08. Januar 2026 Top-Urteil

Setzen von Cookies ohne Einwilligung kann Schadensersatz begründen

Gezeichneter Laptop mit Frage nach dem Akzeptieren von Cookies
Urteil des OLG Frankfurt 6. Zivilsenat vom 11.12.2025 (Az.: 6 U 81/23)

Nachdem eine Webseite ohne Einwilligung eines Nutzers Cookies gesetzt hatte, stellte das OLG Frankfurt fest, dass diese Setzung ohne Einwilligung einen Schadensersatzanspruch auslösen kann. Eine Haftungspflicht trifft hier nicht nur den Betreiber der Webseite, sondern auch den Setzer der Cookies.

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08. Dezember 2025

Zeitlicher Anwendungsbereich der DSGVO

DSGVO und EU-Sterne auf blauen Tasten
Urteil des OLG Naumburg vom 26.06.2025, Az.: 9 U 88/23

Der zeitliche Anwendungsbereich der DSGVO in "Scraping-Vorfällen" ist eröffnet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Datenschutzvorfall (die unzulässige Veröffentlichung der Daten im Internet) nach dem 25. Mai 2018 erfolgte. Entscheidende Anhaltspunkte können hierbei Berichte sowie Beschlüsse von Datenschutzbehörden sein. Denn sollte sich im Rahmen der Ermittlungen der Datenschutzbehörde ergeben, dass das Scraping innerhalb des zeitlichen Anwendungsbereiches der DSGVO erfolgte, sind diese Erkenntnisse umfänglich in die Bewertung miteinzubeziehen, so das OLG.

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01. Dezember 2025

REWE-Bonus Programm stellt unlauteren Wettbewerb dar

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Urteil des LG Köln vom 19.11.2025, Az.: 87 O 18/25

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte gegen das Bonus-Programm der REWE Markt GmbH. Das LG Köln hat der Klage stattgegeben, da bei manchen Produkten nicht der Gesamtpreis ohne Angebot angegeben wurde. Dies stellt eine unlautere Werbung i.S.d. § 5a I UWG dar, da dem Verbraucher wesentliche Informationen zur Kaufentscheidung enthalten werden.

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01. Dezember 2025 Top-Urteil

Ist Werbung von Influencern für Pharmaprodukte zulässig?

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Urteil des OLG Köln vom 11.09.2025, Az.: 6 U 118/24

Wegen Werbung für ein Pharmaprodukt in einem Instagram-Reel klagte ein Wettbewerbsverband gegen den verantwortlichen Konzern. Wettbewerbsverstöße lagen zum einen darin, dass der nach § 4 V 1 HWG notwendige Hinweis "Für Risiken und Nebenwirkungen..." nicht gezeigt wurde. Zum anderen wurde bemängelt, dass durch die Influencerin eine "bekannte Person" iSd § 11 I 1 Nr. 2 HWG für das Produkt geworben hat.

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01. Dezember 2025

Kein Markenrechtsverstoß, wenn Verbraucher Plagiate kaufen

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Urteil des LG Frankfurt am Main vom 27.08.2025, Az.: 2-06 O 238/24

Weil eine Frau eine gefälschte Louis Vuitton Tasche gekauft hatte, verlangte der Markeninhaber Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten von der Käuferin. Das LG Frankfurt am Main stellte nun aber fest, dass es kein Markenrechtsverstoß sei, wenn Verbraucher eine Fälschung für den privaten Gebrauch kaufen. Deshalb schulde die Frau weder Schadensersatz noch die Anwaltskosten des Markeninhabers.

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01. Dezember 2025 Top-Urteil

Ein Gin darf nicht alkoholfrei sein

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Urteil des EuGH vom 13.11.2025, Az.: C-563/24

Auf die Vorlagefragen des Landgerichts Potsdam hat der EuGH die Frage beantwortet, ob die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ zulässig sei. Hierbei war ausschlaggebend, dass es Art. 10 Abs. 7 der Verordnung 2019/787 verbietet, Getränke als Gin oder mit entsprechenden Zusatzworten zu bezeichnen, wenn die Voraussetzungen des Anhang I Nr. 20 Buchst. a und b nicht erfüllt werden. In diesem ist festgelegt, dass es sich bei der Herstellung von Gin um ein Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren handelt, wobei der Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol. betragen muss. Da hier weder Ethylalkohol aromatisiert wird, noch ein Getränk mit mindestens 37,5 % vol. entsteht, darf es nicht als „Gin“ bezeichnet werden, um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen.

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01. Dezember 2025

Bestreiten der Urheberschaft auch ohne Werknutzung möglich

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Urteil des LG Köln vom 09.09.2025, Az.: 14 O 294/25

Das LG Köln bestätigte die einstweilige Verfügung, nach der der „Deutsche Fernsehpreis“ es zu unterlassen hat, einen Mitregisseur in den Nominierungen nicht zu nennen. Bei der Nominierung für die Kategorie „Beste Regie Unterhaltung“ wurden für „Kaulitz & Kaulitz Staffel 2“ lediglich zwei der mindestens drei Regisseure benannt, weshalb der Dritte eine Nennung per einstweiliger Verfügung erreichte. Dies sei auch rechtmäßig gewesen, da durch die Nichtnennung ein Bestreiten der Urheberschaft i.S.d. § 13 S. 1 UrhG verwirklicht wurde. Dafür sei unerheblich, ob eine Werknutzung nach § 15 ff. UrhG erfolgte, da es sich bei § 13 S. 1 UrhG um ein Abwehrrecht handelt, dessen Normzweck durch die Anknüpfung an die Nutzung untergraben würde.

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01. Dezember 2025

Markenanmeldung von „Testa Rossa“ war nicht bösgläubig

Rotes Auto auf der Straße
Beschluss des BGH vom 11.09.2025, Az.: I ZB 6/25

Für eine bösgläubige Markenanmeldung liegt die Beweis- bzw. Feststellungslast auf Seiten der Antragstellerin. Im zugrundeliegenden Fall argumentierte die Antragstellerin, dass der Gegner seine Marken, die er nach ihren anmeldete, bösgläubig angemeldet hätte. Das Gericht lehnte die Beschwerde allerdings ab, da der Vortrag der Antragstellerin nicht darlegen konnte, dass der Markeninhaber eine Schädigungsabsicht hatte. Dabei betonte es, dass eine Verwechslungsgefahr nicht grundsätzlich eine Bösgläubigkeit herbeiführe, sondern vielmehr eine Einzelfallprüfung ausschlaggebend sein müsse, bei der dieser Umstand ein Indiz darstellen könne.

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28. November 2025

Unlautere Werbung durch Vorher-/Nachher-Vergleich nach Nasen-OP

Ärzte bei Schönhietsoperation an Nase
Pressemitteilung Nr. 63/2025 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 06.11.2025, Az.: 6 U 40/25

Eine Schönheitschirurgin teilte auf ihrem Instagram-Profil sog. Vorher-/Nachher-Bilder nach der Entfernung eines Nasenhöckers. Dies stellt eine unerlaubte Werbung mit der Wirkung einer Behandlung i. S. d. Heilmittelwerbegesetz (HWG) dar, da der Eingriff nicht medizinisch indiziert gewesen ist. Durch das Verbot soll die Entscheidungsfreiheit betroffener Personen geschützt werden.

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28. November 2025

Die Presse darf Verdächtigungen zwischen Politikern wiedergeben

Aufschrift Presse auf Würfeln, die auf Zeitung liegen
Urteil des LG Berlin II vom 18.11.2025, Az.: 27 O 362/25 eV

Im Eilverfahren ging es vor dem LG Berlin II darum, ob eine Berichterstattung des Handelsblatts über die Thüringer AfD zulässig war, da diese negative Äußerungen von Politikern enthielt. Den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wies das Gericht zu einen einerseits mit der Begründung zurück, da es sich nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen oder um „aus der Luft gegriffene“ Äußerungen handelte. Andererseits stand im Raum, dass das Handelsblatt die strengen Grundsätze der sog. Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten habe. Diese Überlegung sah zwar auch das Gericht, doch nach Abwägung mit der Meinungs- und Pressefreiheit kam es zu dem Schluss, dass es der Presse nicht zugemutet werden könnte, wenn sie die Fundiertheit der Aussagen von Politikern zunächst prüfen müsste.

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