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11. März 2009 Pressemitteilung des BGH vom 10.03.2009, Az.: VI ZR 261/07
Bei Fernsehbeiträgen, die an ein zeitgeschichtliches Ereignis anknüpfen, sind diese im Kontext dazu zu würdigen. Insbesondere kann bei einer durchweg positiven Berichterstattung dem Persönlichkeitsrecht kein Vorrang vor dem Presserecht eingeräumt werden.
Weiterlesen 11. März 2009 Urteil des LG Düsseldorf vom 07.10.2008, Az.: 4a O 93/07
Testkäufe sind ein unentbehrliches Mittel zur Überprüfung des Wettbewerbsverhaltens von Mitbewerbern. Insbesondere kann ein solcher unbedenklich geheim gehalten werden, da andernfalls der Erfolg vereitelt werden würde. Daher ist es wettbewerbsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn zu diesem Zwecke eine Scheinfirma tätig wird.
Weiterlesen 11. März 2009 Pressemitteilung des AG München vom 18.02.2009, Az.: 262 C 18519/08
Entgeltvereinbarungen in einem ungegliederten Fließtext sind überraschend und daher unwirksam.
Weiterlesen 11. März 2009 Pressemitteilung des BGH vom 11.03.2009, Az.: I ZR 114/06
Der Inhaber eines Mitgliedkontos bei eBay haftet als selbstständiger Täter auch für Rechtsverletzungen während der Benutzung durch Dritte. Er muss sich dabei so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte. Der Zurechnungsgrund liegt in der durch das Mitgliedskonto geschaffenen Unklarheit, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei eBay gehandelt hat.
Weiterlesen 11. März 2009 Urteil des EuGH vom 09.12.2008, Az.: C-442/07
Eine Marke wird nach Art. 12 Abs.1 der Richtlinie 89/104/EWG ernsthaft benutzt, auch wenn sie ohne Gewinnerzielungsabsicht tatsächlich auf dem Markt verwendet wird. Daher kann ein ideeller Verein eine Marke für seine karitativen Zwecke anmelden.
Weiterlesen 06. März 2009 Urteil des BGH vom 11.09.2008, Az.: I ZR 58/06
Eine Werbung ist dann für den Verbraucher irreführend, wenn es dem durchschnittlichen Verbraucher nicht möglich ist wesentliche Informationen aus der Werbung zu entnehmen. Zu berücksichtigen sind dabei ebenso die Besonderheiten des jeweiligen Kommunikationsmittels. Bei der Fernsehwerbung muss der Verbraucher daher sowohl Informationen aus Ton, als auch aus Bild berücksichtigen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 UWG; Art. 7 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken).
Weiterlesen 06. März 2009 Urteil des BGH vom 16.01.2009, Az.: V ZR 133/08 Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig...
Weiterlesen 06. März 2009 Urteil des LG Bonn vom 03.01.2008, Az.: 12 O 157/07
Ein mittelständisches Unternehmen das außerhalb seines Kernbereichs zahlreiche anhängige Parallelverfahren als Verfügungskläger betreibt, die dazu dienen den Anschein eines unmittelbaren Wettbewerbers zu erzeugen um anderen hohe Einkünfte zu erzielen und sich daran aller Voraussicht nach zu beteiligen, handelt missbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG). Um einen solchen Missbrauch effizient zu verhindern, trifft den Verfügungskläger selbst die Beweislast. Der Missbrauch ist von Amts wegen zu prüfen. Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG greift hierfür aus sachgerechten Erwägungen nicht ein.
Weiterlesen 02. März 2009 Beschluss des LG Hamburg vom 22.09.2008, Az.: 310 O 357/08 Die unlizenzierte Nutzung eines Lichtbildes (Schutz über § 72 UrhG) im Internet (hier: eBay) ist als öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG zu verstehen. Daraus erwächst ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Rechteinhabers (§ 97 I UrhG). Die Unterlassungspflicht erstreckt sich wegen der vermuteten Wiederholungsgefahr auf alle noch abrufbaren Abbildungen, die unverzüglich zu entfernen sind. Zur Ausräumung der Vermutung bedarf es der Abgabe einer ernsthaften und hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auf ein Verschulden des Antragsgegners kommt es hierbei nicht an. Haftbar sind sowohl der widerrechtlich Handelnde, als auch der Inhaber des eBay-Accounts, der zumindest Störer ist. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft geahndet.
Weiterlesen 02. März 2009 Urteil des LG Hamburg vom 29.01.2009, Az.: 327 O 583/08 Wenn das Verhalten des Beklagten nicht zur Klage veranlasst hat, muss der Kläger die Prozesskosten tragen. Soweit in Wettbewerbsstreitigkeiten durch eine eidesstattliche Versicherung überwiegend wahrscheinlich von einem fehlenden Zugang der Abmahnung auszugehen ist, die postalische und elektronische Empfangseinrichtung vom Antragsgegner also bereitgehalten wurde, veranlasst dies nicht zur Klage. Dies gilt auch, wenn der Beklagte endgültige Regelungen mit Ausnahme der Kostenentscheidung anerkennt. Damit muss der Antragsteller selbst für die Prozesskosten aufkommen. Entscheidend ist stets die Zugangsmöglichkeit im Zeitpunkt des Abmahnschreibens.
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