Keine Sportwetten in Brandenburg
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 26.02.2009, Az.: 1 S 93/08
Landesrechtliche Regelungen zur Suchtbekämpfung sollen eine gewisse Attraktivität und Erreichbarkeit des staatlichen Glücksspielangebots aufzeigen, um die beabsichtigte Kanalisierung des Spieltriebs mit einer akzeptierten Ansprache der Bürger umzusetzen. Internetdienstleistungen im Bereich der Sportwetten durch Private in einer Spielhalle entsprechen nicht diesen Zielen.