Gerüchteküche
Urteil des LG Berlin vom 20.08.2009, Az.: 27 O 529/09
Das Berliner Landgericht bestätigt eine einstweilige Verfügung gegen eine Zeitungsverlegerin, weil diese in einem Artikel die Privatsphäre einer bekannten Sängerin verletzte. In dem Artikel war die Rede von angeblichen Gerüchten über eine Affäre der Sängerin mit einem Kollegen. Eine solche Verbreitung von Vermutungen über das Liebesleben war allerdings unzulässig, da es bei den Spekulationen für die Öffentlichkeit an jeglichem Informationsgehalt fehlte und der Eingriff in die Privatsspäre der Sängerin nicht gerechtfertigt war.
