05. August 2009

„Vom Ernst des Lebens halb verschont…“

Urteil des LG München I vom 13.05.2009, Az.: 21 O 618/09 Das Landgericht München hatte zu entscheiden, ob das Zitieren eines vierzeiligen Auszugs aus einem insgesamt 116 Textzeilen umfassenden Gedichts bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Konkret ging es um den Vers "Vom Ernst des Lebens halb verschont, ist der schon, der in München wohnt" aus dem von Eugen Roth stammenden Originalgedicht, welcher auch als Verfasser angeführt wurde. Die Richter des Landgerichts sahen in dem kurzen Zitat  ein sog. zulässiges Kleinzitat im Sinne des § 51 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 UrhG, das keine Urheberrechtsverletzung begründet. Auch das Weglassen eines Kommas im Zitat stellte keinen Verstoß gegen das urheberrechliche Änderungs- oder Entstellungsgebot dar.
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05. August 2009

Offenlegungspflicht bei Kickback-Zahlungen

Urteil des OLG Celle vom 01.07.2009, Az.: 3 U 257/08 Erhält ein Wertpapierhandelsunternehmen Rückvergütungen, sog. Kickback-Zahlungen, dadurch, dass es Fondbeteiligungen an Anleger verkauft hat, muss das dem Kunden offengelegt werden. Anderenfalls kann der Anleger Schadensersatz geltend machen. In diesem Falle muss sich der Anleger allerdings die dadurch erzielten Steuervorteile auf den erlittenen Schaden anrechnen lassen.
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05. August 2009

Einstweiliger Rechtsschutz im Patentverletzungsverfahren

Urteil des OLG Karlsruhe vom 08.07.2009, Az.: 6 U 61/09 Damit bei einer möglichen Patentverletzung eine einstweilige Verfügung ergehen kann, darf die Frage der Verletzung des Patents im Einzelfall keine Schwierigkeiten bereiten. Darüber hinaus dürfen keine offensichtlichen Zweifel an der Schutzfähigkeit des Patents bestehen. Ferner gilt es zu beachten, dass sich beispielsweise aus den Verhandlungen zum Lizenzvertrag Aspekte ergeben können, die gegen einen Antrag auf einstweilige Verfügung sprechen könnten.
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04. August 2009

Cold Calls – Formular der Bundesnetzagentur

Formular der Bundesnetzagentur: Anzeige über den Erhalt unerlaubter Telefonwerbung Wie bereits berichtet trat am 04.08.2009 das neue Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung in Kraft. Bei Verstößen gegen dieses ist die Bundesnetzagentur für die Verfolgung zuständig. Um jedoch tätig werden zu können, müssen die Betroffenen die sogenannten Cold Calls mit Hilfe eines Formulars anzeigen. Dieses wurde jetzt auch veröffentlicht und steht zum Download bereit.
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04. August 2009

Doch kein Zugang zu Fußballspielen mit Online-Tickets

Urteil des OLG Hamm vom 14.07.2009, Az.: 4 U 86/09

Ein Online-Ticket-Händler erwirkte vor dem LG Essen eine einstweilige Verfügung, dass ein Fußballverein auch Zweiterwerbern von Eintrittskarten von ihrer Webseite Zugang zu den Spielen gewähren muss. Diese einstweilige Verfügung wurde vom OLG Hamm nun aufgehoben. Der Online-Ticket-Händler habe mit Beantragung der Verfügung zulange zugewartet; die Dringlichkeit für den Erlass der Eilentscheidung sei somit nicht anzunehmen. Damit darf der Fußballverein den Online-Ticket-Erwerbern vorerst wieder den Zugang zum Stadion verwehren, bis das Verfahren in der Hauptsache entschieden worden ist. Erst dann wird sich zeigen, ob Sportvereine den Vertrieb von Eintrittskarten durch Online-Platformen verbieten können.
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03. August 2009

Keine irreführende Werbung für Glücksspielvermittlung

Urteil vom LG Hamburg vom 19.12.2008, Az.: 408 O 178/07

Ein Vermittler von Glücksspielen im Internet darf nicht mit Bildzeichen werben, die mit den Begriffen "Vertrauensgarantie" und "staatlich" versehen sind und den Verbraucher darüber in die Irre führen können, dass der Anbieter von staatlichen Stellen überprüft worden sei. Die Art und Weise eines Prüfsiegels suggeriert eine Verbindung mit staatlichen Stellen oder durch solche ausgewählt zu sein. Mit dem Begriff "kostenlos" wird ebenfalls geworben, obwohl in einigen Fällen nicht der vollständige Spieleinsatz weitergeleitet wird und der Sevice somit nicht kostenlos ist. Auch dies ist irreführend.
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03. August 2009

Der kommerzielle Weiterverkauf ist nicht gestattet!

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.05.2009, Az.: 3 U 191/08

Die Buchung von Flügen über eine Webseite ist im vorliegenden Fall speziell für den Endverbraucher gedacht. Der Anbieter gestattet die Nutzung zum kommerziellen Weiterverkauf nicht, was er auch in den Nutzungshinweisen der Webseite angegeben hat. Deshalb darf das Angebot nicht mit dem Ziel genutzt werden, das Buchungssystem kommerziell auszunutzen und die erstandenen Flüge an Dritte weiterzuverkaufen. Ein solches Vorgehen ist eine unlautere Mitbewerberbehinderung im Form des Schleichbezugs.
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03. August 2009

Getrennt erfolgte Abmahnungen können gebührenrechtlich eine Einheit sein

Urteil des BGH vom 26.05.2009, Az.: VI ZR 174/08
 
Der BGH hatte die Frage zu beantworten, wann getrennt erfolgte Abmahnungen wegen der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wort- und Bildberichterstattung gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit betreffen. Grundsätzlich können verschiedene Gegenstände einheitlich bearbeitet werden, wenn sie durch ein einheitliches Vorgehen geltend gemacht werden können. Bei der getrennten Verfolgung der Ansprüche muss dargelegt werden, dass dies erforderlich und zweckmäßig ist.
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31. Juli 2009

Der Kuss auf dem Strandtuch

Urteil des LG Hamburg vom 10.07.2009, Az.: 324 O 840/07:

Die berühmte Talkshow- und Nachrichtenmoderatorin S.C. verlangte die Zahlung einer Geldentschädigung für einen Presseartikel. Die heimliche Fotoherstellung unter Zuhilfenahme eines Teleobjektivs verletzt Prominente in örtlicher Abgeschiedenheit in ihren Persönlichkeitsrechten. Davon erfasst sind Orte in der freien, abgeschiedenen Natur, die von der breiten Öffentlichkeit deutlich abgeschieden sind. Die Veröffentlichung der Aufnahmen bedarf dann einer hier nicht vorliegenden ausdrücklichen Einwilligung, § 23 KUG.
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31. Juli 2009

Tripp-Trapp-Stuhl

Urteil des BGH vom 14.05.2009, Az.: I ZR 98/06:

a) Der Verletzergewinn ist nach einer Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte nach § 97 Abs. 1 UrhG nur insoweit herauszugeben, als er auf der Rechtsverletzung beruht. Beim urheberrechtsverletzenden Verkauf einer unfreien Bearbeitung kommt es insoweit maßgeblich darauf an, inwieweit der Entschluss der Käufer zum Erwerb der angegriffenen Ausführung gerade darauf zurückzuführen ist, dass diese die Züge erkennen lässt, auf denen der Urheberrechtsschutz des benutzten Werkes beruht. (...)
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