Ohne Berechtigung die von einem anderen gefertigten Fotos genutzt
Beschluss des LG Berlin vom 28.09.2007, Az.: 16 O 715/07
Es wird untersagt, ohne Berechtigung die von einem anderen gefertigten Fotografien in einem eigenen, im Internet zum Download und Audruck öffentlich zugänglichen Verkaufsprospekt zu verwenden. Der Streitwert wird mit 1.000,-€ je Foto festgesetzt, dementsprechend bemisst sich der Wert des Verfügungsverfahrens bei 209 gegenständlichen Fotos.
Keine vorformulierten Einwilligungen
Doch kein Verbraucher
Urteil des LG Hamburg vom 16.12.2008, Az.: 309 S 96/08
Zweifelhaft ist, ob hinsichtlich der Verbrauchereigenschaft nach § 13 BGB auf den objektiven Empfängerhorizont des Verkäufers oder auf den vom Kunden verfolgten Zweck abzustellen ist. Aus Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers wird durch die Verwendung einer beruflichen Rechnungs- und Lieferadresse sowie Email-Adresse durch das eigene Verhalten des Käufers nach außen hin der Eindruck vermittelt, dass dieser nicht als Verbraucher handelt.
Wo kommt die Werbung her?
Urteil des OLG Köln vom 29.04.2009, Az.: 6 U 218/08
Eine generelle Einverständniserklärung zum Erhalt von Werbung jeglicher Art, um an Internetgewinnspielen teilnehmen zu können, benachteiligt den Verbraucher unangemessen und hält einer Inhaltskontrolle nicht Stand. Eine solche Klausel als allgemeine Geschäftsbedingung einzuordnen steht weder die Einseitigkeit noch die Ausgestaltung als "Opt-in"-Erklärung, zu der es keine gleichwertigen Alternativen gibt, entgegen.
Zu viel des Guten
Unlauter Anmelder?
Beschluss des BPatG vom 28.04.2009, Az.: 32 W (pat) 77/07
Ein Markenanmelder ist nicht allein durch sein Wissen, dass ein anderer die Zeichen ohne formalen Kennzeichenschutz verwendet, unlauter. Eine Störung des Besitzstandes kann nur dann vorliegen, wenn ein prioritätsälteres Unternehmenskennzeichen durch typische Gründungsaktivitäten und deren nachgewiesene Fortführung entstanden ist. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ende eines Wettbewerbsverbots des Anmelders und der erfolgten Markenanmeldung ist nicht ausreichend.
Keine Eintragung von fremdsprachlichen Fachbegriffen
Beschluss des BPatG vom 16.04.2009, Az.: 25 W (pat) 27/07
Einer als Marke angemeldeten Bezeichnung steht das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen, wenn die zusammengesetzte Bezeichnung im Gesamteindruck nur den Begriffsinhalt einer warenbeschreibenden Angabe wiedergibt. Es reicht somit schon aus, wenn die angemeldete Marke als fremdsprachlicher geläufiger Fachbegriff nachweisbar ist und das Fachpublikum den beschreibenden Inhalt erkennt.
Berücksichtigung von ergangenen Entscheidungen bei der Anmeldung
Beschluss des BPatG vom 01.04.2009, Az.: 29 W (pat) 13/06
Eine nationale Behörde muss bei der Prüfung einer Anmeldung die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen früheren Entscheidungen berücksichtigen und darauf achten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist. Insoweit besteht keine Bindung an Vorentscheidungen. Neben der Verpflichtung zur Einbeziehung müssen für den Adressaten der Entscheidung diese Erwägungen erkennbar sein. Die Begründungspflicht ist umso höher, je eher sich die Entscheidung als möglicherweise willkürlich darstellt.
Eilbedürftigkeit bei wechselseitiger Abmahnung
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 05.12.2008, Az.: 6 W 157/08
Im Wettbewerbsrecht entfällt die Eilbedürftigkeit nicht schon deshalb, weil die beanstandete Wettbewerbshandlung bereits beendet war, sie in dieser Form nicht wiederholt werden konnte und derzeit auch nicht wiederholbar ist. Der Umstand, dass ein Wettbewerber, der selbst mit einer Abmahnung konfrontiert wird, den Abmahnenden auf eigene Verstöße hinweist, darf zudem nicht zu der Annahme führen, dass sich der Wettbewerber von sachfremden Motiven leiten lässt.

