23. April 2009

GEMA unterliegt keinem unbeschränkten Abschlusszwang

Pressemitteilung Nr. 88/2009 des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 5/07 Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat aktuell entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) von ihrer Pflicht nach § 11 Abs. 1 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG), aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen, in Ausnahmefällen befreit ist.
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23. April 2009

„Halzband“ – Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts für die Benutzung durch Dritte

Urteil des BGH vom 11.03.2009, Az.: I ZR 114/06 Benutzt ein Dritter ein fremdes eBay-Mitgliedskonto zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, muss sich der Inhaber des Mitgliedskontos so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte. Dies erfolgt allerdings nur dann, wenn der Inhaber sein Konto nicht hinreichend vor fremden Zugriff gesichert hat und der Dritte so an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist. Wir veröffentlichten bereits Mitte März die Pressemitteilung Nr. 55/2009 des BGH. Nun liegt uns auch das Urteil im Volltext vor.
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22. April 2009

Widerrechtliche Nutzung von Karten

Urteil des AG Berlin - Charlottenburg vom 05.02.2009, Az.: 239 C 282/08    

Im Internet veröffentlichte Karten, die umfangreich zugänglich sind, aktualisiert werden sowie jeweils mit einem Copyright-Hinweis versehen sind, sind urheberschutzfähige Werke. Zur gewerblichen Nutzung werden Kartenausschnitte branchenüblich mit Lizenzen vermarktet. Ein gewerblicher Nutzer muss substantiiert vortragen können, von welcher Website er die von ihm genutzten Karten entnommen haben will. Dabei werden diese widerrechtlich verwendet, wenn sie für Verwendungen zuvor notwendigerweise nicht autorisiert worden sind.

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22. April 2009

Bundeska­bi­nett be­schließt Netz­sper­ren gegen Kin­der­por­nos

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 22.04.2009 Auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie hat die Bun­des­re­gie­rung am 22.04. 2009 den Ent­wurf für ein Ge­setz zur Be­kämp­fung der Kinder­por­no­gra­phie in Kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zen be­schlos­sen. Die neuen Regelungen ent­hal­ten Än­de­rungs­vor­schlä­ge zum Te­le­me­di­en­ge­setz (TMG) und zum Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG). Sie be­schrän­ken sich - wie in den Eckpunk­ten fest­ge­legt - auf Zu­gangs­er­schwe­run­gen zu kinderpornographischen In­hal­ten.
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22. April 2009

„Bleistift mit Kappe“ – Zur Schutzfähigkeit eines Bleistiftes

Beschluss des BPatG vom 10.12.2008, Az.: 29 W (pat) 67/07 Die Form eines Bleistifts mit Radiergummi an dem einen und Kappe an dem anderen Ende ist schutzfähig, wenn sie einen deutlichen Abstand zu der auf dem Gebiet der Schreib-, Zeichen- und Malgeräte anzutreffenden Gestaltungsvielfalt aufweist. (...)
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22. April 2009

Die Kennzeichnungskraft der Farbmarken „Magenta“

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 08.10.2008, Az.: 5 U 147/07

Die erhöhte Kennzeichnungskraft der Farbmarken "Magenta" für das Gebiet der Telekommunikation weitet sich nicht auf den Produktbereich der Kombinationsgeräte zum Drucken, Faxen, Scannen und Kopieren aus, wenn die besondere Qualität der Druckfunktion mit magenta-ähnlicher Hintergrundfarbe beworben wird. Die gewöhnliche Verwendung des Inhabers einer konturlosen Farbmarke kann bei einem kennzeichenmäßigen Verständnis einer Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige Berücksichtigung finden. Die Farbe als solches wird als Herkunftshinweis in den Hintergrund gedrängt, wenn herkömmliche Kennzeichnungsmittel deutlich und gut erkennbar verwendet werden.

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22. April 2009

Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen unwirksam

Pressemitteilung 81/2009 des BGH zu den Urteilen vom 21.04.2009, Az.: XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08

Die Klausel Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 AGB-Sparkassen darf im Bankverkehr mit Privatkunden nicht verwendet werden. Entgelte für Tätigkeiten zu erheben, für die eine gesetzliche oder nebenvertragliche Verpflichtung besteht oder die im eigenen Interesse erbracht werden, ist mit der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar und benachteiligt den Verbraucher entgegen Treu und Glauben unangemessen.

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22. April 2009

Zulässigkeit von „internetbasierten“ Videorekordern

Pressemitteilung Nr. 84/2009 des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 216/06

Das Angebot eines "internetbasierten" Videorekorders kann Leistungsschutzrechte, die den Rundfunkunternehmen nach dem Urhebergesetz zustehen, verletzen. Dies ist in der Regel unzulässig, denn entweder greift die Abspeicherung im Auftrag des Kunden in das Recht des Rundfunkunternehmens ein, Sendungen aufzunehmen, oder verletzt im vollständig automatisierten Verfahren durch die Weiterleitung an mehrere Kunden das Recht des Rundfunkunternehmens, die Sendungen weiterzusenden.

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22. April 2009

„Trägerplatte“ – Ansprüche gegenüber älterer Patentanmeldung

Urteil des BGH vom 12.02.2009, Az.: Xa ZR 116/07 Ein jüngeres Patentrecht kann gegenüber dem Inhaber eines älteren Patents durch dessen Patentanspruch begrenzt sein. Das ältere Patent steht nur demjenigen zur Seite, der ausschließlich dessen Lehre benutzt und nicht von zusätzlichen Merkmalen Gebrauch macht, die erst von dem jüngeren Patent gelehrt werden.
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