Blickfang effektiver Jahreszins
Für Blickfangwerbung genügt es, wenn durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf einschränkende Voraussetzungen des beworbenen Angebots aufmerksam gemacht wird, um Irrtümer auszuschließen. Der in diesem Fall beworbene Privatkredit mit der Aussage "ab 4,44 % eff.p.a." hat kein Irreführungspotential, da auch ohne Hinweis deutlich wird, dass das Angebot nicht vollständig beschrieben wird und der Kredit je nach Umständen zu unterschiedlichen Zinssätzen und nur im günstigsten Fall zu dem Jahreszins ausgegeben wird.
Auskunftsanspruch über verkaufte Exemplare und erzielte Werbeerlöse
Beim Erwerb eines Videos ist die Rechtekette zu überprüfen, auch wenn der Veräußerer, der sich nicht als Urheber ausgibt, zusichert, im Besitz der erforderlichen Nutzungsrechte zu sein. Das erwerbende Presseorgan hat zu prüfen, ob dies tatsächlich so ist, gerade weil die Aufnahmen sich auf ein lange zurückliegendes Ereignis von öffentlichem Interesse beziehen. Der Verletzte hat einen Auskunftsanspruch im Rahmen des Wahlrechts und zur Herausgabe des Verletzergewinns, dessen Wert sich nur mit Angabe der an den Tagen verkauften Exemplare und der an den Tagen erzielten Werbeerlöse ermitteln lässt.
Drohung mit Strafanzeige – Urteil gegen Abzocke
Von nichtadeligen Namensträgern
Die Formulierung "nichtadeliger Namensträger" bezeichnet eine Person, die nicht adeliger Herkunft ist bzw. die den Namen nicht durch eheliche Geburt erworben hat. Wird die Bezeichnung in der Berichterstattung über eine Person verwendet, die inzwischen einen adeligen Namen führt, ist das keine Bloßstellung, sondern sachliche Kritik im Rahmen der freien Meinungsäußerung.
Kinder und Tauschbörsen – Haftung der Eltern?
Wer den Mitgliedern seines Haushalts einen Internetzugang zur Verfügung stellt und dadurch die Teilnahme an Musiktauschbörsen ermöglicht, hat aufgrund dieses Risikos Prüf- und Handlungspflichten. Es ist nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend, es Kindern ausdrücklich und konkret zu untersagen, Musik herunterzuladen. Als weitere wirksame Maßnahmen hätten ein eigenes Benutzerkonto für die Kinder mit eingeschränkten Rechten sowie eine Firewall, die Downloads von Daten aus dem Computer verhindert, eingerichtet werden müssen.
Abmahnungen mit Gewinnerzielungsabsicht
Neue Gewinnspielsatzung bleibt vorerst in Kraft
Das Bayerische oberste Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gewinnspielsatzung vom 17.12.2008 vorerst in Kraft bleibt. Eine Betreiberin von Fernseh-Quiz-Sendungen hatte sich mit ihrem Normenkontrollantrag im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die neuen Regelungen gewendet. Sie war der Auffassung, dass die erlassenen Normen in vielfacher Weise gegen geltendes Recht verstoßen und sie ihrer Existenzgrundlage berauben. Das Gericht lehnte den Erlass der Anordnung ab [...].
50 Cent-Tombola rechtswidrig
Eine Online-Tombola stellt auch dann ein verbotenes Glücksspiel dar, wenn die Lose nur 50 Cent kosten. Zwar wird die Erheblichkeitsschwelle von 50 Cent pro Teilnahme an Glücksspielen bei Kauf eines Loses nicht überschritten; es ist jedoch darauf abzustellen, dass Teilnehmer an der Tombola mehrere Lose kaufen, um ihre Gewinnchancen zu erhöhen. Folglich wird im Regelfall der Betrag von einem halben Euro und damit die Erheblichkeitsgrenze überschritten.
Versandkostenangabe nach Einleitung der Bestellung nicht ausreichend
Wenn in Online-Shops die Versandkosten zwar vor Abschluss der Bestellung aber erst nach Beginn des Bestellvorganges dem Verbraucher angezeigt werden, erfüllt das nicht das Gebot der Preiswahrheit und -klarheit. Der Verkäufer muss vor Beginn des Bestellvorganges über die genauen Versandkosten informiert werden, auch wenn er sich nach Einleitung der Bestellung noch nicht rechtlich gebunden hat. Das Darstellen abstrakter gestaffelter Preise nach Kubikmeter der Ware im Vorfeld der Bestellung ist nicht ausreichend, da der Kunde nicht verlässlich daraus die Preise kalkulieren und ableiten kann.

