07. Juli 2023

Markenstreit vor dem BGH: Ortlieb geht erfolgreich gegen Amazon vor

Urteil des BGH vom 25. Juli 2019, Az.: I ZR 29/18

Der Umstand, dass der Wiederverkäufer neben Produkten des Markenherstellers auch Konkurrenzprodukte anbietet, steht einer Verwendung der Marke in der Werbung nicht entgegen, sofern die berechtigten Interessen des Markeninhabers gewahrt bleiben. Wird eine Marke in Anzeigen nach einer Google-Suche aufgrund der konkreten Gestaltung aber irreführend verwendet, so dass Kunden durch die auf die-se Weise ausgebeutete Werbewirkung der Marke (auch)zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden, kann sich der Markeninhaber dieser Verwendung der Marke widersetzen (Fortführung von BGH, Urteil vom 28.Juni 2018 -I ZR 236/16, GRUR 2019, 165 Rn. 78 -keine-vorwerk-vertretung).

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07. Juli 2023

DSGVO: Einwilligung in Werbeanrufe

Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.06.2019, Az.: 6 U 6/19

(1) Die Zustimmung zur Telefonwerbung ist richtlinienkonform am Maßstab des europäischen Datenschutzrechts auszulegen, wenn die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung in zukünftige E-Mail-Werbung abhängig gemacht wird.

(2) Wenn der Werbende nicht zu Beginn des Gesprächs die Identität des Auftragsgebers preisgibt, liegt eine unlautere Handlung vor.

(3) Die Einwilligungserklärung muss hinreichend bestimmt sein und ohne Zwang abgegeben worden sein. Für eine hinreichende Bestimmtheit muss die sachliche Reichweite angegeben sein. Angaben wie "Marketing & Werbung" sind zu ungenau, da sich nicht erkennen lässt, für welche Art von Produkten die Einwilligung in die Werbung erteilt wurde.

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07. Juli 2023

Unzulässige Vergabe von Werbegeschenken durch Apotheken

Urteil des BGH vom 06.06.2019, Az.: l ZR 60/18

Auch geringwertige Werbeabgaben durch Apotheken beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten sind künftig unzulässig. Grund dafür ist, dass vor allem ein Preiswettbewerb zwischen den Apotheken vermieden werden soll. Auch geringwertige Werbeabgaben sind grundsätzlich dazu geeignet, den Verbraucher anzuregen, bevorzugt in einer bestimmten Apotheke erneut einzukaufen. Beispielsweise durch die Gewährung eines 1-Euro-Gutscheins. Durch die Vorschriften über das Heilmittelwerbegesetz soll außerdem sichergestellt werden, dass die Verbraucher nicht unsachlich in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden.

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07. Juli 2023

Durch Gewinnspiel beeinflusst: Werbung mit Bewertungen nicht zulässig

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.05.2019, Az.: 6 U 14/19

Werbung mit Kundenbewertungen, die unter dem Einfluss eines Gewinnspiels entstanden sein könnten ist nicht erlaubt. In diesem Fall konnte ein Whirlpool durch Lose gewonnen werden, welche man erhielt, indem man unter anderen Dingen, wie kommentieren und liken der Internetseite des Unternehmens, eine Bewertung der Seite vornahm. Die Bewertungen waren somit zwar nicht bezahlt im eigentlichen Sinne, jedoch konnten sie auch nicht mehr als objektiv angesehen werden, da sie durch den möglichen Gewinn eher positiv ausfielen, was mögliche Kunden des Unternehmens beeinflussen könnte.

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07. Juli 2023

Irreführende Werbung eines Autohauses mit angeschlossener Kfz-Werkstatt

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Urteil des OLG Hamm vom 25.09.2019, Az.: 4 U 113/18

Die Frage, ob in einem konkreten Fall die Verfügungsklägerin gegen den Verfügungsbeklagten, beides Autohäuser mit angeschlossenen Kfz-Reparaturwerkstätten, einen Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat, entschied das Oberlandesgericht Hamm nun in 2. Instanz. Hierbei hatte das Gericht zu prüfen, ob die Aussage "neuer Mobilitätspartner" eine irreführende Werbeaussage sein könnte.

Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass der Verfügungsbeklagte zunächst kein "neuer" Markteilnehmer sei, da er in der jüngeren Vergangenheit bereits eine Vertriebs- und Reparaturwerkstatt betrieb und darüber hinaus den unzutreffenden Eindruck erwecke, dass er nun der einzige verbliebene Mobilitätspartner der Region für VW sei, änderte das Oberlandesgericht Hamm die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Arnsberg ab. Mit der Begründung. dass mit dem Begriff "neu" lediglich kundgetan werde, dass eine bestimmte Tätigkeit in einem bestimmten Umkreis ausgeführt werde, konnte der Verfügungsklage nicht gegen den Verfügungsgrund vorgehen.

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07. Juli 2023

Werbung trotz niedrigem Anteil des gezeigten Lebensmittels erlaubt

© Yvonne Weis - stock.adobe.com
Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 16.09.2019, Az.: 6 U 133/18

Ein Produkt mit dem Namen "Pesto mit Basilikum und Rucola" darf auf der Verpackung ein Bild von Rucola haben, obwohl dessen Anteil nur 1,5 % am Gesamtprodukt beträgt. Die anderen Zutaten, die auf der Verpackung zu sehen sind, haben zwar einen deutlich größeren Anteil, dennoch ist keine Irreführung des Verbrauchers ersichtlich, da ein Kunde, der auf die Zusammensetzung des Produkts achtet, auf das Zutatenverzeichnis blickt und erkennt, wie hoch die einzelnen Anteile sind. Auch beachtlich ist, dass die Erwartung des Kunden nicht enttäuscht werden, da das Produkt auch unzweifelhaft nach Rucola schmeckt und allein das Mengenverhältnis der einzelnen Zutaten nicht auf die Geschmackswirkung schließen lässt.

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07. Juli 2023

Zulässigkeit von Mitarbeiterabwerbungen „von innen heraus“

Urteil des OLG Hamburg vom 25.07.2019, Az.: 3 U 12/16

Eine Vereinbarung von zwei Mitbewerbern, die zum Inhalt hat, dass Führungskräfte eines Unternehmens einen Großteil der Mitarbeiter zugunsten des anderen Unternehmens abwerben, kann den Tatbestand des § 4 Nr. 4 UWG erfüllen. Danach handelt unlauter, wer gezielt Mitbewerber behindert. Wird eine solche Abwerbung „von innen heraus“ vorgenommen, stelle dies normalerweise eine unlautere Störung des Betriebsablaufs dar. Jedoch sei erforderlich, dass eine Behinderung in der Gestalt eintritt, dass das betroffene Unternehmen, nicht mehr in der Lage sei, seine Leistungen am Markt in angemessener Weise durch eigene Anstrengungen zu erbringen. Dies könne in diesem Fall allerdings nicht festgestellt werden, so das OLG Hamburg.

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03. Juli 2023

Personalvermittlungsprovisionen liegen im unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers

Drei Würfel mit den Buchstaben "AGB" liegen auf einem Vertragswerk; darüber wird eine Lupe gehalten
Pressemitteilung des BAG zum Urteil vom 20.06.2023, Az.: 1 AZR 265/22

Arbeitsvertragsklauseln, die den Arbeitnehmer zur Rückerstattung einer durch den Arbeitgeber gezahlten Vermittlungsprovision verpflichten, wenn dieser das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer konkreten Frist eigenständig kündigt, benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Der Arbeitnehmer habe nach Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG ein Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes. Rechtfertigende Gründe für eine Einschränkung dieses Rechts im Wege einer solchen Arbeitsvertragsklausel sind nicht ersichtlich. Vielmehr trage der Arbeitgeber das unternehmerische Risiko für kostspielige Personalbeschaffungsmaßnahmen selbst.

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30. Juni 2023

Reservierungsverträge zum gebührenpflichtigen Vorbehalt von Immobilienkäufen müssen der AGB-Kontrolle standhalten

Immobilienzeitung mit Haus im Hintergrund
Urteil des BGH vom 20.04.2023, Az.: I ZR 113/22

Vereinbaren ein Immobilienmakler und ein Kaufinteressent während eines bereits bestehenden Immobilienmaklervertrags einen gebührenpflichtigen und zeitlich begrenzten Reservierungsvertrag, wodurch dem Interessenten eine konkreten Immobilie vorbehalten wird, so stellt dies eine der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegende Nebenabrede zum Maklervertrag dar. Dies entschied der BGH entgegen vorinstanzlicher Entscheidungen. Ein solcher Vertrag benachteilige den Kunden unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn eine Rückerstattungsmöglichkeit für den Fall, dass der Immobilienkauf scheitert, vollständig ausgeschlossen ist und zudem fraglich bleibt, welche nennenswerte Gegenleistung des Maklers eine solche Gebühr rechtfertigen könnte. Von einer ausreichenden Gegenleistung kann laut BGH nur ausgegangen werden, wenn der Reservierungszeitraum so lange andauert, dass ein anderweitiger Verkauf nach Ablauf der Frist nahezu ausgeschlossen ist.

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30. Juni 2023

Eine Werbung mit den Begriffen „D-Netz“, „D-Netz Qualität“ oder „D-Netz Garantie“ darf nicht als irreführend untersagt werden

Handy mit Datenströmen und Bildern im Hintergrund
Urteil des OLG Hamburg vom 30.03.2023, Az.: 15 U 63/22

Das vorangegangene Urteil des LG Hamburg vom 20.06.2022 wurde dahingehend teilweise abgeändert, dass die erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben und der dazugehörige Antrag einer Mobilfunknetzanbieterin abgewiesen wird. Durch die Werbung mit den Begriffen "D-Netz", "D-Netz Qualität" und "D-Netz Garantie" wird keine Irreführung beim Endverbraucher erzeugt, solange mit den angebotenen Tarifen das Telefonieren und Surfen in den Netzen der Deutschen Telekom oder Vodafone möglich ist. Außerdem wird durch die Äußerungen in der Werbung der Mobilfunkproviderin keine unlautere, vergleichende Werbung gem. § 6 UWG vorgenommen.

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