28. Mai 2009

Keine Sportwetten in Brandenburg

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 26.02.2009, Az.: 1 S 93/08

Landesrechtliche Regelungen zur Suchtbekämpfung sollen eine gewisse Attraktivität und Erreichbarkeit des staatlichen Glücksspielangebots aufzeigen, um die beabsichtigte Kanalisierung des Spieltriebs mit einer akzeptierten Ansprache der Bürger umzusetzen. Internetdienstleistungen im Bereich der Sportwetten durch Private in einer Spielhalle entsprechen nicht diesen Zielen.

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28. Mai 2009

Keine Sportwetten in NRW

Beschluss des OVG NRW vom 18.02.2009, Az.: 4 B 298/08

Die Sportwettenvermittlung in ortsfesten Annahmestellen ist aufgrund der von ihr aus gehenden konkreten Gefahr im Rahmen der Spielsucht und deren Folgen zu untersagen. Verschiedene gesetzliche Regelungen einzelner Glücksspielbereiche können erforderlich, geeignet sowie hinreichend sachlich gerechtfertigt sein und liegen in den Grenzen des gesetzgeberischen Spielraums.

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27. Mai 2009

Verzockt

Beschluss des NiedOVG vom 16.02.2009, Az.: 11 ME 367/08

Kommt es zu einer Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Interesse privater Anbieter von Glücksspielen, so überwiegt das öffentliche Interesse. Nimmt ein Vermittler seine Tätigkeit trotz der Kenntnis auf, dass keine Erlaubnis zur Vermittlung erteilt werden kann, trägt er das damit verbundene Risiko. Für das öffentliche Interesse spricht ein Staatsmonopol für Glücksspiele, da dies geeignet erscheint, die Wettleidenschaft systematisch zu bekämpfen.

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27. Mai 2009

Informationspflichten des Unternehmers bleiben

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 07.05.2009, Az.: 2-3 0 35/09 

Bietet ein Unternehmer bei einer Internetversteigerung in seinem Account einen Artikel als privat an - auch mit dem Zusatz "für einen Freund" - so ist trotzdem auf eine gewerbliche Tätigkeit zu schließen.

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27. Mai 2009

Erlaubnis für Glücksspiele unabhängig vom Firmensitz

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 17.03.2009, Az.: 11 W 8/09 (Kart)

Ein Unternehmen, das Glücksspiele im Internet anbietet, bedarf der Erlaubnis dafür, unabhängig davon, ob der Sitz im Bundesland oder in der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Anknüpfung erfolgt über das Vermitteln im Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes zum Glücksspiel. Eine Erlaubnispflicht besteht immer dann, wenn eine Teilnahme an Glücksspielen des jeweiligen Bundeslandes zielgerichtet ermöglicht wird.

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27. Mai 2009

Email vom Betriebsrat

Beschluss des BAG vom 10.3.2009, Az.: 1 ABR 93/07

Eine Email zur Erklärung über die Zustimmung entspricht den Anforderungen des Schriftlichkeitsgebots nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, da die Einhaltung der Textform des § 126 b BGB ausreicht. Die Zustimmungsverweigerung ist eine auf den tatsächlichen Erfolg gerichtete rechtsgeschäftsähnliche Handlung. Es werden durch eine Email die Identitäts- und Vollständigkeitsfunktionen einer schriftlichen Erklärung ohne das Erfordernis einer schriftlichen Erklärung sowie die Dokumentationspflichten gewahrt.  

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27. Mai 2009

Tatort CD-Cover

Urteil des OLG Koblenz vom 11.12.2008, Az.: 6 U 958/08

Um eine Verwechslungsgefahr zweier Marken beurteilen zu können, ist der Gesamteindruck aus Wort- und Bildbestandteil einschließlich der grafischen Darstellung des Wortbestandteiles entscheidend. Das Fadenkreuz wird von den Verkehrskreisen als sachlicher Hinweis auf spannende und kriminalistische Unterhaltung gewertet. Jenes der beanspruchten Marke erscheint streng geometrisch gestaltet, das der beanstandeten Marke unregelmäßig und unruhig. Aufgrund des unterschiedlichen optischen Gesamteindrucks bei fehlender phonetischer Ähnlichkeit liegt kein Mindestmaß an Zeichenähnlichkeit vor.

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25. Mai 2009

Impressumsverstöße abmahnfähig

Urteil des OLG Hamm vom 02.04.2009, Az.: 4 U 213/08 Wieder einmal stellt ein Gericht fest, dass das Fehlen von Angaben im Impressum einer Webseite, wie beispielsweise Angaben zum Handelsregister oder zur Umsatzsteuer-Nummer, einen Grund sind, den Seitenbetreiber abzumahnen. Ein solcher rügbarer Wettbewerbsverstoß ist keinesfalls eine bloße Bagatelle, da dadurch dem Verbraucher Anhaltspunkte fehlen, die er im Falle eventuell auftretender Probleme benötigt.
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22. Mai 2009

Kreuzfahrt ohne versprochenes Highlight – 25 %

Pressemitteilung des AG München vom 20.04.2009, Az.: 262 C 1337/09

Bei einer achttägigen Ostseekreuzfahrt blieb der Reiseunternehmer den Urlaubern den 17-stündigen Aufenthalt in Stockholm schuldig. Die Reiseleistung war daher im erheblichen Umfang mangelhaft. Berücksichtigung fand insbesondere die kurze Reisedauer und dass Stockholm eines der vier Reisehighlights war. Der Reisepreis war daher um 25 % zu mindern.
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22. Mai 2009

Reiserücktritt wegen anstehender Diagnose?

Pressemitteilung des AG München vom 16.02.2009, Az.: 154 C 35611/07 Für bereits bekannte Erkrankungen kommt eine Reiserücktrittsversicherung nicht auf. Diese ist nicht unerwartet. Die Reiserücktrittsversicherung deckt lediglich das Risiko einer unerwarteten schweren Erkrankung ab, die einen Reiseantritt unzumutbar macht. Stationäre Aufenthalte wegen durchzuführender Diagnosen sind nicht versichert.
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