„TV SPIELFILM“
Beschluss des BPatG vom 19.01.2010, Az.: 27 W (pat) 154/09
Die Wort-Bildmarke "TV SPIELFILM" ist für die Bereiche Zeitschriften, Werbung und Online-Publikationen wegen ihrer graphischen Darstellung eintragungsfähig. Zwar fehle der Bezeichnung jegliche Unterscheidungskraft und es handele sich um eine beschreibende Angabe, jedoch überwinde die Bezeichnung beide Schutzhindernisse durch die farbige und graphische Merkmalskombination.Doping-Verstoß: Öffentliches Interesse überwiegt Persönlichkeitsrecht
„Fliegender Gerichtsstand“ bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
Urteil des LG Köln vom 26.08.2009, Az.: 28 O 478/08
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ergibt sich eine internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nicht schon allein aus der Tatsache, dass der Betroffene seinen Wohnsitz im Inland hat und die Website in Deutschland abrufbar ist. Vielmehr muss die Internetseite bestimmungsgemäß und nicht nur zufällig darauf abzielen ihren Inhalt auch in Deutschland zu verbreiten. Eine Internetseite, die ausschließlich in russischer Sprache abgefasst und in kyrillischer Schrift gestaltet ist, erfüllt die Voraussetzungen für eine deutsche Gerichtsbarkeit nicht.Kein Entgelt für ein Promi-Foto
Betrachten von kinderpornografischen Internetseiten strafbar
Nach einem Revisionsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg ist bereits das bewusste und gewollte Betrachten von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt strafbar. Das OLG Hamburg erweiterte durch Auslegung den Besitzbegriff des § 184b Abs. 4 StGB dahingehend, dass bereits das Herunterladen von Dateien aus dem Internet in den Cache des Browsers darunter fällt.
Nicht abwählbare Einwilligungsklauseln in Verträgen sind unwirksam
Urteile des LG Berlin vom 18.11.2009, Az.: 4 O 90/09, 4 O 89/09
Einwilligungsklauseln, die unbestimmte Werbung an den Kunden zulassen und dem Vertragspartner erlauben, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, sind dann unzulässig, wenn der Kunde diesen Klauseln beim Abschluss des Vertrages zwangsweise zustimmen muss und auch keine Abwahlmöglichkeit hat. Für die Wirksamkeit solcher Klauseln müssen die Einwilligungspassagen im Vertragstext deutlich vorgehoben sein und der Kunde durch seine gesonderte Erklärung aktiv in Werbung und der Weitergabe seiner Daten zustimmen.Geld ist eben nicht gleich Geld: „Barzahlung unerwünscht…“
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 04.06.2009, Az.: 271 C 1391/09
Die Forderung des Betreibers eines Fitnessstudios gegenüber dem Kunden, die Mitgliedsbeiträge plötzlich per Banküberweisung oder mittels einer Zahlung für 3 Monate im Voraus begleichen zu müssen, obwohl bei Vertragsabschluss eine Barzahlung der Mitgliedsbeiträge vereinbart wurde, berechtigt den Kunden wegen einseitig erfolgter wesentlicher Änderung des Vertrages zur fristlosen Kündigung.EKW-Steuerberater: Die berufsrechtlich zulässige sachbezogene Werbung
Urteil des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZR 77/07
Mittel der Aufmerksamkeitswerbung sind einem Steuerberater in einem Werbeschreiben, das insgesamt sachlicher Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit dient, nur dann verboten, wenn sie Gemeinwohlbelange beeinträchtigen. Es überschreitet den berufsrechtlich zulässigen Rahmen sachbezogener Werbung, wenn in der Werbung eines Steuerberaters die Preiswürdigkeit und die fachliche Qualität der Leistung von Wettbewerbern in unlauterer Weise pauschal herabgesetzt werden.Produktionsrückstandsentsorgung: Zur Revision im Patentverletzungsstreit
Beschluss des BGH vom 10.11.2009, Az.: X ZR 11/06
Entscheidet das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundlage der erteilten Patentansprüche und werden diese nachfolgend durch ein Patentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass beschränkende Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, so ist bei Nichtzulassung der Revision der Anspruch eines wegen Patentverletzung Verurteilten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn es angesichts der Feststellungen des Tatrichters nicht entscheidungserheblich ist, ob das Patent die eine oder die andere Fassung hat.
