BGH kippt Gutschein-Klausel bei Streaming-Kündigung
Der BGH hat eine AGB-Klausel eines Streamingdienstanbieters für unwirksam erklärt, nach der eine Kündigung erst mit vollständigem Verbrauch des Kartenguthabens wirksam werden sollte. Der Senat ordnete den Streamingvertrag als Dienstvertrag ein und stellte darauf ab, dass bei monatlich bemessener Vergütung die gesetzlichen Kündigungsfristen der §§ 620 Abs. 2, 621 Nr. 3 BGB gelten. Die beanstandete Regelung benachteiligt Kunden unangemessen, weil sie eine Beendigung des Vertrags je nach Restguthaben über viele Monate hinauszögern kann und ein Pausieren der Mitgliedschaft praktisch ausschließt.

