückhaltung geboten. Da hier der Roman bereits einem Verbreitungsverbot unterliegt, ist die Kunstfreiheit insgesamt bereits derart stark beeinträchtigt, dass eine Geldentschädigung nicht gerechtfertigt ist.
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26. November 2009

Eingeschränkte Störerhaftung für Verkausplattformen im Internet

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.07.2009, Az.: 3 U 214/07

Ein Internet-Auktionshaus ist nicht allein schon deshalb haftbar, weil Anbieter auf der Plattform markenrechtsverletzende Angebote einstellen. Eine Haftung kommt nur dann in Betracht, wenn trotz bestehender zumutbarer Kontrollmöglichkeiten und dem Wissen um Markenrechtsverletzungen nichts zur Unterbindung seitens des Diensteanbieters erfolgt. Wenn Markenverstöße unmittelbar durch diverse Anbieter noch nicht einmal nachgewiesen werden können, scheidet eine mittelbare Störerhaftung des Plattforminhabers erst recht aus.
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26. November 2009

Werbung mit „DBP- und Eudragit-frei“ irreführend

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.5.2009, Az.: 3 U 173/08

Für ein Arzneimittel darf man nicht damit werben, dass diese einen bestimmten Stoff nicht beinhalten, wenn damit ein nicht nachweisbarer Produktvorteil suggeriert wird.
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26. November 2009

Fußball in Bayern ohne „free-bwin.com“-Banner

Beschluss des VG München vom 07.09.2009, Az.: M 22 S 09.3403

Die Glücksspielwerbung mit dem Schriftzug "free-bwin.com" fällt in das in Bayern unerlaubte Glücksspielangebot der "bwin"-Gruppe und ist daher auch für eine kostenlose Pokerschule im Internet, verboten.
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26. November 2009

Haftung des Admin-C für Rechtsverletzung auf registrierter Domain

Urteil des OLG Stuttgart vom 24.09.2009, Az.: 2 U 16/09

Ausländische Firmen, die eine deutsche Domain bei der DENIC registrieren wollen benötigen einen deutschen sogenannten "administrativen Ansprechpartner", kurz Admin-C. Hat der in einem solchen Fall für die Domain zuständige Admin-C keinen Bezug zu der Firma, sondern erklärt sich dieser lediglich generell bereit als formell zuständiger Admin-C eingetragen zu werden, haftet dieser grundsätzlich auch nicht für die Inhalte der jeweiligen Webseite nach den Grundsätzen der Mitstörerhaftung. Verkennt der Admin-C jedoch offensichtliche und eindeutige Rechtsverletzungen, verletzt dieser seine dennoch bestehenden Prüfungspflichten und macht sich mit haftbar.
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26. November 2009

Kein Cafehaus-Gewinnspiel im Internet

Beschluss des VG Berlin vom 17.08.2009, Az.: 4 L 274.09

Bei einem Internet-Gewinnspiel darf als Preis nicht ein Pachtvertrag über eine Gaststätte vermittelt werden. Bei dem Verkauf von mindestens zehntausend Gewinnspielchancen liegt zudem eine gewerbsmäßige Veranstaltung eines anderen Spiels mit Gewinnmöglichkeit im Sinne der Gewerbeordnung vor.
(§ 80 Abs. 5 VwGO, §§ 15 Abs. 2, 33d, 33f GewO)

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