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26. Mai 2010 Urteil des LG Stuttgart vom 20.05.2010, Az.: 17 O 42/10
Seit mittlerweile über 15 Jahren gibt es konkrete Pläne für den Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Ersten Schätzungen zufolge soll der aktuelle Entwurf ein ca. 4 Milliarden Euro schweres Projekt werden und den Bahnhof für die nächsten 10 Jahre in eine Großbaustelle verwandeln. Doch es gibt nicht nur die Befürworter für das Projekt "Stuttgart 21". Aktuell auf sich aufmerksam machte ein Erbe einer der Architekten des bestehenden Bahnhofes mit einer Klage gegen den teilweisen Neubau und die Umgestaltung.
Weiterlesen 26. Mai 2010 Urteil des OLG Hamm vom 23.03.2010, Az.: 4 U 169/09 Wirbt eine Krankenkasse mit den Worten "Sie werden online und telefonisch vom Service-Team direkt betreut!", so ist dies eine für den Verbraucher irreführende und somit wettbewerbswidrige Werbung, da der Verbraucher bei einer solchen Erklärung nicht davon ausgeht, dass ein Vor-Ort-Service ausgeschlossen sei. Dieser wiederum sei aber bei der Wahl der Krankenkasse ein entscheidendes Auswahlkriterium. Die Werbeaussage wurde vom OLG daher als unklar und zweideutig eingestuft.
Weiterlesen 26. Mai 2010 Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.04.2010, Az.: I-20 U 166/09 Stellen Nutzer des bekannten Online-Dienstes Rapidshare urheberrechtsverletzendes Material online, so haftet Rapidshare nicht als Mitstörer. Da der Online-Dienstanbieter selbst keine Liste der gespeicherten Inhalte weitergebe, sei Rapidshare auch mangels aktiven Handelns weder als Täter noch als Teilnehmer einzustufen. Eine Haftung als Mitstörer scheide aus, da aufgrund des Umfangs der Datenmenge eine allgemeine Überprüfung dieser weder möglich noch zumutbar sei.
Weiterlesen 25. Mai 2010 Urteil des AG Köln vom 31.08.2009, Az.: 113 C 656/08
Die Regelung eines Zugangsverzichts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unzulässig. Zu einen weicht in solcher Zugangsverzicht von dem Grundgedanken des Rechts ab, da die Regel des Zugangserfordernisses durch § 151 BGB nur in Ausnahmefällen durchbrochen wird. Zum anderen ist die Annahmeerklärung eine Erklärung von besonderer Bedeutung, deren Zugang regelmäßig als unverzichtbar angesehen wird. Zudem fehlen Vereinbarungen, wie lange der Vertragspartner gebunden ist und ob bzw. wann der Vertrag zustande kommt. Der Verbraucher als Vertragspartner hat ohne Zugang der Annahmeerklärung bezüglich seines Antrags keine Kenntnis vom Zustandekommen des Vertrags.
Weiterlesen 25. Mai 2010 Beschluss des BGH vom 22.04.2010, Az.: Xa ZB 20/08 - Dynamische Dokumentengenerierung
Verfahren, die das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffen, sind nach dem Leitsatz des BGH immer technischer Natur. Eine Problemlösung mit technischen Mitteln liegt auch dann vor, wenn der Ablauf des Datenverarbeitungsprogramms durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung in einer solchen Ausgestaltung des Datenverarbeitungsprogramms liegt, die auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt. Somit ist fast jede Softwarelösung patentierbar, wenn sie lediglich auf die Hardware angepasst ist.
Weiterlesen 25. Mai 2010 Urteil des VG Köln vom 23.03.2010, Az.: 22 K 181/08
Die Aufnahme einer (elektronischen) Zeitschrift des Landesverbands der NPD-Jugendorganisation in die Liste jugendgefährdender Medien ist rechtmäßig. Nach dem Jugendschutzgesetz werden Träger- und Telemedien aufgenommen, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Heranwachsenden oder ihre Erziehung zu gefährden. Wenn auch die vorliegend dargestellten Meinungen und Bewertungen historischer und politischer Ereignisse nach Ansicht der Richter noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, so halten diese einer Abwägung mit den Belangen des Jugendschutzes nicht mehr stand. Die Indizierungsentscheidung war somit rechtmäßig.
Weiterlesen 25. Mai 2010 Urteil des AG Hamburg vom 19.08.2009, Az.: 8B C 209/09
Das wahrheitsgemäße Bewerten bei eBay gehört zu den Nebenpflichten jedes eBay-Mitgliedes. Gibt ein Mitglied eine negative Bewertung ohne nachvollziehbare sachliche Begründung ab und ist die Negativbewertung nicht durch das dem Geschäft zugrunde liegende Verhalten des Bewerteten gerechtfertigt, steht diesem ein Anspruch auf Bewilligung der Löschung des Eintrages zu. Ferner ist auch ein gegebenenfalls entstandener Schaden zu ersetzen.
Weiterlesen 21. Mai 2010 Der Ravensburger Verlag unterlag in zwei Verfahren gegen seinen spanischen Mitbewerber Educa Borras SA. Das Gericht der europäischen Union in Luxemburg urteilte, dass das Wort "Memory" rein beschreibender Natur und daher nicht markenfähig sei. Die von Ravensburger eingetragene Gemeinschaftsmarke wurde daher auf Antrag des spanischen Spieleherstellers wieder gelöscht. In Deutschland und Österreich ist der Begriff "Memory" dagegen seit einigen Jahren für Spiele geschützt. In einem weiteren Urteil billigte das Gericht konsequenterweise die Eintragung der Bildmarke "Educa Memory game". Eine Verwechslung mit den Ravensburger-Spielen liege nicht vor. Die Worte "Memory game" seien in gleicher Schrift gehalten und würden daher einheitlich als "Gedächtnisspiel" gelesen und bei der angegriffenen Bildmarke der Herstellername Educa durch Großbuchstaben in einem roten Rechteck besonders hervorgehoben.
Weiterlesen 21. Mai 2010 Gegen den Konzern wurde nun von der Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da die Firma möglicherweise dem deutschen Strafgesetz zuwider handelte. Die Firma hat für ihren Internetdienst Street View deutschlandweit Straßen fotografiert und soll dabei "versehentlich" Daten ungesicherter WLAN-Verbindungen sowie Teile von Emails gespeichert haben. Sollten tatsächlich unbefugt private Daten mit technischen Mitteln abgefangen worden sein, käme insofern ein Verstoß gegen § 202b StGB in Betracht.
Weiterlesen 20. Mai 2010 Beschluss des BPatG vom 04.03.2010, Az.: 25 w (pat) 52/09 Die Marke "Nimm 2 Fruchtpops" ist hinsichtlich der Zuckerwaren wegen Verwechslungsgefahr mit der Marke „fruitpop“ zu löschen. Die Wortmarke "Nimm 2 Fruchtpops" war u.a. für Zuckerwaren eingetragen worden. Hiergegen hatte nun die Inhaberin der prioritätsältere Marke "fruitpop", die ebenfalls für Zuckerwaren eingetragen ist, Beschwerde eingelegt. Beide Marken weisen zwar schon allein aufgrund des Bestandteils "nimm 2" der angegriffenen Marke klanglich und schriftbildlich gravierende Unterschiede auf. Hat jedoch ein Bestandteil in einer zusammengesetzten jüngeren Marke eine selbstständig kennzeichnende Stellung und wenn beim Verkehr wegen der Übereinstimmung der Eindruck erweckt wird, dass die Waren und Dienstleistungen aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen, kann eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne gegeben sein.
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