Kündigungsausschluss und Beweislastumkehr zu Lasten eines Verbrauchers in AGB unzulässig
Risikofreies Fotografieren – vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Schlösser und Gärten
Dem Eigentümer von weltweit bekannten Schlössern und Gartenanlagen steht gegen den Betreiber einer Internetplattform, auf welcher Fotografen die Möglichkeit haben, Fotos von diesen Schlössern und Gärten auf dessen Server ins Internet zu stellen, kein Unterlassungsanspruch zu. Aus dem Eigentum lässt sich gerade kein Abwehrrecht gegen das Fotografieren oder gegen die gewerbliche Verwertung von Fotos herleiten, da sich das Eigentumsrecht lediglich auf die Sachsubstand beschränkt, nicht aber auch auf das Vermögensinteresse des Eigentümers. Ein dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vergleichbares Recht lässt sich aus dem Eigentum gerade nicht ableiten.
Namensnennung hat zu unterbleiben
Die Veröffentlichung von Schriftstücken im Internet aus einem Verfahren über die Rundfunkgebührenpflicht durch den Beklagten darf nicht unter Nennung des Namens des Klägers geschehen. Insbesondere hat dies zu unterbleiben, wenn sich der Kläger dadurch persönlicher Angriffe Dritter ausgesetzt sieht; das Informationsinteresse überwiegt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in einem solchen Fall nicht.
Von der Abmahnung als „Wohltat“…
Abmahnungen können nicht nur auf dem Postweg sondern auch via E-Mail erfolgen. Das Risiko des Zugang einer solchen Abmahnungs-Mail trägt hierbei der Abgemahnte selbst. Nach Auffassung des Gerichts trägt der Abgemahnte das Risiko, dass eine Abmahnung auf dem Postweg verloren ging, da es sich bei der Abmahnung "letztlich um eine Wohltat für den Schuldner handelt, der auf diese Weise Gelegenheit erhält, die Angelegenheit kostengünstig beizulegen". Auch wenn eine Abmahnungs-Mail von der Firewall des Abgemahnten abgefangen wurde, gilt sie als ihm zugegangen.
Eine Stadt wie aus dem Bilderbuch…
Der Betreiber eines Internetangebots, mit welchem durch redaktionell bearbeitete Einzelfotos von Häusern, Straßen und Plätzen einer Stadt ein virtueller Stadtplan bereit gehalten wird, darf Fotos einzelner Häuser unter Nennung der dazugehörigen Adresse dann speichern und auch verbreiten, wenn auf diesen Fotos nur das wiedergegeben wird, was auch für einen vor Ort anwesenden Betrachter ersichtlich ist. Ein Verstoß ist dann weder gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht noch gegen das Datenschutzrecht ersichtlich.
Rechtsprechungsänderung kann zu Markenlöschung führen
Eine dreidimensionale Marke, die keine qualifizierenden Schutzmerkmale hat, ist nicht als Marke eintragungsfähig.
Änderungen der Rechtsprechen begründen kein Bestehen der Marke, da ein Vertrauensschutz nicht existiert.
kanzlei.biz gewinnt vor dem BGH
Beschluss des BGH vom 12.11.2009, Az.: I ZB 101/08
Eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, kann nur unter besonderen Voraussetzungen die erhöhten Kosten eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts in Rechnung stellen. Laut BGH ist dies nur möglich, sofern durch eine allgemeine Maßnahme der Betriebsorganisation auch die außergerichtliche Bearbeitung generell an dem Ort erfolgt, an dem der auswärtige Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz hat.Beworbene Produkte in Preissuchmaschinen müssen immer den aktuellen Preis anzeigen
Pressemitteilung 56/2010 zum Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 123/08
Verbraucher erwarten bei einer Preissuchmaschine höchstmögliche Aktualität. Einem Händler ist es daher zumutbar die Preise für in einer Preissuchmaschine beworbene Produkte erst dann umzustellen, wenn die Änderung bereits in der Preissuchmaschine angezeigt wird. kanzlei.biz rät aufgrund der Eindeutigkeit des BGH-Urteils dringend allen Händlern sofort diese Vorgaben bei der Preissuchmaschinen-Werbung umzusetzen.
