Rapidshare haftet voll!
Rapidshare haftet für alle Rechtsverletzungen durch Dritte, die urheberrechtlich geschützte Inhalte auf die Webseite des Diensteanbieters hochladen, vollumfänglich nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Der Anbieter habe willentlich kausal zu den Rechtsverletzungen geschützter Rechtsgüter beigetragen; seine Maßnahmen zur Unterbindung urheberrechtlicher Verstöße seien ungenügend.
Von der Zeitschrift ins Internet
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 21.05.2008, Az.: 5 U 75/07
Wer urheberrechtlich geschützte Lichtbilder rechtswidrig digital nutzt, ist dem Urheber gegenüber wegen der Urheberrechtsverletzung zu Schadensersatz verpflichtet. Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn andere Nutzungsberechtigte nicht dazu verpflichtet sind. Eine identische Übernahme eines Printmediums in digitalisierter Form stellt lediglich eine konkrete überschießende Nutzung durch öffentliches Zugänglichmachen und keine Folgeveröffentlichung dar. Das lizenzierte Lichtbild wird im gleichbleibendem Publikationszusammenhang in einer anderen Form genutzt, die als Annex der vertraglich vergüteten Nutzung zu bewerten ist.
Warenrücksendung nur mit Originalverpackung?
Der Verkäufer kann nicht die Rücksendung der Ware in der Originalverpackung unter Verwendung des Retourenaufklebers und Rücksendescheins verlangen. Den Käufer trifft lediglich die Pflicht die Kaufsache so zu verpacken, dass sie vor typischen Transportgefahren geschützt wird. Ebenso ist ein Mengenreduzierungs- und Vorratslieferungsvorbehalt bei "raren Spitzenweinen" rechtswidrig, § 307 BGB.
Möbelserie „Barcelona“ und co: Urheberschutz olé
Die streitgegenständlichen Designklassiker aus der Bauhauszeit sind als Möbel Werke der angewandten Kunst und damit urheberrechtsfähig. Erforderlich ist jedoch ein besonderer künstlerischer Wert, der hier vorliegt. In den Printmedien wurde für den Erwerb der Nachbildungen im Ausland geworben. Dadurch wurde den Kunden im Inland die Ware angeboten, § 17 I UrhG.
Nachbarschaftsstreit: 700 Euro du „blöde Kuh, asoziales Pack, Hexe“
Den Nachbarn zu beleidigen und zu beschimpfen kann teuer werden. Je nach Bedeutung und Tragweite, Anlass und Beweggrund sind derartige Äußerungen als Schmerzensgeldansprüche auszugleichen. Berücksichtigt wird hierbei auch, ob die Beleidigung aus dem Affekt heraus ausgesprochen wurde und andere Personen zuhören konnten. Geldentschädigung ist jedoch nur geboten, wenn sie die einzige Möglichkeit zur Erlangung einer Genugtuung bietet.
Flugreisende an BGH, Flugreisende an BGH
Urteil des BGH vom 30.04.2009, Az.: Xa ZR 78/08
Dem Fluggast steht ein Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung" auf einem Flug zu, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Fluggast verfügt entweder über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug oder ist von einem anderen Flug, für den er eine solche Buchung besaß, auf den betreffenden Flug "verlegt" worden.
2. Der Fluggast hat sich zur angegebenen Zeit oder mangels einer solchen Angabe 45 Minuten vor dem planmäßigen Abflug zur Abfertigung eingefunden.
Kerngleiche Erweiterung einer Unterlassung von Zeitung auf Internet
Urteil des OLG Stuttgart vom 21.08.2008, Az.: 2 U 41/08
Wird eine Unterlassungserklärung mit dem Inhalt abgegeben, Angebote bzw. Werbung ohne Hinweis auf die Gewerblichkeit zu unterlassen, erstreckt sich diese auch auf kerngleiche Erweiterungsformen, hier von der Zeitungsannounce auf ein Internetinserat. Bei der Auslegung des Vertragsstrafeversprechens ist nach den allgemeinen Regeln vorzugehen, die alle Handlungen, die das Charakteristische der verletzenden Handlung aufweisen, miteinbeziehen. In beiden Fällen wird der Verbraucher durch den fehlenden Hinweis auf die Gewerblichkeit irregeführt und glaubt, ein Privatangebot anzunehmen.
Verkehrssicherungspflichten des administrativen Ansprechpartners
Urteil des LG Berlin vom 13.01.2009, Az.: 15 O 957/07
Einem administrativen Ansprechpartner, welcher mit der Betreuung von Internetdomains beauftragt ist, ist bei einer Markenverletzung diesem auch dann fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, wenn er tatsächlich keine Kenntnis von der konkreten Domainregistrierung hatte. Es steht fest, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen treffen muss, um die daraus Dritten drohenden Gefahren abzuwenden. Diese Verkehrssicherungspflicht stellt in diesem Fall die Prüfungspflicht des administrativen Ansprechpartners dar.Mitteilung über Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Mitglied einer deutschen Girlband zulässig
Beschluss des KG Berlin vom 18.06.2009, Az.: 9 w 123/09
Bei dem Vorfall, dass gegen ein Mitglied der erfolgreichsten deutschen Girlband der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung erhoben wird, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und sogar Haftbefehl erlassen wird, handelt es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gerechtfertigt sein kann. ...