EuGH muss WhatsApp-Klage gegen einen Beschluss des EDSA zulassen
Nachdem er durch die irische Aufsichtsbehörde angerufen wurde, erließ der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen, für alle nationalen Behörden verbindlichen, Beschluss. Die irische Behörde verhängte daher Bußgelder in Höhe von 225 Millionen Euro gegen WhatsApp, weshalb sich das Unternehmen vor dem Gericht der Europäischen Union gegen die Maßnahme sowie den Beschluss wehren wollte. Dieses lehnte die Klage als unzulässig ab, da der Beschluss der EDSA lediglich eine Zwischenmaßnahme darstellte. Der Gerichtshof stellte nun klar, dass das EuG rechtsfehlerhaft urteilte und die Klage inhaltlich zur Entscheidung annehmen muss, da der EDSA-Beschluss Rechtswirkungen gegenüber Dritten (also auch WhatsApp) entfalte.

