24. Juli 2009

Untersagung einer Hausverlosung im Internet

Beschluss des VG München vom 09.02.2009, Az.: M 22 S 09.300

Die Regierung von Mittelfranken (bayernweite Glücksspielaufsicht im Internet) untersagte die Verlosung eines Hauses nahe München. Die Lose wurden zu je 19 Euro verkauft und sollten nach Erreichen von 48.000 Teilnehmern durch Quiz-Runden einen Gewinner finden. Rechtsgrundlage der Regierung war der bundesweit geltende Glücksspielvertrag, der präventiv Internetglücksspiele ohne weitere Befreiungsmöglichkeiten verbietet. Das Verwaltungsgericht München bestätigte diesen Beschluss.
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23. Juli 2009

Knallharter Betrugsversuch an kanzlei.biz

kanzlei.biz sollte Opfer eines knallharten Betruges werden. Von unserem Firmenkonto wurden diese Woche 100,46 Euro abgebucht - ohne jede Vertragsgrundlage. Natürlich haben wir das Geld sofort zurück geholt und Strafanzeige gestellt.
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23. Juli 2009

Keywords nur für Markeninhaber?

Beschluss des OGH vom 20.05.2008, Az.: 17 Ob 3/08b

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof beschäftigt sich mit der Frage, ob die Verwendung einer Marke als Keyword in der Werbung auf den Trefferlisten von Suchmaschinen dem Markeninhaber vorbehalten sein soll, und legt diese dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Des weiteren ist fraglich, ob eine Verwechslungsgefahr auszuschließen sei, wenn die Werbung als solche gekennzeichnet sei und/oder nicht in der Trefferliste aufgeführt werde
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23. Juli 2009

Es darf zum Gegenschlag ausgeholt werden

Urteil des LG Hamburg vom 09.12.2008, Az.: 325 O 122/08

Ist eine Äußerung im Rahmen der Meinungsfreiheit gerechtfertigt, scheidet eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus. Greift man auf eine die öffentliche Meinungsbildung  beeinflussende Weise an, so kann der Angegriffene in einer Weise antworten, die geeignet ist, eine gleichwertige Wirkung zu entfalten. Ein solcher Angriff liegt vor, wenn auf Internetseiten eine eigene Seite allein dazu dient über den Angegriffenen zu berichten. Die Form der Beantwortung muss allein nur dem Zweck unterliegen, in gleicher Weise geeigent zu sein.
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23. Juli 2009

Auch das OLG Koblenz sagt: Kein Porsche für 5,50 €!

Hinweisbeschluss des OLG Koblenz vom 03.06.2009, Az.: 5 U 429/09

Grundsätzlich kann sich ein Verkäufer von seinem auf der Internetauktionsplattform Ebay eingestellten Angebot nur lösen, wenn ihm ein Anfechtungs- oder Rücktrittsrecht zusteht. Hat der Verkäufer sich von seinem Angebot unberechtigt gelöst, hat der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende grundsätzlich einen Anspruch nach § 433 Abs. 1 BGB gegen Zahlung des Höchstgebotes. ...
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21. Juli 2009

Online-Schuldenhandel

Urteil des LG Köln vom 24.06.2009, Az.: 28 O 116/09

Grundsätzlich ist das Veröffentlichen von titulierten Forderungen im Internet zum Handeln auf einer Webseite erlaubt. Das ergibt sich daraus, dass grundsätzlich titulierte Forderungen gehandelt werden dürfen und das Internet in erlaubter Weise dazu benutzt werden darf. Anderes gilt nur, wenn individualisierte Merkmale der Schuldner aufgeführt werden. Dann läge nämlich ein nicht zu duldender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Schuldner vor.
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21. Juli 2009

Kein Vertragsschluss bei unbestelltem Anruf

Urteil des LG Hamburg vom 16.06.2009, Az.: 407 O 300/07 Werden Verbraucher ohne Einwilligung in eine Telefonakquise von einem Unternehmer angerufen, um ihnen ein Angebot, hier im Bereich Telekommunikation, vorzustellen, nennt man dies unerwünschte Kaltakquise. So ein unbestellter Anruf ist ein Wettbewerbsverstoß. Desweiteren liegt auch in dem Unterschieben eines tatsächlich nicht durch den Anruf abgeschlossenen Vertrag eine unlautere Wettbewerbshandlung.
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21. Juli 2009

Jeder 100. Einkauf gratis!

Urteil des BGH vom 22.01.2009, Az.: I ZR 31/06

Die Werbung, jeder 100. Kunde erhalte seinen Einkauf gratis, stellt keine unangemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar, weil die Rationalität seiner Kaufentscheidung auch dann nicht völlig in den Hintergrund tritt, wenn er im Hinblick auf die angekündigte Chance eines Gratiseinkaufs möglichst viel einkauft.
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21. Juli 2009

Dr. No beschreibt bloß die Ware

Urteil des EuG vom 30.06.2009, Az.: T-435/05

Soll festgestellt werden, ob ein Zeichen, hier der Titel eines Films, vor dem Tag der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke als Marke benutzt worden ist, muss dies explizit nachgewiesen werden. Werden die Zeichen als beschreibender Hinweis auf Waren genutzt und sind die Waren auch mit anderen Herkunfstangaben versehen, so zeigt dies nur die betriebliche Herkunft aus derselben Serie. Dient das Zeichen, welches der Name einer Figur aus einem Film ist, als Verbindung einer Ware zum Film, so ist dies nur beschreibend.
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