25. März 2010

Unterlassungserklärung mit auflösender Bedingung

Urteil des OLG Hamm vom 25.02.2010, Az.: I-4 U 189/09 Eine Unterlassungserklärung kann grundsätzlich unter eine auflösende Bedingung gestellt werden. Solche Bedingungen dürfen aber nur für den Fall aufgenommen werden, dass sich das zu unterlassende Verhalten später als rechtmäßig herausstellt. Vorliegende Bedingung umfasste die allgemein verbindliche, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhende Klärung des zu unterlassenden Verhaltens, ohne dass die Klärung des Verhaltens als rechtmäßig ausdrücklich aufgenommen wurde. Der Beklagte wurde von uns im gerichtlichen Verfahren vertreten.
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24. März 2010

Ex-Vereinsmitglied äußert sich unzulässig in Internet-Forum

Urteil des LG Hamburg vom 19.02.2010, Az.: 325 O 316/09 Unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik in Internet-Foren stellen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar und diesem stehen daher Unterlassungsansprüche zu. Im vorliegenden Fall warfen ehemalige Mitglieder eines Vereins dessen Vorstand Unterschlagung von Vereinsguthaben vor. Darin sieht das LG Hamburg eine unzulässige Tatsachenäußerung, da dieser Vorwurf sich als unwahr darstellt. Die weitere Äußerung, die den Vereinsvorsitzenden als psychisch gestört bezeichnet, ist als Schmähkritik nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.
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24. März 2010

„SchliessAb“ keine eintragungsfähige Marke

Beschluss des BPatG vom 17.12.2009; Az.: 30 W (pat) 45/09

Nach Ansicht des Gerichts ist eine Eintragung des Begriffs „SchliessAb“ als Marke deshalb ausgeschlossen, weil diesem für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt . Bei der Prüfung der Unterscheidungskraft sei zwar ein großzügiger Maßstab anzulegen, weshalb jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreiche, um das Schutzhindernis zu überwinden.  Die Wortfolge "SchliessAb" erfülle aber selbst diese geringe Anforderungen nicht, da sie sich in werbemäßig anpreisender Form auf eine rein sachbezogene Angabe ohne erkennbaren herkunftshinweisenden Gehalt beschränkt. Somit kann der Begriff nicht als ein individualisierendes, auf ein bestimmtes Unternehmen  hinweisendes Zeichen aufgefasst werden.
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24. März 2010 Top-Urteil

Von der getrennten Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüchen

Drei Männer in Anzügen rennen mit Laptop in der Hand.
Urteil des BGH vom 22.10.2009, Az.: I ZR 58/07

Ein eng gefasster Unterlassungsantrag setzt einer erweitender Auslegung und dementsprechend auch der Urteilsformel im Hinblick auf kerngleiche Verletzungen enge Grenzen. Sind danach die in zwei getrennten Klageverfahren verfolgten Unterlassungsanträge weder identisch noch kerngleich, so liegen schon deshalb unterschiedliche Streitgegenstände vor. Eine Geltendmachung in unterschiedlichen Prozessen ist nicht rechtsmissbräuchlich i. S. d. § 8 Abs. 4 UWG, wenn eine unterschiedliche Beweissituation Anlass dazu gibt.

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24. März 2010

Underberg vorläufig weiter „im Dienste des Wohlbefindens“ unterwegs

Pressemitteilung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2010

Bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens vor dem EuGH darf der Spirituosen-Hersteller "Underberg" weiter mit Aussagen wie "weltweit im Dienste des Wohlbefindens" oder "appetitanregend und verdauungsfördernd" werben. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie hatte kritisiert, dass durch diese Aussagen eine medizinische Wirkung des Produkts suggeriert werde. Das OLG Düsseldorf lehnte einen Antrag auf einstweilige Verfügung jedoch aufgrund mangelnder Dringlichkeit ab - schließlich werbe der Hersteller so schon seit Jahrzehnten.
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24. März 2010

Alles nur geklaut? – Bushido zur Kasse, bitte!

Mit Abmahnungen kennt sich Bushido aus. Zahlreiche unserer Mandanten können davon ein Lied singen, denn schließlich verdient der Rapper sein Geld nicht nur über den Verkauf seiner Tonträger, sondern auch mit prompten Abmahnungen gegen all diejenigen, die angeblich sein Urheberrecht verletzt haben.
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24. März 2010

Anforderungen an die Beschlagnahme von E-Mails

Beschluss des BGH vom 24.11.2009, Az.: StB 48/09 (a) Die Anordnung der Beschlagnahme des gesamten auf dem Mailserver des Providers gespeicherten E-Mail-Bestandes eines Beschuldigten verstößt nach Ansicht des BGH regelmäßig gegen das Übermaßverbot und ist deshalb nur dann zulässig, wenn der gesamte E-Mail-Bestand potentiell beweiserheblich ist. Eine Beschlagnahme des beweiserheblichen Teils des Datenbestands hingegen kann anhand von Suchkriterien in Betracht kommen. Ein derartiges Vorgehen ist dem Betroffenen und den Verfahrensbeteiligten bekanntzumachen – auch dann, wenn die Daten aufgrund eines Zugriffs beim Provider sichergestellt werden.
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24. März 2010

EuG zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster – eine Frage der Kollision

Urteil des EuG vom 18.03.2010, Az.: T-9/07 Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann für nichtig erklärt werden, wenn es mit einem älteren, geschützten Geschmacksmuster kollidiert. Eine solche Kollision liegt nach Ansicht des Gerichts vor, wenn es unter Berücksichtigung der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei seiner Entwicklung keinen anderen Gesamteindruck beim informierten Benutzer erweckt als das in Anspruch genommene ältere Geschmacksmuster. Je beschränkter die Gestaltungsfreiheit, desto eher reichen auch schon geringfügige Unterschiede zur Erzeugung eines unterschiedlichen Gesamteindrucks beim informierten Benutzer aus. 
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23. März 2010 Top-Urteil

Google AdWords

Verschiedene Wörter in weißer Schrift auf schwarzen Hintergrund zum Thema Internet
Urteile des EuGH vom 23.03.2010, Az.: C-236/08, C-237/08, C-238/08

Die Internetwerbung (sog. Keyword-Advertising) mit Google AdWords stellt keine Markenverletzung dar, wenn fremde Marken als Schlüsselwörter (Keywords) von den Werbekunden verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der durchschnittliche Internetbenutzer erkennen kann, von wem die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Für Google selbst stellt die Anzeigenschaltung keine Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr dar.

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19. März 2010

US-Videoportal-Betreiber haftet für postmortale Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Urteil des LG Hamburg vom 05.03.2010, Az.: 324 O 565/08

Ein US-Videoportalbetreiber, der ein deutschsprachiges Video vorhält, obwohl dies bereits im vom Betreiber für die Nutzer des Portals vorgesehenen Rüge-Weg als unangemessen gerügt wurde, verletzt die ihm obliegenden Prüfpflichten, wenn er einen entsprechenden Rügehinweis nicht ernst nimmt obwohl die schwere Rechtsverletzung des beanstandeten Videos -hier die Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts- offenkundig ist. Auch wenn das Videoportal lediglich in englischer Sprache vorgehalten wird, so ergibt sich eine Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit. Entscheidend sei, dass die Möglichkeit besteht, deutschsprachige Videos über das Portal einzustellen und aufzurufen. Weiter kommt es nicht darauf an, welchen Ort der Betreiber erreichen will, sondern es genügt, wenn dieser mit der Verbreitung an diesem Ort rechnen musste.
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