12. Februar 2026

EuGH muss WhatsApp-Klage gegen einen Beschluss des EDSA zulassen

Europäischer Gerichtshof, EuGH
Urteil des EuGH vom 10.02.2026, Az.: C-97/23 P

Nachdem er durch die irische Aufsichtsbehörde angerufen wurde, erließ der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen, für alle nationalen Behörden verbindlichen, Beschluss. Die irische Behörde verhängte daher Bußgelder in Höhe von 225 Millionen Euro gegen WhatsApp, weshalb sich das Unternehmen vor dem Gericht der Europäischen Union gegen die Maßnahme sowie den Beschluss wehren wollte. Dieses lehnte die Klage als unzulässig ab, da der Beschluss der EDSA lediglich eine Zwischenmaßnahme darstellte. Der Gerichtshof stellte nun klar, dass das EuG rechtsfehlerhaft urteilte und die Klage inhaltlich zur Entscheidung annehmen muss, da der EDSA-Beschluss Rechtswirkungen gegenüber Dritten (also auch WhatsApp) entfalte.

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11. Februar 2026

Meta muss Fake-Profile löschen

Verschiedene Grafiken, die Social-Media-Profile darstellen. Damit sollen Fake-Profile dargestellt werden, da die Personen nicht erkennbar sind.
Urteil des OLG München vom 20.01.2026, Az.: 18 U 2360/25 Pre e

Das OLG München stellt mit diesem Urteil klar, dass Social Media Dienste zur Löschung von Fake-Profilen verpflichtet werden können und auch solche neuen, inhaltsgleichen Profile von sich aus löschen müssen, wenn dies keine neue Inhaltsprüfung erfordert. Da sich Meta nach Bekanntwerden der Fake-Profile nicht zügig um eine Löschung bemühte, sei eine Berufung auf das Haftungsprivileg gem. Art. 6 Abs. 1 DSA nicht möglich (lit. b). Insbesondere die Weigerung Metas, eine Rechtspflicht bezüglich der Löschung zukünftiger, identischer Fake-Profile anzuerkennen, erteilte das Gericht eine Absage. Zumindest bei Profilen, die mit den Angegriffenen übereinstimmen oder kerngleich sind, muss der Provider also tätig werden.

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11. Februar 2026

Wackers Haferriegel darf weiterhin quadratisch verpackt werden

Quadratische Schokoladentafel
Pressemitteilung des LG Stuttgart zum Urteil vom 13.01.2026, Az.: 17 O 192/25

Das LG Stuttgart hat markenrechtliche Unterlassungs- sowie Folgeansprüche von „Ritter SPORT“ gegen den Mannheimer Snackhersteller Wacker, der auf künstliche Zusätze verzichtet, ausgeschlossen. Der streitgegenständliche Haferriegel „MONNEMer QUADRAT“ weist eine quadratische Form auf, was den Grund der Klage darstellte. Das Gericht konnte keine Verwechslungsgefahr feststellen, da es sich, aufgrund der unterschiedlichen Verbraucherwahrnehmung als Nachtisch/Süßigkeit gegenüber dem „gesunden“ Energiespender, nicht um identische oder solch ähnliche Waren handelte. Zudem begründete die Verpackung keine Zeichenähnlichkeit. Der weiterhin geltend gemachte Bekanntheitsschutz wurde verneint, da aufgrund der fehlenden gedanklichen Verknüpfung der Verpackungen keine Rufausbeutung erreicht werden könne.

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11. Februar 2026

Werbung mit Rabatt-Countdown unlauter, weil dieser nicht ablief

Countdown, der verbleibende Tage, Stunden, Minuten und Sekunden anzeigt.
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 23.10.2025, Az.: 2-03 O 359/24

Weil der Countdown zu einer Rabattaktion von Fitness First nicht das tatsächliche Ende markierte, sondern eine Verlängerung der Aktion stattfand, klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband vor dem LG Frankfurt am Main. Das Gericht sah darin eine Irreführung der Verbraucher, da diese über den wesentlichen Umstand, bis wann das Angebot verfügbar sei, getäuscht wurden. Die vorbehaltene Verlängerung konnte nicht überzeugen, da die dafür nötigen Umstände nicht ersichtlich waren. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die fehlende Angabe des Gesamtpreises ebenfalls eine unlautere Handlung gem. § 5a Abs. 1 UWG darstellt.

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05. Februar 2026

Trotz Datenschutz – Tesla-Aufzeichnung als Beweismittel zulässig

Dashcam mit Blick aus der Windschutzscheibe
Pressemitteilung des LG Frankenthal (Pfalz) zum Urteil vom 07.07.2025 (Az.: 5 O 4/25)

Nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Opel-Fahrer in die offene Tür eines Tesla gefahren ist, stellte die Richterin des LG Frankenthal (Pfalz) nun fest, dass die Video-Aufnahme des Tesla als Beweismittel zulässig ist. Bedenken bezüglich Datenschutz ließ die Richterin dabei offen und teilte weiterhin mit, dass selbst ein möglicher Datenschutzverstoß hinter dem Beweisinteresse des Geschädigten zurücktreten würde.

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22. Januar 2026

Terminfilter von Doctolib ist irreführend

Bild eines Kalenders, bei dem mehrere Seiten zu sehen sind. Sonntage sind rot markiert.
Urteil des LG Berlin II vom 18.11.2025, Az.: 52 O 149/25

Auf der Plattform Doctolib kann der Filter auf „€ Gesetzlich / Versicherungsart/ Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung“ eingestellt werden. Da trotzdem Termine bei Privatärzten angezeigt wurden, klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Das Gericht schloss sich der Auffassung an, dass es sich dabei um eine Irreführung gem. § 5 Abs. 1, Abs. 2 (Fall 2) Nr. 1 UWG handelt. Der angezeigte Warnhinweis, dass für gesetzlich Versicherte eine Kostenübernahme fällig wird, kann keine Abhilfe schaffen, weil durch das Anzeigen des Termins bereits die Irreführung verwirklicht wurde.

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20. Januar 2026

Kaufland wegen Mogelpackung verurteilt

Roter Mogelpackung-Stempel
Urteil des LG Heilbronn 8. Zivilkammer vom 10.09.2025 (Az.: Me 8 O 227/24)

Kaufland vertrieb unter einer Eigenmarke Tofu in einer Verpackung, welche einen größeren Verpackungsinhalt vortäuschte. Das LG Heilbronn stellte fest, dass diese zu große Umverpackung den Verbraucher bei seiner Kaufentscheidung irreführt und beeinflusst. Das Gericht bestätigt, dass der Verbraucher eine Füllmenge der Verpackung von zumindest mehr als zwei Dritteln Inhalt erwarten darf und verurteilt die Beklagte dies in Zukunft zu unterlassen.

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15. Januar 2026 Top-Urteil

Namentliche Nennung eines verurteilten Ex-Fußballmanagers war rechtmäßig

Ein weißes Verkehrsschild mit dem Schriftzug "Persönlichkeitsrecht" vor einer Wiese, im Hintergrund blauer Himmel und ein Baum am Horizont
Urteil des BGH vom 16.12.2025, Az.: VI ZR 142/24

Weil der Spiegel in einem Artikel über „Fragwürdige Deals im Fußball“ berichtete, dass ein ehemaliger Fußballmanager, der wegen Bankrotts verurteilt wurde, nun in einer Bank arbeitete und ihn namentlich nannte, klagte dieser auf Unterlassung. Während das LG sowie das OLG die Berichterstattung gänzlich verboten, kam der BGH nun zum gegenteiligen Ergebnis. Besonders betonte er, dass die Presse nicht grundsätzlich anonymisiert berichten müsse, sondern dies eine Einzelfallabwägung erfordere. In diesem Fall müsse das Persönlichkeitsrecht des Managers hinter dem Berichterstattungsinteresse zurückbleiben, da durch den Rechtsfriedensbruchs ein entsprechendes Informationsinteresse entstanden sei, das geduldet werden muss. Auch der zeitliche Abstand ergebe keine Zäsur, da durch die Coronakrise und der damit einhergehenden Finanzierungskrise ein erneuertes Interesse bestand.

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09. Januar 2026

Amazon durfte Werbung auf Prime-Video nicht einseitig einführen

Amazon Einkaufswagen
Pressemitteilung des LG München I zum Urteil vom 16.12.2025, Az.: 33 O 3266/24

Anfang Januar 2024 informierte Amazon in einer E-Mail seine Kunden über eine Änderung bei Prime Video, wonach während der Wiedergabe von Titeln Werbung abgespielt würde, für die Adressaten jedoch kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Darin sah das LG München I eine Irreführung gem. § 5 Abs. 2 UWG und gab der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen statt. Durch die gegenständliche Formulierung suggeriere Amazon, darin berechtigt zu sein, nur noch ein Angebot mit Werbung zu schulden. Dies könne nicht ohne Zustimmung des Nutzers erfolgen, da es sich um eine einseitige Vertragsänderung handelt, die nicht durch die eigenen Nutzungsbedingungen oder ein Gesetz erlaubt ist.

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09. Januar 2026

Kein eigenständiger Werktitelschutz für Figur der „Miss Moneypenny“

Schwarzer Hintergrund mit weißem Kreis in der Mitte. Von diesem Kreis entfernen sich drehende weiße Linien zum Rand.
Pressemitteilung Nr. 224/2025 zum Urteil des BGH vom 04.12.2025, Az.: I ZR 219/24

Zwar kann einzelnen Figuren aus geschützten Werken ein eigenständiger Werkstitelschutz zugutekommen, aber die Anforderungen seien bei der Figur der "Miss Moneypenny" aus den "James Bond"-Filmen nicht gegeben. Laut BGH fehle ihr hierfür die eigenständige Bekanntheit und eine gewisse Selbstständigkeit vom Werk selbst.

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