20. Mai 2010

Streitwertbestimmung bei unzulässiger Telefonwerbung und fehlender Widerrufsbelehrung

Beschluss des KG Berlin vom 09.04.2010, Az.: 5 W 3/10

Die Höhe des Streitwerts einer Unterlassungsklage ist an dem Interesse des Klägers an einer Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße zu bemessen. Bei unerbetener Telefonwerbung handelt es sich um einen massiven Angriff auf Verbraucherinteressen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und dessen Privatsphäre in nicht hinzunehmender Weise missachtet. Ein Streitwert in Höhe von 30.000 € ist hier angemessen. Bei einer nur im Detail fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist ein Streitwert von 7.500 € anzusetzen.
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20. Mai 2010

Einmal Gewerbe, immer Gewerbe

Urteil des OLG Hamm vom 18.03.2010, Az.: 4 U 177/09 Ist ein Verkäufer bei einem Auskunftsdienst im Internet normalerweise als gewerblicher Händler eingetragen, kann er sich bei Verkäufen über Internet-Auktionsplattformen nicht darauf berufen, er würde nur Privatverkäufe tätigen, wenn die Verkäufe mit seinem Geschäft im Zusammenhang stehen. Auch eine zeitweise eigene Nutzung der Ware als Privatperson, schließt die gewerbliche Tätigkeit nicht aus.
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19. Mai 2010

Unzulässige Paketpreisvergleiche in Werbung

Urteil des BGH vom 19.11.2009, Az.: I ZR 141/07

Ein im Rahmen vergleichender Werbung vorgenommener Preisvergleich ist irreführend, wenn sich die Grundlagen für die Preisbemessung nicht unwesentlich unterscheiden (hier: einerseits Abmessungen, andererseits Gewicht bei der Beförderung von Paketen und Päckchen) und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist.
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19. Mai 2010

Unzulässige Gewinnspielteilnahme durch automatisierte Massenanmeldungen

Beschluss des LG Hamburg vom 08.10.2009, Az.: 312 O 607/09

Eine automatisierte Massenteilnahme durch mehrere tausend Einträge pro Tag an einem Gewinnspiel mit den Daten Dritter ist unzulässig. Ein solches Handeln durch einen Gewinnspielvermittler behindert den Gewinnspielveranstalter gezielt und kann verboten werden. Im vorliegenden Fall hatten wir den Antragssteller vertreten.
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19. Mai 2010

hey! – Ausruf- und Grußformeln als Marke

Beschluss des BGH vom 14.01.2010, Az.: I ZB 32/09

Einem Wort-/Bildzeichen, das aus der Kombination einfacher graphischer Elemente mit einem Wort besteht, das vom Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen nur als Zuruf, Ausruf oder Grußformel aufgefasst wird, fehlt die konkrete Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
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18. Mai 2010

Abbuchung MSN Communication GmbH/Channel-Live

Am 23.07.2009 hatten wir berichtet, dass die Firma MSN Communication GmbH von unserem Kanzleikonto ohne Abbuchungsermächtigung einen Betrag von 100,46 € abgebucht hat. Als Abbuchungszweck war dort unter anderem "Channel Live" genannt. Wir hatte deswegen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Strafanzeige erstattet.
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18. Mai 2010

Affiliate kann Beweislast wegen Missbrauch auferlegt werden

Urteil des LG Berlin vom 15.10.2009, Az.: 28 O 321/08 Im Rahmen von Affiliate-Netzwerken kann dem Affiliate die Beweislast, dass er sich nicht rechtsmissbräuchlich verhalten hat und ihm somit der vertragliche Provisionsanspruch zusteht, im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vertraglich auferlegt werden. Eine solche Beweislastregel stellt gegenüber Unternehmern keine unangemessene Benachteiligung dar.
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12. Mai 2010

Bösgläubige Markenanmeldungen führen zu nichts

Urteil des LG Düsseldorf vom 24.02.2010, Az.: 2a O 295/09 Werden Marken angemeldet, um Dritte an der Benutzung der Marken zu hindern und um anschließend Abmahnungen aussprechen zu können, stellt dies eine bösgläubige und somit unzulässige Markenanmeldung dar. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus einer vermeintlichen Rechtsverletzung scheiden damit aus. Fehlt neben anderen Umständen auch ein ernsthafter Benutzungswille, kann ein Rechtsmissbrauch auch bereits vor Ablauf der Benutzungsschonfrist angenommen werden.
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12. Mai 2010

BGH: Bei unzureichend abgesichertem WLAN haftet der Anschlussinhaber nur auf Unterlassung

Pressemitteilung des BGH vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08 Mit der Entscheidung vom 12.05.2010 verkündete der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil zum Thema Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Anschlüssen. Laut BGH können Privatpersonen ausschließlich auf Unterlassung, jedoch nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn der nicht ausreichend gesicherte WLAN-Anschluss von einem Unberechtigten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
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