Irgendwann wird jeder eingetragen
Beschluss des BPatG vom 11.11.2008, Az.: 24 W (pat) 25/07
Das unstreitige Motiv, andere an der Nutzung einer Marke zu hindern, ist nicht per se wettbewerbswidrig. Ist die Marke lange im Rahmen der freien Zeichenverwendung genutzt worden, muss dieses Prinzip nicht ewig Bestand haben. Die Marke selbst irgendwann zur Eintragung zu bringen kann aus betriebswirtschaftlicher Sicht geboten sein.
Mit Ranzen spielt man nicht
Beschluss des BPatG vom 30.03.2009, Az.: 27 W (pat) 127/08
Handelt es sich bei der einzutragenden Marke um keinen feststehenden Begriff, ist es ausreichend, wenn der Durchschnittsverbraucher die Wortbestandteile eindeutig einer Bestimmung zuordnen kann. Die Marke ist deshalb nicht eintragungsfähig. Ausgenommen sind Waren, die durch die Marke nicht ironisch oder scherzhaft benannt werden und sich dennoch in einem weiten Kontext zu den verwehrten Waren befinden.
Ein bisschen Werbung macht noch keinen Störer
Immer eindeutig die Wahrheit
Urteil des LG Hamburg vom 27.03.2009, Az.: 325 O 328/08
Wird über eine Person berichtet und stellt dies eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, so beeinträchtigt dies im Persönlichkeitsrecht und teilweise im Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn der Beruf mit genannt wird. Auch eine spätere Relativierung ist nicht ausreichend, wenn nicht eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, dass die bisherige Fassung nicht zutrifft.
Uneindeutige Aussagen sind zu unterlassen
Urteil des LG Hamburg vom 03.04.2009 Az.: 324 O 870/08
Die Unterlassung bestimmter zukünftiger Äußerungen bietet als Sanktion die Möglichkeit, sich zukünftig eindeutig auszudrücken. Die wahrheitsgemäße Darstellung und das Informationsinteresse des Empfängers für eine wahrheitsgemäße, unmissverständliche Berichterstattung wiegen schwerer als die Pressefreiheit. Werden dabei zwei Begriffe fast wie Synonyme verwendet, können dadurch Dinge in Beziehung bzw. gleichgesetzt werden, obwohl eigentlich Verschiedenes gemeint ist, was eindeutig dargestellt werden müsste.
Patente vollständig übersetzen
Deine Worte – Meine Worte
Urteil des LG Berlin vom 24.02.2009, Az.: 27 O 1191/08
Verbreiter einer Aussage ist, wer zu dieser eine eigene gedankliche Beziehung hat. Zitiert man die Worte eines Dritten, um sie als Beleg und Bestätigung für eigene Recherchen zu nutzen, und distanziert man sich nicht eindeutig davon, so gilt man als Verbreiter dieser Aussage. Dieser Eindruck wird durch die Verwendung des Indikativ verstärkt. Im Gegensatz dazu können verschiedene grammatische Mittel zur Distanzierung beitragen.
Der Prioritätszeitpunkt vor Gericht
Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.01.2009, Az.: 5 U 194/07
Der Prioritätszeitpunkt sowie die sich darauf beziehenden formalen Voraussetzungen des Eintragungsverfahrens werden durch den Verwaltungsakt der erteilenden Behörde festgestellt. Diese hat für den Bereich der Einhaltung eine Entscheidungsprärogative.

