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07. Oktober 2008 Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 18.09.2008, Az.: 2-06 O 534/08
Voraussetzung einer Drittauskunft gemäß § 101 Abs.9 UrhG ist, dass die Verletzungshandlung in gewerblichen Ausmaß erfolgte. Entscheidend dafür ist einerseits die Anzahl der Rechtsverletzungen, aber auch deren Schwere, so dass insbesondere die Veröffentlichung eines vollständigen Musikalbums im Internet zum Auskunftsanspruch gegenüber Dritten führt.
Weiterlesen 07. Oktober 2008 Pressemitteilung des VG Münster vom 06.10.2008, Az.: 7 K 1473/07
Für einen internetfähigen Computer muss nicht schon allein wegen der Geeignetheit zum Empfang Rundfunkgebühren gezahlt werden, da dieser, anders als die herkömmlichen Empfangsgeräte, ein Bereithalten zum Empfang nicht vermuten lässt, weil eine andere Zweckverwendung nicht ausgeschlossen ist.
Weiterlesen 07. Oktober 2008 Urteil des LG Berlin vom 03.06.2008, Az.: 103 O 15/08
Ein Domaininhaber, der unter anderem die Dienstleistung des Domain-Parkings anbietet haftet nicht für Markenrechtsverletzungen der Werbe-Links. Jenes Geschäftsmodell beruht auf Automatismen, deren Überprüfung auf etwaige Rechtsverletzungen allein aus technischen Gründen unzumutbar ist, so dass eine Haftung erst ab Kenntnis einer Verletzung angenommen werden kann.
Weiterlesen 07. Oktober 2008 Beschluss des LG Krefeld vom 01.08.2008, Az.: 21 AR 2/08
Wurden Urheberrechte im Internet durch die Nutzung von Filesharing-Systemen durch mehrere Mitarbeitern verletzt und können die Verbindungsdaten, jedoch nicht die konkreten Täter aus einem Kreis von Internetnutzern ermittelt werden, kann ein Verfahren nicht ohne Anhörung eingestellte werden. Insbesondere darf auch keine Akteneinsicht zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gewährt werden.
Weiterlesen 07. Oktober 2008 Urteil des LG Berlin vom 02.08.2007, Az.: 96 O 138/07
Das Fehlen einer Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts ist nicht als geeignet anzusehen, den Wettbewerber mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen, da diese Information für den Verbraucher von ungleich geriner Bedeutung ist. Eine nach Vertragsschluss erfolgte Belehrung reicht aus.
Weiterlesen 07. Oktober 2008 Beschluss des LG Köln vom 20.03.2007, Az.: 31 O 13/07
Die Übernahme der Widerrufsbelehrung aus Anlage 2 zu § 14 Abs.1 BGB-InfoV für Internetgeschäfte, ohne den Verweis darauf, dass die Frist erst bei Eingang der Ware zu laufen beginnt, stellt wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit dar.
Weiterlesen 06. Oktober 2008 Urteil des BGH vom 14.02.2008, Az.: I ZR 55/05
Der nach § 19 Abs. 1 MarkenG zur Auskunft Verpflichtete hat keine Angaben über Einkaufs- und Verkaufspreise zu machen.
Weiterlesen 06. Oktober 2008 Urteil des BGH vom 21.02.2008, Az.: I ZB 24/05
Ein Zeichen kann durch die Benutzung als Bestandteil einer komplexen Kennzeichnung oder in Verbindung mit einer anderen Marke eigenständige Unterscheidungskraft erlangen, wenn die maßgeblichen Verkehrskreise infolge dieser Benutzung die nur durch den fraglichen Bestandteil gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend verstehen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheiden (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 7. Juli 2005 - C-353/03, Slg. 2005, I-6135 = GRUR 2005, 763 Tz. 30 = WRP 2005, 1159 - Nestlé/Mars). Für den Nachweis einer solchen durch Benutzung als Bestandteil eines komplexen Zeichens erworbenen eigenständigen Unterscheidungskraft des fraglichen Bestandteils reicht es nicht aus, lediglich die Benutzung des Gesamtzeichens zu belegen.
Weiterlesen 06. Oktober 2008 Urteil des BGH vom 30.01.2008, Az.: I ZR 134/05
Aus Familiennamen gebildete geschäftliche Bezeichnungen sind unabhängig von der Häufigkeit des Namens durch § 5 MarkenG geschützt. Die Häufigkeit des Familiennamens beeinflusst nur die Kennzeichnungskraft und damit den Schutzumfang der Bezeichnung.
Weiterlesen 06. Oktober 2008 Beschluss des BGH vom 13.12.2007, Az.: I ZB 39/05
Besteht eine zusammengesetzte Marke aus einer Buchstabenfolge (hier: idw), die eine Abkürzung der weiteren Wortbestandteile (hier: Informationsdienst Wissenschaft) darstellt, kann die Verknüpfung zwischen der Buchstabenfolge und den Wortbestandteilen einer Neigung des Verkehrs, die Marke bei Benennungen auf die Buchstabenfolge zu verkürzen, insbesondere dann entgegenstehen, wenn die Buchstabenfolge dem Verkehr als Abkürzung nicht allgemein bekannt ist und auch keine Schwierigkeiten bestehen, sich die längeren Wortbestandteile einzuprägen.
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