14. Dezember 2009

Zur Werbung mit Preisnachlass für nur im Geschäft vorrätige Waren

Pressemitteilung Nr. 251/2009 des BGH vom 11.12.2009, Az.: I ZR 195/07

Die Werbung für einen Preisnachlass in Höhe von 19 % zu einem bestimmten Tag ist eine grundsätzlich zulässige Verkaufsförderungsmaßnahme. Gilt der Preisnachlass jedoch nur für im Geschäft vorrätige und nicht für an diesem Tag bestellte Ware, muss dies dem Verbraucher in der Werbeanzeige klar und eindeutig mitgeteilt werden. Erfolgt kein deutlicher Hinweis auf die Einschränkung des Preisnachlasses, handelt das Unternehmen wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot wettbewerbswidrig.
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11. Dezember 2009

Abmahnung mit Ziel der Gebührenerhebung unter Wettbewerbern rechtswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 12.11.2009, Az.: 4 U 93/09

Ein Mitbewerber der Konkurrenten v.a. mit dem Ziel abmahnt, Gebühren für die Abmahnung zu kassieren, anstatt für lauteren Wettbewerb zu sorgen, handelt rechtsmißbräuchlich.
Im vorliegenden Fall mahnte ein Gebrauchtwagenhändler Konkurrenten mit Hilfe eines Anwaltes und Gebrauchtwagenhändlers ab, konnte aber den Vorwurf des Rechtsmissbrauches nicht entkräften.
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11. Dezember 2009

Unicum aus der Mode gekommen

Beschluss des BPatG vom 07.12.2009, Az.: 30 W (pat) 67/08 Die Marke "Unicum" besitzt genug Unterscheidungskraft um das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu überwinden.
Im Mode-Bereich jedoch ist die wörtliche und klangliche Distanz zum gebräuchlichen Begriff "Unikum" zu gering als dass eine eigene Unterscheidungskraft vorhanden wäre.
Für diese Klassen hat die Marke "Unicum" daher keinen weiteren Bestand.
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11. Dezember 2009

Zusätzliche Widerrufsbelehrung auf Webseite erlaubt

Urteil des OLG Hamm vom 05.11.2009, Az.: 4 U 121/09

Die Unterrichtung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht im Fernabsatz setzt unter anderem voraus, dass er die Belehrung in Textform erhält. Eine bloße Wiedergabe des Hinweises "die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung" auf der Webseite genügt mangels Perpetuierungsfunktion nicht. Gleichwohl schadet dies nicht, wenn der Verbraucher darüber hinaus eine Belehrung in Textform erhält. Insbesondere verstößt ein solcher Hinweis nicht gegen Wettbewerbsrecht, da ihm der Verbraucher unmissverständlich entnehmen kann, an welche Voraussetzungen der Fristbeginn geknüpft ist.
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11. Dezember 2009

Ähnliche aber nicht inhaltsgleiche Äußerungen von Unterwerfungserklärung nicht erfasst

Urteil des OLG Hamm vom 05.11.2009, Az.: 4 U 125/09

Im Rahmen einer Unterwerfungserklärung ist auf den spezifisch gewollten Inhalt der Erklärung abzustellen. Ähnliche, aber nicht irreführende Aussagen werden nicht wegen ihrer Ähnlichkeit erfasst.
Im vorliegenden Fall verpflichtete sich die Beklagte in ihrer Werbung ungetestete Matratzen nicht mehr mit Testwertungen der Stiftung Warentest zu bewerben. Eine wortgleiche Formulierung ohne Hinweis auf die Stiftung Warentest, in Verbindung mit zuordenbaren Testergebnissen der Stiftung Warentest, wurde vom Gericht als nicht von der Unterwerfungserklärung erfasst angesehen.
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10. Dezember 2009

Zur Weiterverbreitung „gebrauchter“ Software

Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.06.2009, Az.: I-20 U 247/08 Dem Hersteller von Software steht dann ein Unterlassungsanspruch aus § 97 I 1 UrhG gegen den Weiterverbreiter seiner "gebrauchten" Software zu, wenn dieser die Software in einer anders verkörperten Form verbreitet, als vom Hersteller ursprünglich in Verkehr gebracht. Es liegt dabei insbesondere keine Rechtserschöpfung des Herstellers vor, da diese nur bezüglich eines in einem Vervielfältigungsstück körperlich festgelegten Werk eintreten kann; auch Sicherungskopien stellen keine derartigen Vervielfältigungsstücke dar.
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10. Dezember 2009

Von Bindungswirkungen und Rechtsmissbräuchen im Markenrecht

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15.10.2009, Az.: 6 U 106/09

Kann aufgrund des Ablaufs der 10-Jahres-Frist eine vermeintlich entgegen eines absoluten Schutzhindernisses eingetragene Marke nicht mehr im Wege eines Löschungsverfahrens angegriffen werden, so ist das Gericht dennoch an die Eintragung der Marke gebunden. Diese Bindung spiegelt den Bestandsschutz der 10-Jahres-Regelung wieder. Das Gericht entschied außerdem, dass im Rahmen der Durchsetzung des Markenrechtsschutzes nicht allein aus überhöhten Gegenstandswerten und einer regen Abmahntätigkeit auf einen Rechtsmissbrauch zu schließen ist.
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10. Dezember 2009

Belästigung von Geschäftskunden mangels Widerspruchshinweis

Urteil des LG Bonn vom 08.09.2009, Az.: 11 O 56/09

Eine ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung versandte E-Mail an Geschäftskunden stellt dann eine unzumutbare Belästigung in wettbewerbswidriger Weise dar, wenn es zusätzlich in der E-Mail an einem klar und deutlich formulierten Hinweis mangelt, dass der Geschäftskunde jederzeit die Möglicheit zum Widerspruch gegen die Verwendung hat. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn dieser Hinweis nur aus Versehen unterbleib, da eine einschränkende Auslegung der "geschäftlichen Handlung" - wie vom BGH bei versehentlichen Vertragsverletzungen angenommen - nicht geboten erscheint.
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10. Dezember 2009

Wortmarken „Pasta Fiesta“ und „FIESTA“ nicht verwechslungsfähig

Beschluss des BPatG vom 2.12.2009, Az.: 25 W (pat) 21/09 Der spanische Begriff "Fiesta" mit der Bedeutung "Fest, Feier, ..." ist als Bestandteil einer Marke für sich gesehen kennzeichnungsschwach. Trotz gleicher Warenklasse im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (Zuckerwaren) verneint daher das Bundespatentgericht die Verwechslungsgefahr der Markennamen "Pasta Fiesta" und "FIESTA" i. S. d. §§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.
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10. Dezember 2009

Klauseln in der Widerrufsbelehrung

Pressemitteilung Nr. 250/2009 des BGH vom 9.12.2009, Az.: VIII ZR 219/08

Der BGH beschäftigte sich aktuell mit drei Klauseln in der Widerrufsbelehrung. Demnach stellt eine Klausel mit der Formulierung "frühestens" keinen ausreichenden Hinweis auf den Beginn der Rückgabefrist dar und ist unwirksam. Ebenso ist eine formularmäßige Regelung zum Wertersatz unwirksam, sofern diese keine Regelung zum Wertersatz bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme enthält. Es schade jedoch nicht der Eindeutigkeit einer Widerrufsbelehrung, dass eine Klausel, die den Ausschluss des Widerrufsrechts regelt, lediglich die gesetzlichen Ausschlusstatbestände aufzählt.
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