15. Oktober 2008

Sharehosting-Service

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.07.2008, Az.: 5 U 73/07

Der Betreiber eines Geschäftsmodells, mit welchem ein anonymes Hochladen geschützter Dateien ermöglicht wird und somit Urheberrechtsverletzungen begangen werden - Sharehosting -, kann sich nicht auf die generellen Begrenzungen seiner Prüfungspflicht berufen. Dies gilt insbesondere dann, wenn zumutbare Möglichkeiten zur Identifikation der Nutzer und zum Nachweis der Wiederholungsgefahr systematisch außer Acht gelassen werden sowie auch, wenn nach Kenntnis solcher Rechtsverletzungen das anonyme Downloaden weiterhin zugelassen wird. 
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15. Oktober 2008

Verjährung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen

Urteil des OLG Köln vom 01.06.2007, Az.: 6 U 232/06 Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche verjähren nach den insoweit übereinstimmenden Vorschriften des zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung noch in Kraft stehenden § 21 UWG bzw. nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 UWG in sechs Monaten seit dem Zeitpunkt, in welchem der Verletzte von der Handlung und der Person des Verletzers Kenntnis erlangt.
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14. Oktober 2008

Irreführende Werbung mit Testergebnissen

Urteil des OLG Köln vom 28.05.2008, Az.: 6 U 19/08

Eine Aussage, ein Unternehmen gehöre "zu den Testsiegern" eines Qualitätsurteils macht bei Verwendung des Plurals deutlich erkennbar, dass es sich bei differenzierter Betrachtung in der Rangfolge allenfalls um den zweiten Platz handeln kann. Ist die Zugehörigkeit zur Spitzengruppe zutreffend, wird keine irreführende Werbung angenommen.
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14. Oktober 2008

Haus & Grund II

Urteil des BGH vom 31.07.2008, Az.: I ZR 171/05

... b) Bei der Prüfung, ob einem Verbandsnamen ein kennzeichenrechtlicher Schutz zukommt, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen. Der Verkehr entnimmt derartigen Bezeichnungen – ähnlich wie Zeitungs- und Zeitschriftentiteln – einen Herkunftshinweis, auch wenn sie sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen. ...
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14. Oktober 2008

Kennzeichenrechtliche Relevanz von AdWords

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 26.02.2008, Az.: 6 W 17/08

Die Benutzung eines (fremden) Kennzeichens als AdWord innerhalb von Internetsuchmaschinen überschreitet die Grenze zur markenmäßigen Benutzung erst dann, wenn die Werbung von der eigentlichen Trefferliste nicht klar und eindeutig getrennt dargestellt wird. Dies gilt erst recht, wenn der Werbende ein anders lautendes AdWord angegeben hat, welches erst durch die Wahl der Option "weitgehend passende Keywords" dem fremden Kennzeichen zugeordnet wird.
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14. Oktober 2008

Wiederholungsgefahr bei Drittunterwerfung

Beschluss des LG Bielefeld vom 18.04.2008, Az.: 17 O 66/08

Bei einer Unterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale ist die Wiederholungsgefahr grundsätzlich als nicht gegeben anzusehen. Im Fall der unzureichenden Widerrufsbelehrung im Internethandel bei eBay kann dies jedoch nicht ohne weiteres angenommen werden, da die Überprüfung und Beanstandung regelmäßig in den Händen der Wettbewerber liegt.
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14. Oktober 2008

Nachweis über die Zuordnung der IP-Adresse

Urteil des LG Hamburg vom 14.03.2008, Az.: 308 O 76/07

Zum Nachweis, wem eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war, genügen bei Unterlassungsbegehren die Ausdrucke einer Online-Ermittler-Firma nicht.
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14. Oktober 2008

Lounge Poster – posterlounge

Beschluss des OLG München vom 06.05.2008, Az.: 29 W 1355/08

Selbst wenn zwischen dem eingegebenen Keyword und einem rechtlich geschützten Kennzeichen Verwechslungsgefahr besteht, so wäre die Verwendung des Keywords gemäß § 23 Nr.2 MarkenG privilegiert und führt nicht zu Rechstverletzungen.
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14. Oktober 2008

Abmahnung eines Minderjährigen

Urteil des LG Bonn vom 26.05.2008, Az.: 6 S 278/07

Wird ein Minderjähriger wegen einer getätigten Äußerung mit anwaltlichem Schreiben abgemahnt, liegt darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da eine solche geeignet ist die Entwicklung des Kindes nachhaltig negativ zu beeinflussen. Die bei den Eltern für die anwaltliche Vertretung angefallenen Kosten sind zu erstatten.
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13. Oktober 2008

Zur Störerhaftung des Admin-C

Urteil des OLG Köln vom 15.08.2008, Az.: 6 U 51/08

Der Admin-C einer Domain haftet nicht in seiner Eigenschaft als solcher für Rechtsverletzungen, die über die Domain abrufbaren Webseiten begangen werden.  Angesichts der Mannigfaltigkeit denkbarer Rechtsverletzungen auf den unmittelbar über die Domain abrufbaren Webseiten ist es dem Admin-C unzumutbar, eine ständige Kontrolle des Internetcontents durchzuführen.
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