16. April 2010

Kurzes Sonderangebot

Urteil des LG Köln vom 30.09.2009, Az.: 84 O 68/09 Wer mit sehr günstigen Sonderangeboten in Prospekten wirbt, muss durch ausreichende Bevorratung dafür Sorge tragen, dass diese nicht schon nach einer Stunde aufgrund der begrenzt verfügbaren Stückzahl am Angebotstag ausverkauft sind. Ein Sternchenhinweis darauf, dass "der Artikel aufgrund begrenzter Vorratsmenge bereits am ersten Angebotstag ausverkauft sein kann", genügt nicht.

Wir waren 2009 ebenfalls im Auftrag eines amerikanischen Sportartikelherstellers in einem ähnlichen Fall gegen einen deutschen Einzelhändler (Real) vorgegangen.
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16. April 2010

Bloßes Behaupten einer Rechteübertragung genügt nicht

Urteil des LG Hamburg vom 29.01.2010, Az.: 308 S 2/09

Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen muss der Abmahner stets die Inhaberschaft der ausschließlichen Nutzungsrechte infolge einer Rechteübertragung am betroffenen Werk vor Gericht substantiiert vortragen. Die bloße Behauptung, die entsprechenden Rechte seien übertragen worden, ohne konkret vorzutragen, wann, wo und durch welche Erklärungen diese Rechtsübertragung stattgefunden, ist nicht ausreichend, um eine Aktivlegitimation darzulegen.
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15. April 2010 Top-Urteil

EuGH: Hinsendekosten müssen beim Widerruf erstattet werden oder warum sich Wettbewerbsverstöße manchmal lohnen

Zwei Päckchen mit einem Kulli.
Urteil des EuGH vom 15.04.2010, Az.: C-511/08

Der Gerichtshof hat entschieden, dass Versandhändler gegebenenfalls anfallende Hinsendekosten für Waren dann zu erstatten haben, wenn der Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Frist den Vertrag wirksam widerruft. Lediglich die Rücksendekosten können dem Besteller auferlegt werden. Alles andere würde der zugrunde liegenden Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz zuwider laufen.

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15. April 2010

Verwechslungsgefahr bei Mode-Kennzeichen aus Einzelbuchstaben

Urteil des OLG Köln vom 14.10.2009, Az.: 6 U 44/09

Die Verwendung von Einzelbuchstaben zur Kennzeichnung von Kleidungsstücken wird in der Modebranche herkunftshinweisend verstanden und erfolgt daher markenmäßig. Besteht ein Zeichen aus einem Buchstaben, der von einem Kreis umschlossen wird, und ist das andere Zeichen aus demselben Buchstaben und einem "G" entwickelt, wobei der andere Buchstaben von dem Bogen des "G" größtenteils kreisförmig umfasst ist, und treten dessen Elemente, die den Unterschied zu einem Kreis ausmachen, deutlich zurück, ist aufgrund dieser Ähnlichkeit und Warenidentität eine Verwechslungsgefahr anzunehmen. Für einen Ähnlichkeitsvergleich sind dabei nicht nur die von der üblichen Schreibweise der Buchstaben abweichenden Elemente heranzuziehen.

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14. April 2010

Die richtige Ermittlung des technischen Problems

Urteil des BGH vom 04.02.2010, Az.: Xa ZR 36/08 - Gelenkanordnung

Die Ermittlung des technischen Problems ist ein wichtiger Teil der Auslegung des Patentanspruchs. Aus der Betrachtung der Funktionen der einzelnen Merkmale ist im Zusammenhang mit dem Patentanspruch zu entwickeln, welche technischen Problemstellungen durch einzelne sowie alle Merkmale gelöst werden können. Dabei ist die Aufgabenbeschreibung ein Hinweis für das richtige Verständnis der Erfindung. Diese darf aber nicht zur Einschränkung des Gegenstandes führen, der durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegt wird.
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14. April 2010

„Gratis“- Werbung nicht zwingend irreführend

Urteil des KG Berlin vom 16.02.2010, Az.: 5 U 139/07 Wird eine Club-Mitgliedschaft als "gratis" angepriesen, so ist diese Werbung nicht irreführend, wenn an einer anderen Stelle mit der kostenpflichtigen "Club-CD des Monats" geworben wird. Das KG Berlin entschied, dass in diesem Vorgehen kein wettbewerbswidriges Verhalten zu sehen sei, da die Mitgliedschaft selbst tatsächlich kostenlos ist. Auch das unaufgeforderte Zusenden der CD durch den Club begründet für die Mitglieder keine Zahlungsverpflichtung, da durch das bloße Zusenden kein Kaufvertrag und somit auch kein Kaufpreisanspruch entsteht.
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13. April 2010

Falsche Darstellung der Widerrufsbelehrung durch technische Panne

Urteil des OLG Hamm vom 29.10.2009, Az.: 4 U 145/09

Erscheint auf der Angebotsseite der Internetplattform eBay neben einer zutreffenden Widerrufsbelehrung eine zweite, die mit Steuerzeichen durchsetzt ist, so ist anzunehmen, dass die abweichende Darstellung auf einer technischen Panne seitens eBay beruht. Trotz anfänglicher Irritation ist bei genauerem Vergleich der Pannencharakter der abweichenden Belehrung zu erkennen. Nimmt der Verkäufer den falschen Belehrungstext in einer angemessenen Zeitspanne aus dem Angebot heraus, so nutzt er die Störung nicht für seine Vorteile aus.
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