26. April 2010

Ausnutzung des Fliegenden Gerichtsstand kann rechtsmissbräuchlich sein

Urteil des OLG Hamm vom 18.03.2010, Az.: 4 U 223/09 Beantragt ein Unternehmen eine einstweilige Verfügung ohne erkennbaren Grund fernab seines Heimatgerichtes, so kann hierin ein Rechtsmissbrauch liegen, sofern es in kurzem Abstand mehrere Abmahnung initiiert, welche mit den Geschäftsausmaß in keinem vereinbaren Umfang stehen.
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23. April 2010

Zur Rechtswidrigkeit fremder Firmennamen in eigener URL

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.03.2010, Az.: 5 W 17/10

Die Verwendung eines fremden vollständigen Unternehmenskennzeichens in der URL einer Webseite stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung und damit einer Verletzung des Unternehmenskennzeichens der fremden Firma dar, wenn das Unternehmen zu der Firma in keinerlei Verbindung steht.
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23. April 2010

Briefwerbung für Grabmale zwei Wochen nach Todesfall zulässig

Pressemitteilung Nr. 85/2010 des BGH zum Urteil vom 22.04.2010, Az.: I ZR 29/09

Ein Grabmalhersteller oder -händler darf nach Kenntniserlangung eines Todesfalles auf postalischem Wege für seine Produkte werben. Jedoch muss der Unternehmer eine gewisse Wartefrist ab dem Todesfall einhalten. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt in einem aktuellen Urteil, dass eine Wartefrist von zwei Wochen für ein solches Werbeschreiben an die Hinterbliebenen ausreicht, damit die Werbung keine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG darstellt.
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23. April 2010

Meinungs- und Kunstfreiheit ermöglicht nackte Oberbürgermeisterin

Urteil des OLG Dresden vom 16.04.2010, Az.:4 U 127/10

Wird eine Oberbürgermeisterin auf einem Gemälde zur Zeitgeschichte nackt dargestellt und dieses unter anderem im Internet veröffentlicht, tritt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht hinter der Meinungs- und Kunstfreiheit zurück. Das Bild thematisiert die Haltung der Oberbürgermeisterin zum Bau einer umstrittenen Brücke. Durch den Bezug zu Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse darf das Gemälde ohne Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden. Dem steht die Nacktheit nicht entgegen, da leicht erkennbar ist, dass die Darstellung der Phantasie der Künstlerin entsprungen ist.
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22. April 2010

Das gesunde Wasser – Werbung mit ungesicherten Wirkzusagen

Urteil des LG Bielefeld vom 06.04.2010, Az.: 15 O 221/08

Mit Wirkzusagen darf nur dann geworben werden, wenn sie wissenschaftlich hinreichend gesichert sind. Werbeaussagen, die sich lediglich auf Einzelmeinungen und Studien eines Professors beziehen, genügen einem wissenschaftlichen Beweis für eine tatsächliche Wirkung nicht und sind somit unzulässig.
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22. April 2010

Zulässige Mehrfachabmahnung oder schon Salamitaktik?

Urteil des OLG Hamm vom 21.01.2010, Az.: 4 U 168/09

Ein Unternehmen, das im Internetauftritt eines Mitbewerbers ein Wettbewerbsverstoß feststellt und abmahnt, ist darüber hinaus nicht verpflichtet, die Webseite auf weitere Wettbewerbsverstöße zu prüfen. Insoweit besteht dahingehend keine allgemeine Beobachtungs- und Prüfungspflicht des Abmahnenden. Wird im Nachhinein bei dem selben Mitbewerber ein weiterer Verstoß festgestellt, so ist eine zweite Abmahnung dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Abmahnende zum Zeitpunkt der ersten Abmahnung hiervon noch keine Kenntnis hatte.
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22. April 2010

Urheberschutz und wettbewerbsrechtliche Nachahmung von Bildschirmmasken

Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.04.2010, Az.: 6 U 46/09

Bildschirmmasken in einem elektronischen Buchungssystem sind keine Computerprogramme im Sinne des § 69a UrhG und genießen somit keinen urheberrechtlichen Schutz im Rahmen dieser Norm. Werden die Bildschirmmasken weiter nicht ohne das gesamte Softwarepaket als solches vertrieben und entsteht für den Nutzer auch keine Verwechslungsgefahr über die betriebliche Herkunft der Software, entfällt auch der Anspruch wegen unlauterer Handlung gemäß § 4 Nr. 9a UWG. Für besonders graphisch gestaltete und eine nicht nur aus hauptsächlich vorgegebenen und für eine bestimmte Nutzung absolut notwendigen Eingabefeldern bestehende Maske, kann jedoch urheberrechtlicher Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG gelten.
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21. April 2010

Bewerbungsfrist um 15 Minuten verpasst

Urteil des LG Duisburg vom 14.07.2009, Az.: 6 O 231/09 Eine vereinsrechtliche Maßnahme eines Fußballausschusses kann lediglich dahingehend gerichtlich überprüft werden, ob die betreffende Maßnahme von der Satzung des Vereins gedeckt wird, Verfahrensgrundsätze eingehalten worden sind und ob sich die Entscheidung nicht als willkürlich darstellt. Ein Fußballverein bewarb sich 15 Minuten nach Bewerbungsschluss um die Zulassung am Spielbetrieb in einer Liga. Dieser Antrag wurde unter Hinweis auf die nicht fristgerechte Abgabe zurückgewiesen. Im vorliegenden Fall sei die Maßnahme jedoch als grob unbillig und unangemessen belastend anzusehen. Während die Fristüberschreitung von 15 Minuten denkbar gering ist und die Unterlagen noch während des Geschäftsbetriebes eingereicht wurden, beeinträchtigt die Maßnahme den Verein in sportlicher und wirtschaftlicher Hinsicht dagegen erheblich. Eine bestimmte Spielklasse ist ein entscheidendes Kriterium für Sponsoren und für die zu erzielenden Zuschauereinnahmen.
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