19. Dezember 2008 Kommentar

Einstweilige Verfügung auch bei lang zurückliegenden Angeboten möglich

Kommentar zum Beschluss OLG Frankfurt, Az.: 6 W 157/08

In einem von unserer Kanzlei erwirkten Beschluss (Az. 6 W 157/08) hat das OLG Frankfurt a.M. auch bei lang zurückliegenden Wettbewerbsverstößen (ca. sechs Monate) von beendeten Angeboten eine Eilbedürftigkeit bejaht. Der Beschluss des OLG Frankfurt ist nach unserer Kenntnis die erste obergerichtliche Entscheidung, die sich mit dieser Thematik befasst.

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19. Dezember 2008

Einstweilige Verfügung auch bei lang zurückliegenden Angeboten möglich

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 05.12.2008; Az.: 6 W 157/08

1. Die Dringlichkeit bei einstweiligen Verfügungsverfahren entfällt nicht, selbst wenn es sich um lang zurückliegende, beendete Angebote handelt, der Antragsgegner auf der Plattform nicht mehr angemeldet ist und dieser inzwischen auf anderen Internet-Plattformen rechtskonform belehrt. 2. Eine Gegenabmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich.
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19. Dezember 2008

Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen

Pressemitteilung Nr. 237/2008 des BGH zum Urteil vom 18.12.2008, Az.: I ZR 23/06 Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass für die Nutzung eines Musikwerkes als Klingelton für Mobiltelefone im Normalfall eine Lizenz der GEMA ausreicht.
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17. Dezember 2008

Vorbehaltslose Zahlung kein Anerkenntnis

Urteil des BGH vom 11.11.2008, Az.: VIII ZR 265/07 Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung.
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17. Dezember 2008

Gewerblicher Verkauf von Markenplagiaten bei eBay

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04 Die Beurteilung, ob das Angebot eines Markenplagiats auf einer Internet-Auktionsplattform im geschäftlichen Verkehr erfolgt, entzieht sich einer schematisierenden Betrachtungsweise. Stellt sich die über einen bestimmten Account abgewickelte Verkaufstätigkeit als geschäftliches Handeln dar, ist grundsätzlich jedes im Rahmen dieser Tätigkeit vorgenommene Angebot als im geschäftlichen Verkehr erfolgt anzusehen.
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17. Dezember 2008

Der Chaos Computer Club und der digitale Wahlstift

Urteil des LG Hagen vom 30.10.2008, Az.: 6 O 84/08 Grundsätzlich sind nur Meinungsäußerungen und keine Tatsachenbehauptungen von Art. 5 GG geschützt. Anders ist dies allerdings, wenn Tatsachenbehauptungen gerade als Grundlage zur Meinungsbildung dienen. In der Regel sind in diesem Zusammenhang allerdings nur wahre Tatsachenbehauptungen geschützt, da unwahre Tatsachenbehauptungen in der Regel nicht in schützenswerter Weise zur allgemeinen Meinungsbildung beitragen können.
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17. Dezember 2008

Veröffentlichung von Nacktfotos der Ex-Freundin im Internet

Urteil des LG Kiel vom 27.04.2006, Az.: 4 O 251/05 Die unberechtigte Veröffentlichung und Verbreitung erotischer Fotos der Ex-Freundin über das Internet verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG, § 823 BGB und begründet aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) einen Anspruch auf Schmerzensgeld (hier: in Höhe von 25.000 €).
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16. Dezember 2008

Beanstandung einer Fernsehsendung

Beschluss des NiedOVG vom 27.10.2008, Az.: 10 LA 107/07

Angebote, die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden, sind unzulässig.
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16. Dezember 2008

Ausschluss der Eintragung geographischer Herkunftsorte

Beschluss des BPatG vom 28.10.2008, Az.: 33 W (pat) 105/06

Bei einer klassischen Warenmarke, die einen Ortsnamen enthält, spielt die Bekanntheit des fraglichen Ortes keine allein entscheidende Rolle. Auch die Verhältnisse der Anmelder, insbesondere ihre Geschäftspolitik, Standorte oder Liefergebiete, sind für die Beurteilung absoluter Schutzhindernisse nicht maßgeblich.
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