„raule.de“
Erstattungsfähige Kopierkosten
Beschluss des VG Stuttgart vom 03.04.2009, Az.: 6 K 1058/09
Auslagen der Rechtsanwälte für die Ablichtung der ihnen übersandten Behördenakten sind in der Regel nicht bereits mit den Gebühren abgegolten, sondern erstattungsfähig.Kein Zahlungsanspruch bei „Kostenfallen“ im Internet ohne deutlichen Hinweis auf Entgeltlichkeit
Keine Überprüfungspflicht durch den Betreiber eines Internet-Forums
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.02.2009, Az.: 5 U 180/07
Den Betreiber eines Internet-Forums, in welchem Beiträge und Fotos veröffentlicht werden können, trifft nicht die Pflicht zur Überprüfung seines Forums, ob durch das Einstellen von Fotos möglicherweise urheberrechtliche Rechtsverletzungen begangen werden. Kommt es dennoch zu einer derartigen Rechtsverletzung, trifft den Forenbetreiber keine Haftung, wenn er unverzüglich nach der Abmahnung durch den urheberrechtlich Berechtigten das Foto aus dem öffentlichen Forum entfernt. Ein Unterlassungsanspruch des Berechtigten ist nämlich nur dann begründet, wenn der Forenbetreiber trotz Kenntnis der Rechtsverletzung die Maßnahmen unterlässt, die zur Vermeidung der Rechtsverletzung erforderlich wären.Keine Löschung von urheberrechtlich geschützten Fotos auf dem Server
Die Abrufbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Fotos unter einer URL oder über eine Suchmachine auch ohne Verlinkung von der Hauptseite eines Internetauftritts stellt ein öffentliches Zugänglichmachen dar. Der Unterlassungsschuldner muss sich persönlich davon überzeugen, dass die abgemahnten Inhalte vollständig aus dem Internet verschwunden sind.
Freie Benutzung einer Pressefotografie
Eine freie Benutzung einer Fotografie setzt eine Eigenart des neuen Werkes mit eigenpersönlichen Zügen voraus. Die prägende Kraft eines Lichtbildes entsteht aus einer Kombination von Zeitpunkt, Blickwinkel und Belichtung der Aufnahme. Motive, die lediglich auf fotografischem Glück beruhen, auf die der Fotograf keinen Einfluss nehemen kann, unterfallen nicht dem urheberrechtlichen Schutz.
Berufungszuständigkeit in Urheberrechtsstreitsachen
Für Streitigkeiten im Urheberrecht als Teil des Zivilrechts sind grundsätzlich die örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichte anzurufen. Ist nach den Vorschriften des jeweiligen Landesrechts in Urheberrechtsstreitsachen die Zuständigkeit des Berufungsgerichts abweichend davon bei nur einem Landgericht konzentriert, so kann die Berufung nur bei diesem Gericht fristwahrend eingelegt werden.
Schmerzensgeld für ungenehmigte Bildveröffentlichung
Wer eine "relative Person der Zeitgeschichte" ist, bestimmt sich vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her und erfordert eine einzelfallbezogene Abwägung. Sofern es auf die abgebildete Person nicht ankommt, die Identifikation dieser also keine die Öffentlichkeit berührende Frage betrifft, muss die Abbildung unkenntlich gemacht werden. Andernfalls ist der Herausgeber des Bildes zur Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung verpflichtet.
Anspruch auf Eintragung durch vergleichbare Voreintragungen
Die Entscheidung über die Eintragungsfähigkeit einer Marke ist eine Rechtsfrage, gerade keine Ermessensfrage. Daher führt eine Voreintragung ähnlicher Marken, auch mit Blick auf den Gleichheitssatz, nicht zu einer Selbstbindung der eintragenden Stellen.

