23. April 2010

Meinungs- und Kunstfreiheit ermöglicht nackte Oberbürgermeisterin

Urteil des OLG Dresden vom 16.04.2010, Az.:4 U 127/10

Wird eine Oberbürgermeisterin auf einem Gemälde zur Zeitgeschichte nackt dargestellt und dieses unter anderem im Internet veröffentlicht, tritt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht hinter der Meinungs- und Kunstfreiheit zurück. Das Bild thematisiert die Haltung der Oberbürgermeisterin zum Bau einer umstrittenen Brücke. Durch den Bezug zu Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse darf das Gemälde ohne Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden. Dem steht die Nacktheit nicht entgegen, da leicht erkennbar ist, dass die Darstellung der Phantasie der Künstlerin entsprungen ist.
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22. April 2010

Das gesunde Wasser – Werbung mit ungesicherten Wirkzusagen

Urteil des LG Bielefeld vom 06.04.2010, Az.: 15 O 221/08

Mit Wirkzusagen darf nur dann geworben werden, wenn sie wissenschaftlich hinreichend gesichert sind. Werbeaussagen, die sich lediglich auf Einzelmeinungen und Studien eines Professors beziehen, genügen einem wissenschaftlichen Beweis für eine tatsächliche Wirkung nicht und sind somit unzulässig.
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22. April 2010

Zulässige Mehrfachabmahnung oder schon Salamitaktik?

Urteil des OLG Hamm vom 21.01.2010, Az.: 4 U 168/09

Ein Unternehmen, das im Internetauftritt eines Mitbewerbers ein Wettbewerbsverstoß feststellt und abmahnt, ist darüber hinaus nicht verpflichtet, die Webseite auf weitere Wettbewerbsverstöße zu prüfen. Insoweit besteht dahingehend keine allgemeine Beobachtungs- und Prüfungspflicht des Abmahnenden. Wird im Nachhinein bei dem selben Mitbewerber ein weiterer Verstoß festgestellt, so ist eine zweite Abmahnung dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Abmahnende zum Zeitpunkt der ersten Abmahnung hiervon noch keine Kenntnis hatte.
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22. April 2010

Urheberschutz und wettbewerbsrechtliche Nachahmung von Bildschirmmasken

Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.04.2010, Az.: 6 U 46/09

Bildschirmmasken in einem elektronischen Buchungssystem sind keine Computerprogramme im Sinne des § 69a UrhG und genießen somit keinen urheberrechtlichen Schutz im Rahmen dieser Norm. Werden die Bildschirmmasken weiter nicht ohne das gesamte Softwarepaket als solches vertrieben und entsteht für den Nutzer auch keine Verwechslungsgefahr über die betriebliche Herkunft der Software, entfällt auch der Anspruch wegen unlauterer Handlung gemäß § 4 Nr. 9a UWG. Für besonders graphisch gestaltete und eine nicht nur aus hauptsächlich vorgegebenen und für eine bestimmte Nutzung absolut notwendigen Eingabefeldern bestehende Maske, kann jedoch urheberrechtlicher Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG gelten.
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21. April 2010

Bewerbungsfrist um 15 Minuten verpasst

Urteil des LG Duisburg vom 14.07.2009, Az.: 6 O 231/09 Eine vereinsrechtliche Maßnahme eines Fußballausschusses kann lediglich dahingehend gerichtlich überprüft werden, ob die betreffende Maßnahme von der Satzung des Vereins gedeckt wird, Verfahrensgrundsätze eingehalten worden sind und ob sich die Entscheidung nicht als willkürlich darstellt. Ein Fußballverein bewarb sich 15 Minuten nach Bewerbungsschluss um die Zulassung am Spielbetrieb in einer Liga. Dieser Antrag wurde unter Hinweis auf die nicht fristgerechte Abgabe zurückgewiesen. Im vorliegenden Fall sei die Maßnahme jedoch als grob unbillig und unangemessen belastend anzusehen. Während die Fristüberschreitung von 15 Minuten denkbar gering ist und die Unterlagen noch während des Geschäftsbetriebes eingereicht wurden, beeinträchtigt die Maßnahme den Verein in sportlicher und wirtschaftlicher Hinsicht dagegen erheblich. Eine bestimmte Spielklasse ist ein entscheidendes Kriterium für Sponsoren und für die zu erzielenden Zuschauereinnahmen.
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20. April 2010

Werbekostenzuschüsse senken den Einstandspreis

Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.11.2009, Az.: VI-2 Kart 9/08 OWi Werden Werbekostenzuschüsse auf die Rechnungspreise der beworbenen Waren verrechnet, so stellen die so berechneten Preise Einstandspreise dar. Das Bundeskartellamt warf den Verdacht auf, die Drogeriekette R. würde ihre Mitbewerber dadurch behindern, dass sie ihre Waren unter dem Einstandspreis verkauft habe. Das Oberlandesgericht bestätigte jedoch die Ansicht des Drogerieunternehmens, dass bei der Preiskalkulation zulässigerweise Werbezuschüsse berücksichtigt wurden und somit kein Kartellrechtverstoß anzunehmen sei.

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20. April 2010

Filmaufnahmen ohne öffentliches Interesse

Urteil des KG Berlin vom 09.11.2009, Az.: (3) 1 Ss 345/07 (119/07) Ungewollte Filmaufnahmen verletzten den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und stellen einen strafbaren Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (KUG) da. Im Rahmen einer Fernsehberichterstattung über den sexuellen Missbrauch von Heimkindern wurde ein Heimleiter für einige Sekunden gegen seinen Willen gezeigt. Die Abwägung des KG Berlin ergab hier, dass die Pressefreiheit hinter dem Persönlichkeitsrecht zurückstehen muss. Es bestand kein öffentliches Interesse daran, den Heimleiter zu zeigen, da er mit dem sexuellen Missbrauch in ungerechtfertigter Weise in Verbindung gebracht wurde und ihm zu keinem Zeitpunkt ein derartiger Vorwurf gemacht worden sei. Ungewollte Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen erlaubt (Ausn. Personen der Zeitgeschichte, vgl. § 23 KUG). Ungewollte Filmaufnahmen sind daher nicht immer strafbar.
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19. April 2010

Cellophanhülle keine Versiegelung

Urteil des OLG Hamm vom 30.03.2010, Az.: 4 U 212/09

Unternehmer können beim Verkauf von Software im Fernabsatz das Widerrufsrecht des Verbrauchers für den Fall wirksam ausschließen, dass die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt werden. Lediglich das Öffnen der Cellophanhülle stellt jedoch nach Ansicht des OLG Hamm keine Entsiegelung dar, denn der Folie fehlt die dem Siegel typische Prüf- und Besinnungsfunktion. Vielmehr kann die Cellophanfolie auch anderen Zwecken wie etwa dem Schutz vor Verschmutzungen dienen.
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16. April 2010

„ReiseMed“

Beschluss des BPatG vom 09.03.2010, Az.: 33 W (pat) 104/08 Nach dem Beschluss des BPatG ist die Wortmarke "ReiseMed" für einzelne Dienstleistungen der Klasse 36 wie etwa Finanzwesen und Geldgeschäfte eintragungsfähig. Für Dienstleistungen im Bereich des Versicherungswesens hingegen ist die Wortmarke von der Eintragung ausgeschlossen, da die angemeldete Marke zur Bezeichnung von Merkmalen der Versicherungsdienstleistungen für reisemedizinische Betreuung geeignet ist. Ferner fasst der Verkehr die angemeldete Marke aufgrund des im Vordergrund stehenden beschreibenden Bedeutungsgehalts als rein medizinischen Sachbegriff auf, nicht aber als Hinweis auf die Herkunft von Versicherungsdienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen.
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