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19. März 2009 Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 24.02.2009, Az.: 11 Verg 19/08 Vorangegangene schlechte Erfahrungen mit einem sich erneut beteiligenden Bieter berechtigen keinesfalls zu einer stereotypen, nicht substantiell begründeten Ablehnung. Vielmehr ist immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, weil der Unternehmer Anspruch auf eine ordnungsgemäße Prüfung seiner Eignung hat.
Weiterlesen 19. März 2009 Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.12.2008, Az.: 6 U 187/07 Werden im Internet kostenpflichtige Angebote unterbreitet, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebots und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation mit einer Kostenpflichtigkeit nicht rechnet (sog. „Kostenfalle“), sind an den erforderlichen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit (§ 1 Abs. 1 und Abs. 6 S. 2 PAngV; § 5 UWG) erhöhte Anforderungen zu stellen (...)
Weiterlesen 19. März 2009 Urteile des OLG Frankfurt am Main vom 26.02.2009, Az.: 16 U 170/08, 16 U 152/08 Tatsachenbehauptungen liegen dann vor, wenn sich die Richtigkeit der Gesamtbehauptung durch eine Beweiserhebung klären läßt, es sich also um beweisbare Vorgänge handelt. Demgegenüber sind Meinungsäußerungen in ihrem wesentlichen Inhalt durch Elemente des Meinens und Dafürhaltens gekennzeichnet und einem objektiven Richtigkeitsbeweis nicht zugänglich.
Weiterlesen 19. März 2009 Beschluss des BPatG vom 14.01.2009, Az.: 26 W (pat) 96/08 Dem Begriff "Boots-Klinik" fehlt die zur Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft, bei der auf einen vermuteten Durchschittsverbraucher abgestellt wird. Die Umschreibung des Dienstleistungsangebots stellt ein absolutes Schutzhindernis vor Markeneintragungen im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 dar. Unbedeutend ist, ob eine solche Begrifflichkeit bereits besteht. Die Bezeichnung selbst muss als Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Dienstleistungen dienen.
Weiterlesen 19. März 2009 Beschluss des OLG Hamm vom 13.10.2008, Az.: 31 W 38/08 Wird ein Girokonto für strafbare oder verbotene Aktivitäten genutzt (hier: Abofalle im Internet), ist die fristlose Kündigung des Kontos rechtmäßig, da bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles und einer Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung dem Kündigenden nicht zugemutet werden kann.
Weiterlesen 18. März 2009 Beschluss des BGH vom 18.03.2009, Az.: VIII ZR 149/08
Fraglich ist, nach Ansicht des BGH, ob Art.6 Abs.3 Spiegelstrich 3, Fall 3 der RL 1997/7/EG dahingehend auszulegen ist, dass ein Widerrufsrecht bei Vertragsschlüssen im Fernabsatz über leistungsgebundene Lieferung von Strom und Gas nicht besteht. Dies könnte insbesondere der Fall sein, weil durch den sofortigen Verbrauch der Waren eine Rückgabe durch den Verbraucher unmöglich ist.
Weiterlesen 18. März 2009 Urteil des AG Kleve vom 21.01.2009, Az.: 2 O 229/07
Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung öffentlich verbreitet werden. Die Annahme einer stillschweigenden Einwilligung wegen Duldung der Aufnahmen kann nur unter engen Voraussetzungen angenommen werden und jedenfalls dann nicht, wenn der Betroffene im Umgang mit Medien unerfahren ist.
Weiterlesen 18. März 2009 Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 11.02.2009, Az.: 6 S 3328/08
Die gesetzliche Ausgestaltung und die tatsächliche Handhabung des staatlichen Wettmonopols begegnen auch nach Ablauf der in § 25 Abs. 2 GlüStV, § 7 Abs. 4 AGGlüStV für das bestehende Vertriebsnetz der staatlichen Sportwetten geschaffenen Übergangsrechtslage am 01.01.2009 keinen durchgreifenden gemeinschaftsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken.
Weiterlesen 18. März 2009 Urteil des LG Bochum vom 30.12.2008, Az.: 13 O 126/08
Wird mit dem Zusatz "Ärztlicher Notdienst" für eine Arztpraxis geworben, ist dies nicht deshalb wettbewerbswidrig, weil der konkrete Arzt nicht 24 Stunden verfügbar ist. Der angesprochene Patientenkreis geht von einer Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit gerade nicht aus, sodass fragliche Werbung nicht irreführend ist.
Weiterlesen 18. März 2009 Pressemitteilung des VG Wiesbaden vom 27.02.2009, Az.: 6 K 1045/08
Eine Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet ist, nach dem VG Wiesbaden, ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz. Zwar werde damit das Ziel verfolgt mehr Transparenz zu schaffen, allerdings stellt dies keinen eigenständigen Zweck dar, wobei auch die Geeignetheit der Internetveröffentlichungen fraglich ist. Deshalb legt das VG zwei EG-Verordnungen dem EuGH zur Überprüfung vor.
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