Keine Tombola im Internet
Urteil des LG Köln vom 07.04.2009, Az.: 33 O 45/09
Ein nach Art einer Tombola konzipiertes "Gewinnspiel" kann auch als erlaubnispflichtiges Glücksspiel gelten. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Verbraucher neben der im Rahmen der Registrierung gewährten Gratislose weitere - wenn auch nur niedrigpreisige - Lose gegen Entgelt erwerben und somit seine Gewinnchancen erhöhen kann.

