19. Februar 2010

„Human Profit“ keine profitable Marke

Beschluss des BPatG vom 14.01.2010, Az.: 30 W (pat) 24/09
Ein Wortzeichen ist auch dann von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet. Mögliche Bedeutungsvarianten der Einzelbestandteile führen nicht zur Schutzfähigkeit.
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18. Februar 2010

Verdachtsäußerung muss bewiesen werden

Urteil des LG Hamburg vom 12.06.2009, Az.: 324 O 147/04 Ein Verlag, der in seiner Zeitung den Verdacht äußert, dass ein bekannter deutscher Adeliger erneut Gewalt gegen andere Personen ausgeübt hat, muss dies im Zweifel auch beweisen können. Kann er das nicht, ist in dem Vorwurf der wiederholten Gewaltanwendung eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu sehen. In diesem Fall steht dem Betroffenen eine Unterlassungsanspruch gegen den Verlag zu.

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18. Februar 2010

Bundesweites Stadionverbot

Urteil des BGH vom 30.10.2009, Az.: V ZR 253/08

a) Hat der Kläger die Aufhebung oder Beschränkung eines gegen ihn verhängten Stadionverbots beantragt, ist unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes der Übergang von der Leistungsklage zu der auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots gerichteten Klage zulässig, wenn es im Laufe des Rechtsstreits infolge Zeitablaufs erloschen ist und Umstände vorliegen, die auch nach dem Ablauf des Verbots geeignet sind, die Ehre des Klägers zu beeinträchtigen.
b) Der Ausspruch eines bundesweiten Stadionverbots ist von dem Hausrecht des Veranstalters gedeckt, wenn ein sachlicher Grund besteht; ein sachlicher Grund besteht dann, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen, nicht aufgrund subjektiver Befürchtungen, die Gefahr besteht, dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind.
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18. Februar 2010 Top-Urteil

BPatG: Voreintragungen vergleichbarer Zeichen müssen berücksichtigt werden

Collage aus vielen bunten Buchstaben.
Beschluss des BPatG vom 10.06.2009, Az.: 29 W (pat) 3/06

Das Deutsche Patent- und Markenamt muss bei der Prüfung einer Markenanmeldung Voreintragungen von vergleichbaren Zeichen berücksichtigen. Dies gilt aber nur soweit, wie es sich um tatsächlich ähnliche Voreintragungen handelt. Ein lediglich unsubstantiierter Vortrag des Anmelders zur Vergleichbarkeit lässt dem Amt jedoch weiterhin die Möglichkeit, ohne Berücksichtigung der Voreintragung zu entscheiden. Deshalb empfiehlt es sich bei einer Anmeldung, relevante Voreintragungen mit anzugeben.

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18. Februar 2010

www.notar-in-X-Stadt.de

Beschluss des BGH vom 11.05.2009, Az.: NotZ 17/08

Streiten ein Notar und die Notarkammer darüber, ob die Notarkammer dem Notar ihre allgemeinen Serviceleistungen vorenthalten darf (hier: im Internet bei der Notarkammer abrufbares Verzeichnis aller Notare des Kammerbezirks mit einer "Verlinkung" zum eigenen Internet-Portal des Notars), so ist der Rechtsweg zu den Notarsenaten gegeben.
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18. Februar 2010

„VOLKSFLAT“

Beschluss des BPatG vom 26.01.2010, Az.: 24 W (pat) 142/05

Voreintragungen identischer oder ähnlicher Marken können Anlass zu einer kritischen Überprüfung geben, ob ein im konkreten Fall angenommenes Schutzhindernis tatsächlich besteht, sie begründen aber keine Pflicht des Patentamts oder des Patentgerichts, sich mit diesen Marken im einzelnen auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls zu deren Schutzfähigkeit oder Schutzunfähigkeit zu äußern (vgl. EuGH MarkenR 2009, 478 - American Clothing/HABM).
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18. Februar 2010

Markenverfall mangels rechtserhaltender Benutzung

Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2009, Az.: 4 U 88/09

Damit eine eingetragene Marke nicht verfällt, ist eine markenmäßige Benutzung erforderlich. Fraglich war, ob die Beklagte im vorliegenden Fall die Streitmarke ausschließlich als Unternehmenskennzeichen verwendet hat, oder ob sie das Zeichen aus Sicht des Verkehrs zugleich als Herkunftshinweis in Bezug auf die Kennzeichnung der geschützten Produkte benutzte. Sie hatte die Marke unmittelbar an den Verkaufsstellen von Pflanzen, sowie auf Etiketten und Schildern angebracht. Das OLG Hamm verneint den erforderlichen Produktbezug: Der Verkehr bezieht die streitgegenständliche Kennzeichnung nicht auf die jeweilige Pflanze selbst. Daher liegt nur ein Hinweis darauf vor, welches Unternehmen für die ausgezeichneten Pflanzen einen bestimmten Preis fordert.
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17. Februar 2010

10 Jahre später…

Pressemitteilung zum Urteil des OLG Celle vom 11.02.2010, Az.: 13 U 92/09 (Kart) Die mündliche Vereinbarung zwischen einem Verlag und einem Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb mit dem Inhalt, den Vertrieb ausschließlich mit Presseerzeugnissen zu beliefern, ist mangels Einhaltung eines Formerfordernisses unwirksam. Eine formunwirksame Alleinvertriebsregelung wird auch nicht dadurch wirksam, dass die Parteien die Geschäftsbeziehungen fortsetzen: um eine formunwirksame Regelung nachträglich zu bestätigen, wäre Kenntnis von der Formunwirksamkeit notwendig gewesen. Es verstößt zudem nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn sich der Verlag erst nach über 10 Jahren auf die Unwirksamkeit der Regelung beruft, so das OLG Celle.
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17. Februar 2010

Rufschädigendes Informationsschreiben

Urteil des LG Hamburg vom 28.08.2009, Az.: 324 O 404/09 Ein "presserechtliches Informationsschreiben" der Beklagten, aus dem hervorgeht, dass ein in einer Zeitschrift veröffentlichtes Interview so nicht gegeben wurde, verletzt den veröffentlichenden Verlag in seinem Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Denn ein solches "Informationsschreiben" schädigt mit den unwahren Behauptungen den Ruf des Verlages. Der klagende Verlag konnte nämlich glaubhaft darstellen, dass es zu dem streitgegenständlichen Interview der Beklagten, eine Schlagersängerin, sehr wohl gekommen ist und somit das "Informationsschreiben" haltlos ist. Folglich wurde die beklagte Sängerin auf Unterlassung verurteilt.
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17. Februar 2010

Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Falschzitat

Urteil des OLG Köln vom 28.07.2009, Az.: 15 U 37/09

Das "Hamburger Abendblatt" veröffentlichte in einem Artikel die Zeilen „(…) in diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter“. Hiergegen wandte sich die Klägerin, da dies keine wortgetreue Wiedergabe ihrer Äußerungen sei und sie aufgrund des Kontextes in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Zwar lässt sich nicht allein durch die Veröffentlichung einer bloßen Interpretation mehrdeutiger Aussagen, und den fehlenden Hinweis hierauf, auf eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts schließen. Hier ist das Falschzitat aufgrund des Kontextes aber geeignet, die Klägerin in ihrer sozialen Wertgeltung zu beeinträchtigen. Der Klägerin steht daher ein Unterlassungsanspruch, eine Geldentschädigung und eine Richtigstellung zu.
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