Mieterhöhung auf Basis der falschen Flächenangabe
Pressemitteilung des BGH vom 08.07.2009, Az.: VIII ZR 205/08
Solange die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten nicht um mehr als 10 % abweicht, ist eine Mieterhöhung auf Basis der Vertragsvereinbarung erlaubt, § 558 BGB. Erst außerhalb dieser Toleranzgrenze ist es dem Mieter nicht mehr zumutbar an der vertraglichen Wohnflächenvereinbarung festzuhalten.
Werben mit Stiftung-Warentest
Urteil des LG Duisburg vom 29.05.2009, Az.: 22 O 121/08
Ein Unternehmen darf nicht mit dem Logo der Stiftung-Warentest werben, wenn das angebotene Produkt aus einer späteren Ernte gewonnen wurde als das testgegenständliche Produkt. Dies verstoße nämlich gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot.
Zulässigkeit von Zusammenarbeit zwischen Augenarzt und Optiker
Pressemitteilung des BGH vom 09.07.2009, Az.: I ZR 13/07
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Augenärzte nur dann mit einem Optiker zusammenarbeiten und seine Gestelle in der Praxis anbieten dürften, wenn dies ein "wegen ihrer Besonderheit notwendiger Bestandteil der ärtlichen Therapie" ist. Ansonsten verstößt so ein Vorgehen gegen die ärtliche Berufsordnung und ist damit wettbewerbswidrig.
Die Form des Schokoladenriegels Bounty ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig
Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke kann eine Marke, die keine Unterscheidungskraft hat, grundsätzlich nicht eingetragen werden. Eine solche Marke kann aber dann eingetragen werden, wenn sie durch ihre Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll, Unterscheidungskraft erlangt hat. Diese für eine Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft verneinten jedoch die europäischen Richter in erster Instanz für den Bounty-Riegel in einem aktuellen Urteil.
Keine Jackpot-Werbung bei Glücksspielen
Urteil des OLG Koblenz vom 06.05.2009, Az.: 9 U 117/09
Nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag ist es den staatlichen Lotterie-Gesellschaften untersagt, mit dem als "Jackpot" bezeichneten potentiellem Höchstgewinn zu werben, ohne gleichzeitig auf die statistischen Wahrscheinlichkeiten des Gewinns bzw. des Verlusts bei Glücksspielen hinzuweisen. Diese Informationspflichten sollen den Kunden über das Risiko aufklären und die Suchtgefahr reduzieren. Ein Werben ohne die Angaben verstößt gegen Marktverhaltensregeln und ist unlauter und damit auch wettbewerbswidrig.
Domain-Dekonnektierung durch Landesbehörde rechtswidrig
Urteil des VG Düsseldorf vom 18.05.2009, Az.: 27 L 9/09
Behörden eines Bundeslandes können bei Verstößen gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag durch Internetseiten betreffende Domains nicht dekonnektieren lassen. Bundesländer sind grundsätzlich in ihrer Verwaltungshoheit nach dem Territorialitätsprinzip auf das jeweilige Landesgebiet beschränkt. Die Dekonnektierung einer Seite führt jedoch zur weltweiten Unerreichbarkeit derselben. Damit wird die Verbandskompetenz der Landesbehörden überschritten; die Dekonnektierungsanordnung ist daher rechtswidrig.
Das Gebot der staatsfernen Presse: keine Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen
Urteil des LG Hamburg vom 06.11.2008, Az.: 315 O 136/08
Ein Unternehmen, dass privatwirtschaftliche Leistungen in Form von Presseerzeugnissen erbringt und in dieser Funktion nicht vom Staat beliehen ist, unterliegt nicht dem grundgesetzlichen Gebot der Staatsfreiheit der Presse. Dabei ist es unerheblich, ob der Staat durch die mittelbare Beteiligung am Unternehmen ca. 30 % der Aktien hält und durch die Aktionärsstruktur faktisch Einfluss ausüben könnte. Vielmehr arbeite der Vorstand des Unternehmens rechtlich eigenverantwortlich.
Objektive Dringlichkeit bei Verfügungsverfahren maßgeblich
Urteil des LG Leipzig vom 29.05.2009
Im Verfügungsverfahren muss durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ersichtlich werden, dass eine objektive Dringlichkeit der Sache für den Kläger eine Verfügung rechtfertige. Dies ist nur gegeben, wenn die Verfügung dringend erforderlich zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt ist. Der bloße Hinweis darauf, dass es sich um eine Rechtsverletzung handele ohne den Nachweis der Dringlichkeit zu erbringen, rechtfertigt kein Verfügungsverfahren. Eine einstweilige Verfügung ist dann in diesem Fall zu versagen.
Internetberichterstattung über Verfahren kein Verstoß gegen Äußerungsverbot
Beschluss des OLG Köln vom 19.06.2009, Az. 15 W 32/09
Listet ein Schuldner einer Unterlassungsverfügung auf seiner Webseite entsprechende Gerichtsverfahren unter Angabe von Aktenzeichen, Datum und Beendigung des Verfahrens und der zentralen Begriffe, deren Verwendung er zu unterlassen hat, auf, so liegt kein Verstoß gegen das Äußerungsverbot und damit gegen die Verfügung vor.
Bei einer sachlichen und verkürzten Berichterstattung über solche Prozesse überwiegt das Recht auf freie Meinungsäußerung potentielle Persönlichkeitsrechte anderer. Darin liegt keine wiederholende Auffrischung verbotener Äußerungen.