08. Mai 2009

„Zwangslizenzeinwand“ grundsätzlich zulässig

Pressemitteilung Nr. 95/2009 des BGH vom 06.05.2009, Az.: KZR 39/06

Der Lizenznehmer eines Patents darf dieses im Vorgriff auf einen rechtswidrig verweigerten Lizenzvertrag nutzen, wenn er die im angestrebten Vertrag festgelegten Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr, einhält. Dies kann er mit dem "kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand" verteidigen, wo er geltend macht, dass der Patentinhaber durch die Versagung der Gestattung eine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Dafür müsse der Nutzer sich erfolglos um eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen bemüht haben und der Patentinhaber mit der Weigerung gegen das kartellrechtliche Verbot stoßen, andere Unternehmen ohne sachlichen Grund zu diskrimienieren oder zu behindern.

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08. Mai 2009

Sicherstellung von Emails

Beschluss des BGH vom 31.03.2009, Az.: 1 StR 76/09

Die Sicherstellung von E-Mails beim E-Mail-Provider ist entsprechend den Voraussetzungen des § 99 StPO mit der Herausgabepflicht nach § 95 Abs. 2 StPO anzuordnen.

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07. Mai 2009

Dringend!

Urteil des OLG Stuttgart vom 25.02.2009, Az.: 4 U 204/08

Wartet ein Antragsteller zu lange, die einstweilige Verfügung zu beantragen, obwohl er längst von der Rechtsverletzung Kenntnis hat, fehlt ihm die notwendige Dringlichkeit als Verfügungsgrund und der begehrte vorbeugende Unterlassungsanspruch entfällt. Denn die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG gilt im Urheberrecht nicht.

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07. Mai 2009

„wachs.de“, Urteil des LG Hamburg vom 18.07.2008

Urteil des LG Hamburg vom 18.07.2008, Az.: 408 O 274/07
Eine Internetadresse (hier "wachs.de") wird nur für Werbezwecke verwendet, wenn auf ihr ausschließlich Werbelinks veröffentlicht werden, die auf Aufgebote Dritter verweisen, sogenanntes Domain-Parking. Fällt die Nutzung einer solchen Domain in den Schutzbereich der geschützten Marke "wachs.de", kann der Markeninhaber nicht die Freigabe der Domain verlangen, jedoch aber Unterlassung.

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07. Mai 2009

Rechtswidrige Links in Internetforen

Urteil des BVerfG vom 08.04.2009, Az.: 2 BvR 945/08 Werden in einem Internetforum Links veröffentlicht, die das unerlaubte Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musikstücken ermöglichen, kommt grundsätzlich jeder Forennutzer als Täter in Frage. Es kann daher nicht ausschließlich auf den Forenbetreiber abgestellt werden. Allein die Tatsache, dass jemand ein Forum betreibt, ist nicht dafür ausreichend, dass nur der Forenbetreiber die rechtswidrigen Links bekannt gegeben haben soll.
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07. Mai 2009

Das Merkblatt einer Behörde

Urteil des VG Frankfurt am Main, Az.: 1 K 3876/08 Veröffentlicht eine Behörde auch im Internet ihre Merkblätter, wo sie für jeden Bürger einsehbar sind, entsteht gerade aufgrund der Internetveröffentlichung eine Bindungswirkung, die sich die Behörde zurechnen lassen muss und auf welche sich der einzelne Bürger berufen kann.

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06. Mai 2009

Keine Tombola im Internet

Urteil des LG Köln vom 07.04.2009, Az.: 33 O 45/09

Ein nach Art einer Tombola konzipiertes "Gewinnspiel" kann auch als erlaubnispflichtiges Glücksspiel gelten. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Verbraucher neben der im Rahmen der Registrierung gewährten Gratislose weitere - wenn auch nur niedrigpreisige - Lose gegen Entgelt erwerben und somit seine Gewinnchancen erhöhen kann.

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06. Mai 2009

Unleserliche Fußnoten in der Werbung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 31.03.2009, Az.: 11 U 2/09 (Kart)

Wird in einer Werbeanzeige neben den blickfangmäßig herausgestellten Vorteilen zwar auf bestehende Einschränkungen in einer Fußnote hingewiesen, so übersieht der Verbraucher doch leicht den ergänzenden Teil. Dies gilt insbesondere dann, wenn wegen der geringen Schriftgröße und schwacher Konturen eine gesteigerte Aufmerksamkeit für das anstrengende Lesen aufgebracht werden muss. Ein unleserlicher Fußnotentext verstößt damit gegen das Verbot  der irreführenden Werbung.

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06. Mai 2009

Inkonsequente Verfolgung von Wettbewerbsverstößen

Urteil des OLG Hamm vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08

Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist rechtsmissbräuchlich, wenn dies vorwiegend als eine gewinnbringende Beschäftigung betrieben wird. Dafür spricht eine inkonsequente Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Um eigene Wettbewerbsinteressen erfolgreich zu verfolgen, ist es regelmäßig notwendig, dass der abgemahnte Wettbewerbsverstoß endgültig und mit Sicherheit abgestellt ist.

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05. Mai 2009

Simone Länger ist unsere neue Auszubildende

Wir begrüßen Frau Simone Länger als unsere neue Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Frau Länger ist bereits gelernte Fremdsprachenkorrespondentin für Englisch und Französisch.
 
Wir wünschen Ihr eine erfolgreiche Ausbildungszeit.
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