Kostenverteilung bei Unterlassungsklage vor unzuständigem Gericht
Beschluss des BGH vom 18.03.2010, Az.: I ZB 37/09
Erklären die Parteien eine vor dem unzuständigen Gericht erhobene, in der Sache aber begründete Unterlassungsklage übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt, nachdem der Beklagte die Unzuständigkeit gerügt und sodann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, sind die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen.Sorgfaltspflichtverletzung durch Anwalt
Beschluss des BGH vom 02.02.2010, Az.: VI ZB 58/09
Ein Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis nur unterzeichnen und zurücksenden, wenn sichergestellt ist, dass sowohl in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten wurde und gleichzeitig die Frist im Fristenkalender als notiert vermerkt wurde.WINDOWS – Dateiverwaltung beruht auf patentfähiger Erfindung
Pressemitteilung Nr. 84/2010 zum Urteil des BGH vom 20.04.2010, Az.: X ZR 27/07
Ältere Computerprogramme sahen die Verwaltung beliebig langer Dateinamen – u.a. aufgrund der damals in geringerem Ausmaß zur Verfügung stehenden Speicherkapazität und Rechenleistung von Computern – regelmäßig nicht vor. Prominentes Beispiel ist das Betriebssystem MS-DOS, das mit seinem Dateisystem FAT nur mit Dateiennamen mit maximal acht Zeichen umgehen konnte. Mit der Einführung modernerer Systeme und längeren Dateinamen waren Kompatibilitätsprobleme zwischen den unterschiedlichen Systemen sprichwörtlich „vorprogrammiert“. Um auch die Ausführung älterer Programme auf neueren Computersystemen zu ermöglichen, entwickelte der Softwarehersteller Microsoft Mitte der 1990er Jahre ein neues Dateisystem (VFAT), welches lange Dateinamen zulässt und dennoch mit dem FAT-Dateisystem kompatibel ist.AGB-Vorschriften beim Kauf unter Privatleuten anwendbar?
Pressemitteilung Nr. 36/2010 zum Urteil des BGH vom 17.02.2010, Az.: VIII ZR 67/09
Verwenden Verbraucher einen vorformulierten Vertrag eines Dritten, so ist dieser nicht als vorformulierte Vertragsbedingung einzustufen. Die Verwendung des Formulars ist vielmehr das Ergebnis einer freien Entscheidung beider Parteien. Damit sind vorliegend die Vorschriften der §§ 307 ff BGB nicht anwendbar.Rundfunkgebührbefreiung in nichtehelichen Lebensgemeinschaften nur auf Antrag
Beim Umzug in eine eheähnliche Lebensgemeinschaft können für Zweitgeräte die Rundfunkgebühren entfallen. Es besteht jedoch eine Anzeigepflicht: Die Daten zur Prüfung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft müssen der GEZ mitgeteilt werden. Im vorliegenden Fall meldete die Klägerin lediglich ihr Radio ab und verweigerte die Bekanntgabe der Daten des Hauptteilnehmers. So konnte der Nachweis für die Befreiung nicht erbracht werden; ihre Klage auf Aufhebung des Gebührenbescheids wurde abgewiesen.
Registrierung und Handel mit falschem Namen auf eBay
Beschluss des KG Berlin vom 22.07.2009, Az.: (4) 1 Ss 181/09 (130/09)
Mit falschen Personalangaben einen eBay-Account zu eröffnen und darüber Waren zu verkaufen kann den Tatbestand der "Fälschung beweiserheblicher Daten“ gemäß § 269 Abs. 1 StGB erfüllen. Will jedoch der Verkäufer ungeachtet der falschen Namensnennung an seinen Kaufverträgen festhalten und für diese somit rechtlich einstehen, liegt kein strafrechtlich relevantes Handeln vor.Flexible Preisangaben in Reisekatalogen zulässig
Pressemitteilung Nr. 92/2010 zum Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 23/08
In einem Werbeprospekt enthaltene Angaben sind für den Reiseveranstalter gemäß § 4 Abs. 2 BGB-InfoV bindend. Preisanpassungen vor Vertragsschluss sind nur dann gültig, wenn sich der Veranstalter diese im Prospekt für den Kunden deutlich zu erkennen vorbehält. Eine flexible Preisanpassung mit Hilfe eines "tagesaktuellen Preissystems", mit dem sich der Reiseveranstalter Flughafenzu- und -abschläge von bis zu 50 € für jede Flugstrecke vorbehält sind zulässig und verstoßen nicht gegen geltenden Preisrecht.Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google
Pressemitteilung Nr. 93/2010 des BGH zum Urteil vom 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08
Durch eine Suchmaschine angezeigte verkleinerte Vorschaubilder (Thumbnails) verletzten das Urheberrecht des Rechteinhabers nicht. Sperrt der Rechteinhaber den Inhalt seiner Internetseite nicht für den Zugriff durch Suchmaschinen, ist dieser mit der Anzeige seiner Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Werden durch Dritte widerrechtlich eingestellte Bilder in der Bildersuche angezeigt, haftet ein Suchmaschinenbetreiber erst ab Kenntniserlangung der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Informationen.Falsche Tatsachenbehauptungen nicht durch Meinungsfreiheit geschützt
Die Veröffentlichung von falschen Tatsachenbehauptungen beim Onlinelexikon Wikipedia unterliegt nicht dem Schutzbereich des Art. 5 GG. Dies gilt insbesondere, wenn die im Internet veröffentlichten Beiträge das Ansehen einer Person in rechtswidriger Weise schädigen. Das Persönlichkeitsrecht überwiegt in solchen Fällen das etwaige öffentliche Interesse an der Berichterstattung. Vorliegend ging es um einen Poltiker, der angeblich eine Minderjährige auf einem Stuhl mit Handschellen gefesselt und diese anschließend fotografiert haben soll.

