Vorteile einer Referenzseite für alle
Wird einem Kunden bei Abschluss eines Internet-System-Vertrags wahrheitswidrig erklärt, als Referenzkunde sei der Vertrag günstiger für ihn als im Normalfall, da er nur die Fremdkosten und um die Hälfte reduzierte Kosten für die Pflege und Aktualisierung der Internetseite zahlen müsse, berechtigt ihn dies zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Tatsächlich wurden nur solche Verträge über Referenzseiten abgeschlossen, so dass das Angebot nicht mit dem vorgetäuschten besonderen Vermögensvorteil verbunden war.
Tierapotheke – aber nur mit Zulassung
Wem steht das Folgerecht des Urhebers zu?
Das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes gewährt dem Urheber oder seinem Rechtsnachfolger einen Anspruch auf Beteiligung am Verkaufspreis aus jeder Weiterveräußerung nach der ersten Weiterveräußerung durch den Urheber. Der EuGH hat entschieden, dass die Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers einer Vorschrift nicht entgegensteht, nach der allein die gesetzlichen Erben des Künstlers unter Ausschluss der durch Testament eingesetzten Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Folgerechtsvergütungen haben.
Internet-System-Vertrag mit Vorleistungspflicht zulässig
Die AGB-Klausel in einem Internet-System-Vertrag mit der Vereinbarung einer jährlichen Vorleistungspflicht des Kunden ist zulässig, da die Interessen des Anbieters nicht einseitig im Vordergrund stehen. Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen, Zurverfügungstellung einer Wunschdomain und Beratung zur Erstellung einer Internetpräsenz, liegt unmittelbar nach Vertragsschluss und ist nur mit Hilfe des Kunden zu erbringen. Dessen Interessen werden durch diese Möglichkeit der Einflussnahme optimal gewahrt.
In einer zuvor ergangenen Entscheidung eines anderen Senats des LG Düsseldorf ist die Vorleistungspflicht im Internet-System-Vertrag als unzulässig bewertet worden (LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2009, Az.: 21 S 53/08).
kanzlei.biz erwirkt einstweilige Verfügung gegen Real – Unangemessene Warenbevorratung bei Werbung mit Sonderposten
Werden in einem Prospekt eines Einzelhändlers Waren mit der Angabe „Sonderposten – Solange der Vorrat reicht!“ angeboten und sind bereits am ersten Tag der Verfügbarkeit nur noch drei Stück der beworbenen Waren vorhanden, handelt es sich um eine unangemessene Warenbevorratung. Vorliegend waren wir im Namen eines amerikanischen Sportartikelherstellers gegen den Real-Konzern vorgegangen. Die einstweilige Verfügung wurde nach Widerspruch vom LG München durch Urteil vom 12.10.2009 bestätigt (LG München, Urteil vom 12.10.2009, Az. 11 HK O 12604/09) und die Berufung nach Hinweisbeschluss des OLG München vom 11.01.2010 zurückgenommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
kanzlei.biz erwirkt einstweilige Verfügung gegen Real – Unangemessene Warenbevorratung bei Werbung mit Sonderposten
Werden in einem Prospekt eines Einzelhändlers Waren mit der Angabe „Sonderposten – Solange der Vorrat reicht!“ angeboten und sind bereits am ersten Tag der Verfügbarkeit nur noch drei Stück der beworbenen Waren vorhanden, handelt es sich um eine unangemessene Warenbevorratung. Vorliegend waren wir im Namen eines amerikanischen Sportartikelherstellers gegen den Real-Konzern vorgegangen. Die einstweilige Verfügung wurde nach Widerspruch vom LG München durch Urteil vom 12.10.2009 bestätigt (LG München, Urteil vom 12.10.2009, Az. 11 HK O 12604/09) und die Berufung nach Hinweisbeschluss des OLG München vom 11.01.2010 zurückgenommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
kanzlei.biz erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Real – Unangemessene Warenbevorratung bei Werbung in Prospekt
Werden in einem Prospekt Waren beworben, müssen diese für den gesamten
Gültigkeitszeitraum in angemessener Menge je Größe bereitgehalten werden. Im vorliegenden Fall waren wir im Namen eines amerikanischen Sportartikelherstellers gegen den Einzelhandelskonzern Real vorgegangen. Als Streitwert wurden hier 500.000 € angesetzt. Eine weitere einstweilige Verfügung erließ auf unseren Antrag das LG Stuttgart (Beschluss vom 20.04.2010, Az. 17 O 195/10) gegen eine andere GmbH des Real-Konzerns.
kanzlei.biz erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Real – Unangemessene Warenbevorratung bei Werbung in Prospekt
Werden in einem Prospekt Waren beworben, müssen diese für den gesamten
Gültigkeitszeitraum in angemessener Menge je Größe bereitgehalten werden. Im
vorliegenden Fall waren wir im Namen eines amerikanischen Sportartikelherstellers gegen den Einzelhandelskonzern Real vorgegangen. Als Streitwert wurden hier 500.000 € angesetzt.

