13. Oktober 2009

0,00 Grundgebühr – Umsonst telefonieren?

Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 14/07

Die Blickfangwerbung eines Telekommunkationsanbieters einen scheinbar kostenlosen Telekommunikationsvertrag anzubieten und lediglich im "Kleingedruckten" auf weitere folgende Kosten hinzuweisen, verstößt gegen die Preisangabenverordnung und ist somit irreführend und damit wettbewerbswidrig.
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13. Oktober 2009

Übertragung und Übernahme von Nutzungsrechten

Urteil des LG Kiel vom 23.07.2009, Az.: 4 O 145/08

Im Urheberrecht ist zwischen der Übertragung von Rechten (§ 34 UrhG) und der weiteren Einräumung von Rechten (§ 35 UrhG) zu unterscheiden. Werden die Rechte übertragen, so scheiden sie aus dem Vermögen des Inhabers aus und gehen in das Vermögen des Erwerbenden über. Bei der Einräumung weiterer Nutzungsrechte bleibt das Nutzungsrecht des Inhabers dagegen bestehen, so dass sich der Bestand der Nutzungsrechte und die Zahl der Lizenznehmer mehren.
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13. Oktober 2009

Der Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen im „gewerblichen Ausmaß“

Beschluss des LG Kiel vom 02.09.2009, Az.: 2 O 221/09

Der einmalige Download eines einzigen Musikalbums ist nicht als Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" anzusehen und begründet somit keinen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 und 2 UrhG. § 101 Abs. 9 UrhG erlaubt auch keine grundrechtsverletzende "Rasterfahndung", wer aus der Menge der Anschlussinhaber möglicherweise Urheberrechte in gewerblichen Ausmaß verletzt haben könnte.
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13. Oktober 2009

Eintragbarkeit beschreibender Markennamen

Beschluss des BPatG vom 21.07.2009, Az.: 27 W (pat) 155/09 Markennamen fehlt die nach § 8 Abs. 2, Nr. 1 MarkenG notwendige Unterscheidungskraft insbesondere, wenn diese lediglich einen beschreibenden Charakter haben und daher für einen aufmerksamen Abnehmer nicht ersichtlich ist, dass die Ware von einem bestimmten Unternehmen stammt.
Dies gilt auch für bislang nicht beschreibend verwendete Worte und Neukreationen, sofern deren Wortbausteien selbst schutzunfähig sind.
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13. Oktober 2009

Widerruf der Beschwerderücknahme

Beschluss des BPatG vom 15.09.2009, Az.: 33 W (pat) 78/07

Als rechtsgestaltende Prozesshandlung ist die Beschwerderücknahme schriftlich zu erklären. Dem Schriftformerfordernis genügt die erfolgreiche Übermittlung eines unterzeichneten Schriftsatzes per Telefax. Für die Wirksamkeit der Prozesshandlung ist die Nachreichung des Schriftsatzes im Original nicht erforderlich.
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12. Oktober 2009

Kein genereller Anspruch Minderjähriger auf Unterlassung von Bildveröffentlichungen

Pressemitteilung des BGH vom 6.10.2009, Az.: VI ZR 314/08; VI ZR 315/08

Die Pressefreiheit ist grundsätzlich auch bei Kindern von Prominenten zu berücksichtigen. Auch hier bedarf es einer Abwägung zwischen deren Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit, wobei Minderjährige stärker geschützt werden sollen als Erwachsene. Der BGH stellte aber klar, dass Kinder keinen generellen Anspruch auf Unterlassung bezüglich der Veröffentlichung von Fotos bis zu deren Volljährigkeit haben.
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12. Oktober 2009

Unfassbar, die Rechnung ist lauter!

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.08.2009, Az.: 38 O 34/09

In einer Community registrierten Verbrauchern werden erstmals Rechnungen für die weitere Nutzung des Netzwerkes geschickt, nachdem sie zuvor über die Änderung der AGB, was erst die Kostenpflichtigkeit ermöglicht hat, informiert worden sind. Für die Unlauterkeit dieser Forderung reicht es nicht aus, dass diese auf einem Vertrag beruht, der sein Zustandekommen unlauteren Methoden verdankt. Auch ist der Verbraucher durch die zugeschickte Rechnung über eine wohl unberechtigte Forderung nicht in seiner Unerfahrenheit oder Leichtgläubigkeit oder in einer Zwangslage ausgenutzt worden.
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12. Oktober 2009

Unvollständige und missverständliche Angaben zum Anbieter nicht erlaubt

Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2009, Az.: 4 U 11/09

Wird auf einer Internethandelsplattform der Name des Anbieter nicht klar und verständlich sowie nicht vollständig und richtig wiedergegeben, verstößt der Anbieter damit gegen seine Informationspflichten. Das Bereithalten eines korrekten Impressums an anderer Stelle, welches nur über zwei Links, einer davon schwer aufzufinden, zu erreichen ist, gleicht die erforderlichen, aber falschen Angaben auf der Angebotsseite nicht aus.
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12. Oktober 2009

„In der Gemeinschaft bekannt“

Urteil des EuGH vom 6.10.2009, Az.: C-301/07

Der EuGH hatte die Frage zu klären, ob eine Gemeinschaftsmarke gemeinschaftsweit als „bekannte Marke“ im Sinne von Art. 9 Abs.1 Buchst. c der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke geschützt ist. Ausschlaggebend ist dabei die Auslegung der darin enthaltenen Formulierung "in der Gemeinschaft bekannt".
Nach dem EuGH ist eine Gemeinschaftsmarke dann als bekannt anzusehen, wenn Sie einem bedeutenden Teil des von den durch die Marke erfassten Waren und Dienstleistungen betroffenem Publikum bekannt ist.
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