Widerrufsbelehrungen
Der Nachweis der Einwillligung in Werbeanrufe
Die Einwilligung in Werbeanrufe muss vor Tätigung der Anrufe eingeholt werden. Durch diese Einwilligung entsteht zwischen dem Kunden und dem Anrufer ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis. Aufgrund dieses Verhältnisses können aus dem berechtigten Interesse des Nachweises, dass eine Einwilligung vorgelegen hat, nach dem Widerruf dieser Erklärung die Daten beim Unternehmen weiter vorgehalten werden.
Unzulässige Klauseln in Servicebedingungen
Deutschsprachiges Glücksspiel aus dem Ausland
Das deutschsprachige Internetangebot, an Glücksspielen teilzunehmen, richtet sich bestimmungsgemäß auch an Teilnehmer aus Deutschland. Um diese Teilnehmer für sich zu gewinnen, sind die Angebote zum Teil mit einer deutschen Fahne gekennzeichnet oder mit einer Kontaktrufnummer speziell für Deutschland versehen. Die angebotenen Dienstleistungen entsprechen solchen Glücksspielen, an denen per Spielschein vor Ort teilgenommen werden kann. Daher verstößt das Internetangebot gegen den Glücksspielstaatsvertrag und ist zu unterlassen.
Bildaufnahmen von einer Oper
Die Veröffentlichung von Bildaufnahmen von Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen im Rahmen einer Opernaufführung berühren das Recht am eigenen Bild der Mitwirkenden. Der Anfertigung von Fotos zur späteren Veröffentlichung steht das berechtigte Interesse der Abgebildeten entgegen, da die Veröffentlichung eines Nacktbildes stets dem Abgelichteten selbst vorbehalten ist. Die Sänger sind auch nicht daher weniger schutzwürdig, wenn sie sich der Öffentlichkeit in der Oper zur Schau stellen. Dies ist eine völlig andere Öffentlichkeit als die, die mit der Veröffentlichung in einer Zeitung erreicht wird.
Zugangserschwerung
Blickfang effektiver Jahreszins
Für Blickfangwerbung genügt es, wenn durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf einschränkende Voraussetzungen des beworbenen Angebots aufmerksam gemacht wird, um Irrtümer auszuschließen. Der in diesem Fall beworbene Privatkredit mit der Aussage "ab 4,44 % eff.p.a." hat kein Irreführungspotential, da auch ohne Hinweis deutlich wird, dass das Angebot nicht vollständig beschrieben wird und der Kredit je nach Umständen zu unterschiedlichen Zinssätzen und nur im günstigsten Fall zu dem Jahreszins ausgegeben wird.
Auskunftsanspruch über verkaufte Exemplare und erzielte Werbeerlöse
Beim Erwerb eines Videos ist die Rechtekette zu überprüfen, auch wenn der Veräußerer, der sich nicht als Urheber ausgibt, zusichert, im Besitz der erforderlichen Nutzungsrechte zu sein. Das erwerbende Presseorgan hat zu prüfen, ob dies tatsächlich so ist, gerade weil die Aufnahmen sich auf ein lange zurückliegendes Ereignis von öffentlichem Interesse beziehen. Der Verletzte hat einen Auskunftsanspruch im Rahmen des Wahlrechts und zur Herausgabe des Verletzergewinns, dessen Wert sich nur mit Angabe der an den Tagen verkauften Exemplare und der an den Tagen erzielten Werbeerlöse ermitteln lässt.

