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18. Februar 2010 Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2009, Az.: 4 U 88/09
Damit eine eingetragene Marke nicht verfällt, ist eine markenmäßige Benutzung erforderlich. Fraglich war, ob die Beklagte im vorliegenden Fall die Streitmarke ausschließlich als Unternehmenskennzeichen verwendet hat, oder ob sie das Zeichen aus Sicht des Verkehrs zugleich als Herkunftshinweis in Bezug auf die Kennzeichnung der geschützten Produkte benutzte. Sie hatte die Marke unmittelbar an den Verkaufsstellen von Pflanzen, sowie auf Etiketten und Schildern angebracht. Das OLG Hamm verneint den erforderlichen Produktbezug: Der Verkehr bezieht die streitgegenständliche Kennzeichnung nicht auf die jeweilige Pflanze selbst. Daher liegt nur ein Hinweis darauf vor, welches Unternehmen für die ausgezeichneten Pflanzen einen bestimmten Preis fordert.
Weiterlesen 17. Februar 2010 Pressemitteilung zum Urteil des OLG Celle vom 11.02.2010, Az.: 13 U 92/09 (Kart) Die mündliche Vereinbarung zwischen einem Verlag und einem Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb mit dem Inhalt, den Vertrieb ausschließlich mit Presseerzeugnissen zu beliefern, ist mangels Einhaltung eines Formerfordernisses unwirksam. Eine formunwirksame Alleinvertriebsregelung wird auch nicht dadurch wirksam, dass die Parteien die Geschäftsbeziehungen fortsetzen: um eine formunwirksame Regelung nachträglich zu bestätigen, wäre Kenntnis von der Formunwirksamkeit notwendig gewesen. Es verstößt zudem nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn sich der Verlag erst nach über 10 Jahren auf die Unwirksamkeit der Regelung beruft, so das OLG Celle.
Weiterlesen 17. Februar 2010 Urteil des LG Hamburg vom 28.08.2009, Az.: 324 O 404/09 Ein "presserechtliches Informationsschreiben" der Beklagten, aus dem hervorgeht, dass ein in einer Zeitschrift veröffentlichtes Interview so nicht gegeben wurde, verletzt den veröffentlichenden Verlag in seinem Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Denn ein solches "Informationsschreiben" schädigt mit den unwahren Behauptungen den Ruf des Verlages. Der klagende Verlag konnte nämlich glaubhaft darstellen, dass es zu dem streitgegenständlichen Interview der Beklagten, eine Schlagersängerin, sehr wohl gekommen ist und somit das "Informationsschreiben" haltlos ist. Folglich wurde die beklagte Sängerin auf Unterlassung verurteilt.
Weiterlesen 17. Februar 2010 Urteil des OLG Köln vom 28.07.2009, Az.: 15 U 37/09
Das "Hamburger Abendblatt" veröffentlichte in einem Artikel die Zeilen „(…) in diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter“. Hiergegen wandte sich die Klägerin, da dies keine wortgetreue Wiedergabe ihrer Äußerungen sei und sie aufgrund des Kontextes in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Zwar lässt sich nicht allein durch die Veröffentlichung einer bloßen Interpretation mehrdeutiger Aussagen, und den fehlenden Hinweis hierauf, auf eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts schließen. Hier ist das Falschzitat aufgrund des Kontextes aber geeignet, die Klägerin in ihrer sozialen Wertgeltung zu beeinträchtigen. Der Klägerin steht daher ein Unterlassungsanspruch, eine Geldentschädigung und eine Richtigstellung zu.
Weiterlesen 17. Februar 2010 Urteil des LG Hamburg vom 05.06.2009, Az.: 324 O 953/08 Willigt ein Interviewter in die Veröffentlichung seines Interviews ein und stellt hierzu auch ein Portraitfoto von sich zur Verfügung, so gilt die Einwilligung in die Foto-Veröffentlichung nur für das Interview. Das Einverständnis bezieht nicht darauf, dass das Bild darüber hinaus auch für ein Werbeprospekt verwendet werden darf. Dem Betroffenen stehen in diesem Fall ein Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch zu.
Weiterlesen 17. Februar 2010 Beschluss des BPatG vom 19.01.2010, Az.: 27 W (pat) 154/09
Die Wort-Bildmarke "TV SPIELFILM" ist für die Bereiche Zeitschriften, Werbung und Online-Publikationen wegen ihrer graphischen Darstellung eintragungsfähig. Zwar fehle der Bezeichnung jegliche Unterscheidungskraft und es handele sich um eine beschreibende Angabe, jedoch überwinde die Bezeichnung beide Schutzhindernisse durch die farbige und graphische Merkmalskombination.
Weiterlesen 17. Februar 2010 Urteil des LG Hamburg vom 29.05.2009, Az.: 324 O 1002/08 Verstöße eines Sportlers gegen das Anti-Doping-Regelwerk dürfen öffentlich bekannt gemacht werden. Eine solche Veröffentlichung ist kein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Sportlers.
Weiterlesen 17. Februar 2010 Urteil des LG Köln vom 26.08.2009, Az.: 28 O 478/08
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ergibt sich eine internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nicht schon allein aus der Tatsache, dass der Betroffene seinen Wohnsitz im Inland hat und die Website in Deutschland abrufbar ist. Vielmehr muss die Internetseite bestimmungsgemäß und nicht nur zufällig darauf abzielen ihren Inhalt auch in Deutschland zu verbreiten. Eine Internetseite, die ausschließlich in russischer Sprache abgefasst und in kyrillischer Schrift gestaltet ist, erfüllt die Voraussetzungen für eine deutsche Gerichtsbarkeit nicht.
Weiterlesen 17. Februar 2010 Urteil des LG Hamburg vom 04.12.2009, Az.: 324 O 338/09 Das bloße veröffentlichen eines Paparazzi-Fotos bedeutet noch nicht, dass dadurch der abgelichtete Prominente "werblich vereinnahmt" wird. Im vorliegenden Fall war ein bekannter deutscher Fotograf der Ansicht, er könne wegen der Veröffentlichung eines Fotos, das ihn bei der Lektüre einer bekannten Sonntagszeit zeigt, hierfür Lizenzgebühren von der Beklagten verlangen. Diese Ansicht teilte das LG Hamburg jedoch nicht: Es liegt nicht allein deswegen Werbung vor, weil eine Berichterstattung Werbewirkung entfalte. Handelt es sich um einen üblichen redaktionellen Beitrag, löst ein solcher keine Lizenzgebühr aus, auch wenn die Berichterstattung einen werbenden Charakter habe.
Weiterlesen 16. Februar 2010 Pressemitteilung des Hanseatischen OLG Hamburg vom 15.02.2010, Az.: 2-27/09
Nach einem Revisionsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg ist bereits das bewusste und gewollte Betrachten von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt strafbar. Das OLG Hamburg erweiterte durch Auslegung den Besitzbegriff des § 184b Abs. 4 StGB dahingehend, dass bereits das Herunterladen von Dateien aus dem Internet in den Cache des Browsers darunter fällt.
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