Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner aktuellen Fassung gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes. Es ist damit verfassungswidrig, so dass damit alle gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen sind. So entschied das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 02.03.2010, überraschte aber bei der Begründung seiner Ausführungen.

