09. September 2009

Von Anwälten und Abofallen

Urteil des AG Karlsruhe vom 12.08.2009, Az.: 9 C 93/09

Vertritt ein Rechtsanwalt eine Firma, die unbrechtigte Forderungen aus sogenannten Abofallen gegen Nutzer ihrer Webseite erhebt und weiß der Rechtsanwalt von der Unrechtmäßigkeit der Forderung, so macht er sich der Beihilfe zum versuchten Betrug schuldig. Darüber hinaus verursacht er einen Vermögensschaden bei den Nutzern, die ihrerseits kostenpflichtig einen Rechtsanwalt mit der Abwehr der Forderung beauftragen. Diesen Schaden hat er dann ebenfalls zu tragen.

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09. September 2009

Die Nachfragewerbung als unzumutbare Belästigung

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 10.03.2009, Az.: 4 U 168/08

Mitbewerber-Eigenschaft kann auch dann gegeben sein, wenn der eine Produkte verkauft und der andere nur im Vertrieb als Dienstleister tätig ist. Die Zugehörigkeit auf demselben Dienstleistungsmarkt in lediglich unterschiedlichen Wirtschaftsstufen bewirkt mitunter das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses. Eine E-Mail des eigentlichen Verkäufers an den Dienstleister mit enthaltenem Abwerbeangebot ist als Nachfragewerbung zu sehen, die bei nicht vorliegender Einwilligung des Empfängers eine unzumutbare Belästung für diesen darstellt.
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09. September 2009

Widerruf darf ausschließlich in Textform erfolgen

Urteil des OLG Hamm vom 02.07.2009, Az.: 4 U 43/09 Verbrauchern muss in der Widerrufsbelehrung klar und deutlich aufgezeigt werden, dass ein Widerruf nur in Textform erfolgen darf. Wird etwa in den AGB bezüglich Ausführungen zum Widerrufsrechts eine Telefonnummer angegeben, kann der Verbraucher dies so verstehen, dass er einen Widerruf auch telefonisch tätigen kann, selbst wenn an anderer Stelle auf das Textformerfordernis hingewiesen wird.  Diese Irreführung stellt einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot dar.
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09. September 2009

Nachweis der Übertragung von Verwertungsrechten durch Indizien

Urteil des KG Berlin vom 13.07.2009, Az.: 24 U 81/08

Aufgrund zahlreicher Indizien kann im vorliegenden Fall hinreichend sicher darauf geschlossen werden, dass ein Sänger die Verwertungsrechte an bestimmten Musikwerken übertragen hat. Bei einer Rechteübertragung wurde mit angemessener Sorgfalt agiert, was die Betonung der Solisten in der Präambel zum Vertrag deutlich macht. In dem Vertrag wird betont, dass nur der Dirigent von der Übertragung der Rechte ausgenommen ist. Auch kein anderer an den Werken mitwirkender Künstler hat die Verwertung der Aufnahmen in Frage gestellt. Dies ist ebenfalls ein Indiz dafür, dass alle Künstler ihre Rechte übertragen haben.
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09. September 2009

Apotheker äußert sich in Apothekerzeitung abwertend über ein Pharma-Unternehmen

Beschluss des KG Berlin vom 18.08.2009, Az.: 5 W 95/09 In einer abwertenden Aussage eines Apothekers über ein Pharma-Unternehmen, das mit einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat, ist noch keine geschäftliche Handlung zu sehen. Der Apotheker wies in seinem satirisch verfassten Leserbrief auf möglicherweise auftretende Lieferprobleme und die geringen Einsparpotenzialen des Rabattvertrages hin. Die geäußerte Meinung hatte keine wirtschaftlichen Zwecke zum Ziel sondern sollte vor allem andere Apotheker informieren.
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09. September 2009

Kostentragung im Widerspruchsverfahren

Beschluss des BPatG vom 30.06.2009, Az.: 24 W (pat) 37/07 Wer eine Marke in bösgläubiger wettbewerbswidriger Absicht anmeldet, hat die Kosten des Widerspruchsverfahren zu tragen, sofern dagegen Beschwerde eingereicht wird. Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, der siegenden Partei die ihr entstandenen Kosten zu erstatten.

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08. September 2009

Lizenz an Wahrnehmungsgesellschaft auf Verwaltungsgebiet beschränkt

Urteil des LG Mannheim vom 07.11.2008, Az.: 7 O 224/08 Kart

Ausländischen Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaften eingeräumte Rechte beschränken sich auf das Verwaltungsgebiet der Gesellschaft. Diese Regelung ist auch mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, wenn Gegenstand der Einräumung nur die Wahrnehmung der Rechte an den im Gebiet der Gesellschaft bestehenden nationalen Urheberrechten ist und somit keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt wird. Im Falle der Nichtbeachtung der Beschränkung kann die Gesellschaft als Störerin in Anspruch genommen werden.
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08. September 2009

Internetportal für Amateurfußballspiele verboten

Urteil des LG Stuttgart vom 08.05.2008, Az.: 41 O 3/08 KfH

Das Betreiben eines Internetportals, in welchem Filmaufnahmen von Amateurfußballspielen, die Dritte nach vorheriger Anmeldung einstellen können, öffentlich wiedergegeben werden, ist verboten. Ein derartiges zur Verfügung stellen in der Öffentlichkeit durch den Portalbetreiber steht dem alleinigen Verwertungsrecht des Veranstalters des Fußballspiels am jeweiligen Sportereignis entgegen, wenn dieser ebenfalls eine Verwertung der Spiele über Internet oder auf andere Weise anstrebt.
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08. September 2009

IP-Adressen müssen auf Anordnung des Gerichts gespeichert werden

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 01.09.2009, Az.: 6 W 47/09

Provider müssen Verkehrsdaten, zu denen unter anderem IP-Adressen, Namen und Anschriften der Kunden und Zeitpunkt der Internetnutzung gehören, auf Anordnung eines Gerichtes speichern. Nur so sei es möglich, die Daten für ein Verfahren zur Sicherung urherberrechtlich geschützter Rechtspositionen zu verwenden. Üblicherweise müssen Verkehrsdaten nach dem TKG unverzüglich nach Beendigung der Internetverbindung gelöscht werden. Das UrhG enthält jedoch einen speziellen Erlaubnistatbestand, der das längere Speichern zur Verfolgung urheberrechtlicher Ansprüche gegen sog. Filesharer ermöglichen soll. Ein verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG vermochten die Richter nicht zu erkennen.
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08. September 2009

WLan-Nutzer haftet für Rechtsverletzungen durch Dritte

Urteil des LG Hamburg vom 26.07.2006, Az.: 308 O 407/06

Der Nutzer einer ungeschützten WLan-Internetverbindung haftet auch dann für über seinen Anschluss begangene Rechtsverletzungen, wenn nicht festgestellt werden kann, ob er diese selbst begangen hat. Ein ungeschützter WLan-Zugang ermöglicht es auch unbekannten Dritten, das Internet über diesen Zugang zu nutzen. Im Rahmen der ihm obliegenden Prüfpflicht hat der Nutzer in zumutbarer Weise Schutzvorkehrungen zu treffen um Rechtsverletzungen - auch durch unbekannte Dritte - vorzubeugen. Anderenfalls hat der Nutzer im Rahmen der Störerhaftung für Rechtsverletzungen einzustehen.

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